Eigene Autoversicherung für "fremdes" Auto?

  • Hallo zusammen,


    Mein Vater will sich noch einmal ans Autofahren wagen und hat die Chance bekommen im Verwandtenkreis bis Mitte 2014 ein Auto zu "leihen", das er fahren darf (bis deren Sohn im fahrfähigen Alter ist). Bedingung war/ist, dass er die Versicherung und die Steuer bezahlt. TÜV und alles weitere werden von der Verwandtschaft übernommen.
    Nun versuchen die da aber seit einigen Wochen einen Dreh dran zu kriegen, wie das Ganze ohne große finanzielle Probleme laufen kann, vor allem was An- und Ummeldung angeht. Man will sich gern sparen, dass das Auto jetzt abgemeldet, von meinem Vater wieder neu angemeldet und dann im Sommer 2014 wieder aufs Gleiche umgemeldet werden muss. Und die Verwandtschaft möchte eigentlich, dass das Auto im Besitz (also auch 'was den Fahrzeugbrief angeht) der Verwandtschaftsfamilie bleibt.


    Gibt es da irgendwelche anderen Maßnahmen/Möglichkeiten, außer, dass das Auto abgemeldet wird vom Verwandtschaftsbesitzer (dessen Versicherung bereits gekündigt ist) und dann auf meinen Vater wieder angemeldet wird, der sich selbst eine Versicherung sucht? (Was eben alles die genannten Kosten und Mühen mit sich bringen würde)

  • Hi Chris,


    Müsste das hier nicht alles erklären?


    Klick


    Zitat


    Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer
    Bei der amtlichen Anmeldung eines Kraftfahrzeugs wird der Fahrzeughalter vom Versicherungsnehmer unterschieden. Der Fahrzeughalter ist die Person, auf die die Kfz-Zulassungspapiere ausgestellt werden. Die Konsequenz ist zum Beispiel, dass der Fahrzeughalter zunächst die erste Ansprechperson für eine Behörde ist, wenn Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Egal ob nun der Kfz-Halter oder eine andere Person das Fahrzeug gefahren ist und das Kfz falsch geparkt wurde oder mit zu hoher Geschwindigkeit “geblitzt” wurde, dann wendet sich zunächst die Polizeibehörde oder das Ordnungsamt an den Fahrzeughalter, da dieser behördlich erfasst ist und sozusagen für das Kfz zuständig ist. Der Kfz-Halter wiederum kann dann die Aussage machen, dass nicht er selbst gefahren ist, sondern eine andere Person. Er benennt dann einfach denjenigen oder diejenige, der/die gefahren ist. Ohnehin wäre dieses Vorgehen wohl eher nur bei Verstößen sinnvoll, die mit Punkten in Flensburg oder mit Fahrverboten geahndet werden. In vielen Fällen geht es aber mehr oder weniger nur um`s Bezahlen der Ordnungswidrigkeit, was man unter Verwandten oder Bekannten auch einvernehmlich lösen kann.
    Üblicherweise ist der Fahrzeughalter auch zugleich Versicherungsnehmer. Doch dies muss nicht immer so sein. So können also zwei verschiedene Personen Halter und Versicherungsnehmer sein. Auch müssen beide nicht zwangsweise miteinander verwandt sein. Die Frage ist vielmehr, ob es auch Sinn macht, dass es zwei getrennte Personen sein müssen. Nicht jede Versicherung sieht es so supergern, wenn es zwei verschiedene Personen sind. Die Konsequenz ist dann oft, dass der Versicherungsbeitrag am Ende etwas höher ausfällt, wenn beide nicht die gleiche Person sind.
    Vor allen Dingen bei der Partnerregelung oder Zweitwagenregelung geht man gern so vor, wenn man die günstigere Kfz-Versicherungseinstufung von einer anderen Person nutzen möchte. Dies kann jemand aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft sein. Dann setzt man genau diese Person, die also die günstigere Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse bekommen kann, als Versicherungsnehmer ein. Man selbst lässt sich dann als Kfz-Halter einschreiben. Im Fall von Ordnungswidrigkeiten etc. bekäme dann also nicht die verwandte oder bekannte Person die Post von der Behörde, sondern man selbst.


    Nur die Steuer müsste vom Halter beglichen werden. Kann dann ja vom Vater an de Verwandtschaft gezahlt werden.


