ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Wenn ich ein 16:9 Tablet zu einem 4:3 Tablet mache, um die Ähnlichkeit zu einem anderen 4:3 Tablet zu belegen, dann geht es eben nicht um die Größe, sondern um die Größenverhältnisse, die die Form maßgeglich prägen. Wenn man die Größenverhältnisse (im Sinne von Seitenverhältnisse) in einer Abbildung manipuliert, ohne dies kenntlich zu machen, liegt für mich der Täuschungsversuch auf der Hand.
Wenn es darum geht, ja. Wenn es aber zb nur ganz allgemein um die Gestaltung des Rahmens geht, nicht um das Format, dann hat es eben mit dem Format/Größe nichts zu tun, und eine Anpassung der Größen- und Seitenverhältnisse sorgt eben in dem Fall für eine bessere Vergleichbarkeit, nicht mehr nicht weniger...
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Für die Beurteilung eines Betrugsversuchs ist nicht maßgeblich, ob der Getäuschte so schlau ist und die Manipulation so offensichtlich, dass er es schon bemerken wird.
Natürlich nicht. Aber dass einer riesigen Schar hoch bezahlter Anwälte in einem derart wichtigem Prozess etwas nicht auffällt, was deiner Meinung nach total offensichtlich ist, und auch dann noch nicht bemängelt wird nachdem es durch die Medien ging sollte dir doch zu denken geben, oder?