Telogic (vistream) am 24.07.12 & 29.10.12 vorläufig insolvent: Wie geht es weiter?

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens?)


    Führt die Verbraucherzentrale den Prozess erfolgreich, dann profitieren von der geänderten künftigen Rechtspraxis leider auch Bürger davon, die vorher solche gefügigen und unterwerfungsbereiten Meinungen vertreten haben wie du!! :rolleyes:


    Nachdem man Portierungen hinter sich hat, bei denen von einem hunderter Block nur eine Nummer angekommen ist und man als einzige "Ausrede" von den Beteiligten und BNetzA (damals noch mit anderem Namen) erfährt, dass man als einer der ersten Portierungsfälle auf die noch nicht ausgereifte Prozesse gestossen ist und nichts mehr zu machen wäre, ist man nicht mehr so empfindlich.


    Da es die Störungen schon seit längerem gibt und du weiterhin bei Telogic beharrst, ist dir die Nummer anscheinend gar nicht wichtig. Entsprechend niedrig könnte man den entstandenen Schaden bewerten. Jetzt durch eine absichtliche Verzögerung der Portierung den Schaden hochzutreiben und hoffen, diesen von Telogic erstattet/kompensiert zu bekommen, kann doch nicht ernst gemeint sein.


    Dass die Regelung des Portierungsentgeltes nicht optimal ist, kann man sicherlich behaupten. Wenn du jahrelang dieses "gefügig und unterwerfungsbereit" akzeptierst während es viele millionen trifft und erst dann schreist wenn es dich trifft, bist du vermutlich auch nicht viel anders als die anderen Bürger ;) Durch wenige Briefe an Telogic wird das System sicherlich nicht reformiert. Auch mit einer Klage einer Einzelperson mit dem Streitwert 25 Euro nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Jetzt durch eine absichtliche Verzögerung der Portierung den Schaden hochzutreiben und hoffen, diesen von Telogic erstattet/kompensiert zu bekommen, kann doch nicht ernst gemeint sein.


    Wie bitte?
    Wodurch treibe ich einen Schaden hoch?
    Die Zahlung des Portierungsentgelts zu vermeiden ist reiner wirtschaftlicher Selbstschutz; wäre ich eine GmbH, wäre es Untreue anders zu handeln ;)
    Was E-Plus zusteht, nämlich gemäss §321 BGB Zurückbehaltungsrecht keine Geschäfte mit Telogic zu machen steht doch jedem deren Kunden erst recht zu und damit auch mir ..!
    oder gilt hier "quod licet iovi non liceat bovi"? !


    Deine Darstellung zeigt übermässig sehr viel Einfühlungsvermögen in die Belange von telogic - denn wie soll ich die Äusserung "Schaden hochtreiben" sonst deuten als aus deren Sicht geäussert? :rolleyes:


    Zitat

    Dass die Regelung des Portierungsentgeltes nicht optimal ist, kann man sicherlich behaupten. Wenn du jahrelang dieses "gefügig und unterwerfungsbereit" akzeptierst während es viele millionen trifft und erst dann schreist wenn es dich trifft, bist du vermutlich auch nicht viel anders als die anderen Bürger ;)


    Ich kann mich doch nicht erst zur Kritik am Portierungsunwesen und am diesbezüglichen "Brückenzoll" qualifizieren wenn ich meine Nummer ein paar Millionen mal portiert habe ... das kannst du doch nicht ernsthaft von mir verlangen. Sie jahrelang da zu lassen wo sie ist, ist doch nichts verkehrtes solang der Laden funktioniert.


    nein, die Meinungsfreiheit gilt vom ersten Pieps an! ;)


    Zitat

    Durch wenige Briefe an Telogic wird das System sicherlich nicht reformiert. Auch mit einer Klage einer Einzelperson mit dem Streitwert 25 Euro nicht.


    Das ist erfolgreich widerlegt - seit dem 31. Oktober 1517 :cool: :top:
    Martin Luther hat die Reformation bekanntlich mit einem einzigen an die Pfarrkirche von Wittenberg angenagelten Flugblatt eingeleitet - seht an was für ein grosser "Betrieb" heute draus geworden ist! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefsch
    ...Banken dürfen ja auch keine "Deaktivierungsgebühr" für die Kontenauflösung mehr nehmen und auch viele andere Bankgebühren für "Bankleistungen" sind inzwischen nicht mehr erlaubt (bzw. sind mit den "normalen" Kontogebühren abgegolten)...