    Gruß Gunn

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  • Hm, also ich hatte das auf mich zugelassene Fahrzeug ueber Jahre auf meinen Bruder versichert, bis ich die Prozente dann irgendwann uebernommen habe. Ging problemlos, kann aber durchaus auch am Verwandschaftsgrad und am Versicherer liegen. Zuletzt waren wir bei der HUK24.

  • Hi,


    das ist relativ simpel für die Versicherung, der Sachverhalt nennt sich abweichender Versicherungsnehmer. Zulassung usw. bleibt alles gleich und auf den alten Namen, es muß nichts um -oder abgemeldet werden.


    Das geht bei fast jeder Versicherung, außer bei einigen Direktversicherern. Kostet zwar extra, aber ist nicht die Welt, vielleicht 5% der Jahresprämie oder sowas in der Größenordnung. Steuern müsst ihr so klären, Dauerauftrag an die family oder dergleichen. Der Betrag ist ja bekannt und konstant, ebenso Fälligkeit.


    Problematisch ist die SF-Klasse, wer sieben Jahre und länger kein Auto versichert hat, wird resetet und fängt von vorne an.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Das geht bei fast jeder Versicherung, außer bei einigen Direktversicherern.


    Ah, okay. Das ist der richtige Aufhänger. Er hatte bisher nur bei verschiedenen Direktversicherern angefragt und die sagten, dass das (ganz allgemein) nicht ginge und er lieber abmelden/ummelden (wasweißich tun) sollte.



    Danke an alle für die Infos. :top:

  • Direktversicherer bieten oft nur das 08/15-Angebot - bedingt durch eine übersichtliche Kostenstruktur. Das, was Dein Vater beabsichtigt, ist zwar grundsätzlich möglich, gehört aber nicht zum "Massengeschäft", das Direktversicherer in erster Linie anbieten.


    Jede Versicherung mit individueller Produktpalette wird derartiges anbieten können. Allerdings wird das Auseinanderfallen von Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter mit teils saftigen Aufschlägen belegt, so dass ein Angebotsvergleich in diesem Fall besonders lohnend sein dürfte.


    Diese Aufschläge sind verhandelbar, so dass der Versicherungsmakler des Vetrauens auf jeden Fall ein Ansprechpartner sein sollte, weil ihm wohl am ehesten zu vermitteln sein dürfte, dass die beabsichtigte Konstruktion keinen dubiosen Hintergrund hat.


    LG aus Wedau


    Frankie



    Edit:
    Eine Alternative wäre natürlich der Halter als VN. Der Vorteil: Der Schadenfreiheitsrabatt des Halters bleibt erhalten. Läuft die Versicherung auf Deinen Vater, schmilzt die Schadenfreiheitsklasse des Halters jährlich ab, während sie im anderen Fall weiter steigen könnte. Ist Dein Vater ein umsichtiger Fahrer, könnten alle Beteiligten hieraus einen Vorteil ziehen.

  • Bei der oben schon erwähnten HUK24 geht das .
    Kann man ja online rasch ausrechnen.


    Ich hab das seit einigen Jahren auch so bei denen ohne Probleme zu laufen.
    Und ich glaub die nehmen nicht mal einen Aufschlag dafür , auch das kann man ja mal einfach aurechnen.


    Viel Erfolg!

  • Re: Eigene Autoversicherung für "fremdes" Auto?


    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Bedingung war/ist, dass er die Versicherung und die Steuer bezahlt. TÜV und alles weitere werden von der Verwandtschaft übernommen.


    Um der Freundschaft willen, sollte man trotzdem auf Papier einige Punkte vorher klären und festhalten. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, gibts sonst immer Gezänk.
    Also z.B. wer kommt für kleinere und größere Reperaturen auf. Was ist z.B. mit Dellen und Kratzern, schließlich gibt es Leute die sind da sehr tolerant während andere sofort die komplette Neulackierung verlangen. Was passiert bei einem (selbstverschuldeten) Unfall? Angenommen es ist ein Totalschaden, wie viel ist das Auto (für beide) heute Wert. Was passiert wenn aufgrund eines Unfalls die SF Klasse des Versicherungsnehmners aufgestockt wird, wer kommt dafür auf.

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