Bis wann kann eine Kündigung bei o2 zurückgezogen werden? Congstar portiert nicht.

  • Moin TT,


    habe momentan extreme Probleme mit einer Rufnummerportierung. Kurze Zusammenfassung:


    08.08. -> Kündigung bei o2 (wirksam zum 08.09.)


    22.08. -> Bestellung bei Congstar mit Rufnummerportierung


    22.08. -> eMail von Congstar, dass Rufnummer abgelehnt wurde. Falls GK-Vertrag, bitte Firmenname und Kundennummer nachschicken


    22.08. -> eMail an Congstar mit Firmenname und Kundennummer


    22.08. - 29.08. -> Mehrere Telefonate und eMails an Congstar, ob benötigten Daten angekommen sind. -> "Ja, haben wir erhalten und werden die Portierungsanfrage erneut durchführen"


    31.08. -> eMail von Congstar, dass Portierung erneut abgelehnt wurde.


    01.09. -> Telefonat mit Congstar warum die Portierung abgelehnt wurde. Rücksprache durch Mitarbeiter hat ergeben, "dass der Kollege nicht glauben konnte das der Firmenname "Selbständig" ist und daher eine erneute Portierungsanfrage für Privatkunden gestartet hat".


    Ich dachte ich höre nicht richtig. Das der Firmenname damals wegen Metrokarte so gewählt wurde ist bestimmt nicht repräsentativ, aber wozu teile ich denen dann sowas mit. Um die anzulügen?


    Nun habe ich gestern mit der Hotlinemitarbeiterin am Telefon per eMail die Kündigungsbestätigun von o2 geschickt, erneut meinen Firmenname und Kundennummer hinterlegt und hoffe, dass die Portierungsanfrage rechtzeitig und dann hoffentlich erfolgreich stattfinden kann.


    Meine Frage ist jedoch, bis wann kann ich letzmöglich die Kündigung bei o2 zurückziehen?


    Ich habe keine Lust plötzlich am 08.09. ohne Vertrag zu sein weil Congstar es einfach nicht auf die Reihe bekommt eine Portierungsanfrage richtig durchzuführen.


    Danke für eure Hilfe! :)

  • Bis zum Tag vor der Deaktivierung. Und selbst wenn der Vertrag deaktiviert wurde, ist eine Reaktivierung bis zu 21 Tage danach noch möglich.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Danke, Frank.


    Das hört sich ja schonmal ganz gut an. Sollte Congstar die Portierung erneut nicht schaffen, kann ich also immer noch den o2 Vertrag behalten.

  • Bei mir hats Congstar auch nicht geschafft die O2 GK Nummer zu portieren. Ein Freund ist ohne Probleme von O2 zu 1und1 gewechselt. Werd ich wohl auch machen wenn das anscheinend bei Congstar nicht funktioniert.

  • Das einzige was bei mir zu Hause Empfang bietet ist T-Mobile, das ist mein Problem.


    Ich versteh auch nicht was Congstar für ein Problem hat. Die haben meine Geschäftskundendaten in zwölffacher Ausführung per Mail bekommen und kriegen es einfach nicht auf die Reihe.

  • Beim meiner Portierung von o2 zu 1&1 gab es auch zunächst zwei Ablehnungen. Letztlich habe ich den Grund in einem Telefonat mit o2 erfahren und konnte dann erfolgreich portieren. Das ist ziemlich verdreht: Die Kundennummer bei o2 ist nicht die Kundennummer ausweislich der Rechnung sondern eine andere, die aber auf der Kündigungsbestätigung steht.


    EDIT: Ich habe mir das gerade nochmal angeschaut. Also, "Ihre Kundennummer" der Rechnung wird auf der Kündigungsbestätigung zur Kundenkontonummer. Die für die Portierung relevante Kundennummer (Vermerk in Fußnote) taucht auf meinen Rechnungen selbst nicht auf.

  • Man merkt, dass der DP nicht mehr unter uns weilt.


    Ein Kündigung kann gar nicht zurückgezogen werden. Wenn ein TK-Anbieter bereit ist, eine Kündigung als Neuvertrag auszulegen (oder what else), geht das unabhängig vom Zeitpunkt (sogar noch nach Laufzeitende).


    "Bestimmer" ist aber auf jeden Fall der TK-Anbieter - der Kunde ist also vollumfänglich auf sein Verhandlungsgeschick und das Entgegenkommen des Vertragspartners angewiesen. Ein Rechtsanspruch auf Fortsetzung eines gekündigten Vertrags besteht nach Zugang der Kündigung beim NB auf keinen Fall mehr.


    Soweit die Praxis das anders handhabt, beruht das allein auf der Kulanz des jeweiligen Anbieters, die in jedem Einzelfall anders ausfallen kann. Eine allgemeingültige und für den Kunden verbindliche Regel kann es definitiv nicht geben. Das sollte jeder wissen, der an den NB mit einem entsprechenden Ansinnen herantritt.


    Also immer schön freundlich bleiben. ;)


    Gut's Nächtle


    Frankie

  • Ach, Congstar ist doch echt ein riesen Karnevalsverein.


    Dritte Portierung wurde nicht gestartet da auf der Kündigungsbestätigung der Firmenname fehlt und nur in der eMail geschrieben wurde.


    Da ist o2 ja auch lächerlich. 233324 Briefe von denen und genau auf der Kündigungsbestätigung "vergessen" die den Firmennamen...




    ///Edith: Man hat mir nun bei o2 10€ Rabatt angeboten. Hätte ich mal früher gekündigt ;)


    Nunja, vielleicht auch gar nicht so schlecht. Will eh ein iPhone kaufen. Da kann ich mal abwarten was die Telekom bringt und mir das mal gegenrechnen. Vielleicht kann ich ja dort einen bessere Service erwarten als bei Congstar ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!