    Äpfel mit Birnen. Oder konntest, bzw. kannst du deine Kontonummer von der einen Bank zur anderen so einfach mitnehmen?

  • Wuerde es schon so sehen das dem Kunden Schadensersatz zu steht. Hoehe richtet sich allerdings nach der Nutzung.


    Wen die Karte nur fuer ankommende Anrufe genutzt worden ist vielleicht so 2 Euro/Tag und bei einer Hauptkarte so 3,50 Euro/Tag.


    Wenn Telogic als pauschale Entschaedigung kostenlose Portierungen anbieten wuerde dann waere das fair.


    So wuerde ich auch den Schadensersatz festsetzen und mit der Portierungsgebuehr verrechnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von GigaTom
    Äpfel mit Birnen. Oder konntest, bzw. kannst du deine Kontonummer von der einen Bank zur anderen so einfach mitnehmen?

    Bei der Kontonummer kann man eventuell was machen, je nach Bank. Nur müsste man dann auch die BLZ mitportieren und dafür bräuchte man eine BLZ-Kto-Nr. Portierungsdatenbank....
    ...mein Geld fühlt sich auch mit einer neuen Kontonummer wohl :D.


    stefsch


    Edit: natürlich bezieht sich mein Beitrag darauf, dass die Rechtsprechung bei immer mehr Gebühren der Meinung ist, dass diese unzulässig und schon mit den bestehenden Gebühren abgegolten sind...
    Aber Finanzwelt und Kommunikationswelt haben schon etwas gemeinsam: sie sind sehr kreativ bei der "Erfindung" neuer Gebühren :( .

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  • Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Bei mir geht Umleitung nur noch auf iCall :(

    Mittlerweile geht die RUL auf iCall auch nicht mehr :mad:

  • Mittlerweile geht bei mir garnichts mehr. Meine Karte bucht sich nicht mehr ins Netz ein und Voip, ("Icall") geht auch nicht mehr. Das scheint das Ende zu sein. Ich werde mir jetzt mein Guthaben auszahlen lassen. Kann man sich eigentlich auch sein "Icall"-Guthaben auszahlen lassen? Dazu hört man von "Telogic/Solomo" eigentlich garnichts.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zum Auszahlen des SIM- Guthabens musst du dich an einen Antrag ausfüllen https://www.solomo.de/de.solom…stguthabenSIM_telogic.pdf
    Ich empfinde es allerdings als Schikane, dass man Kopie des Personalausweises mitschicken soll. Der Antrag wird direkt bei Telogic bearbeitet (obwohl der Adressat solomo ist, ist es ein Postfach von Telogic)


    Um Online- Guthaben auszahlen zu lassen, musst du dich an Solomo wenden.

  • Ich habe im Solomo-Forum unter
    http://forum.solomo.org/viewto…9&t=1075&start=950#p10093
    gefragt ob nicht eine Auszahlung (wenigstens für das Online-Guthaben) über den entsprechenden Menüpunkt in mysolomo möglich ist.
    Bis jetzt hat "solomo#dev" noch nicht eindeutig darauf geantwortet :rolleyes:.
    Die einfachste Möglichkeit wäre das schon...... :cool:


    stefsch

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  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    Zum Auszahlen des SIM- Guthabens musst du dich an einen Antrag ausfüllen https://www.solomo.de/de.solom…stguthabenSIM_telogic.pdf
    Ich empfinde es allerdings als Schikane, dass man Kopie des Personalausweises mitschicken soll. Der Antrag wird direkt bei Telogic bearbeitet (obwohl der Adressat solomo ist, ist es ein Postfach von Telogic)


    Um Online- Guthaben auszahlen zu lassen, musst du dich an Solomo wenden.


    Dieses Antragsformular habe ich bereits. Für das Online-Guthaben gibt es aber anscheinend kein entsprechendes Formular, muß ich dann halt formlos beantragen.

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