Welche Versandkosten müssen bei Rücksendung erstattet werden?

  • ...


    @ chico


    grundsätzlich hast du recht. aber eins kann ich nur betonen: wir haben einen kostenlosen rückholservice, daher ist deine kritik hierzu nicht angebracht. ich denke unser service hat sich diesbzgl um einiges verbessert!!!


    Bsp: wenn die bahn etwas verschuldet und dir deshalb eine andere fahrt kostenlos anbietet und du dann mit dem flieger fliegst, dann wird dir die bahn auch nichts erstatten...auch nicht den differenzbetrag!


    na denn auf eine weitere runde...:p

  • @ SunnyStar:


    btw: ab einem gewissen Versandvolumen, bekommt man einen Rabatt bei UPS...dann sehen die Preise, im gegensatz zur DPAG, ganz anders aus !


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von fonmarkt ich denke unser service hat sich diesbzgl um einiges verbessert!!!

    Was meinst Du damit?
    - Wartezeit auf die Antwort einer Email: 3 Tage oder überhaupt nicht
    - Antwortemails nur mit Wortfetzen ohne Anrede wie z.B. "Yep", "ist raus", "sorry"



    :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    @ SunnyStar:


    btw: ab einem gewissen Versandvolumen, bekommt man einen Rabatt bei UPS...dann sehen die Preise, im gegensatz zur DPAG, ganz anders aus !
    ;)

    ist mir bekannt ;)




    Zitat

    Original geschrieben von chico Statt ins Elektrogeschäft zu gehen, läßt man sich ein Gerät bequem nach Hause schicken, um es nach zufälligerweise 13 Tagen aus Gewissen(s) Gründen nicht mehr zu wollen.


    Wenn ich ein Gerät kaufe, und es mir nicht mehr gefällt, setze ich es in Ebay.
    Wenn ich ein Gerät kaufe, das defekt ist, schicke ich es zurück und bestehe nicht auf Versandkosten.

    Ich habe es nicht zufälligerweise aus Gewissensgründen zurückgeschickt. Die Lieferung hat sich dermaßen verzögert (über 2 Wochen), daß ich keine Verwendung mehr für das Gerät hatte. Deshalb die Retouresendung.
    Als Kunde hat man nun mal das Recht, das Fernabsatzgesetz in Anspruch zu nehmen. Wenn Du so gutmütig bist und dieses Gesetz nicht in Anspruch nimmst, ist das allein Deine Sache.
    Das Fernabsatzgesetz wurde nicht zum Spaß erlassen.


    Alex.

  • Egal auf welche Email und Grund. Es kamen immer nur die gleichen Emailinhalte mit Wortfetzen.
    Dies zeugt absolut nicht von der Seriösität eines Händlers.
    Eine Anrede des Kunden, sowie ganze Sätze gehören nun einfach mal dazu.


    Wenn ich mit Freunden solch einen Email-Verkehr pflege, ist das in Ordnung. Aber nicht zwischen einem Händler und einem Kunden.
    Aber da Ihr ja immer noch nicht in der Lage seid, die Retourekosten zu erstatten, werde ich diese Diskussion an dieser Stelle beenden und jeder User soll sich ein eigenes Bild über Euch machen.
    Meine Meinung zu fonmarkt ist ja nun bekannt.


    :flop:


    Alex.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Die Versandkosten Händler -> Käufer werden nicht erstattet.


    Dazu habe ich auch schon (gut begründete) gegenteilige Meinungen gelesen. Aber wie sagt man doch, drei Juristen - fünf Meinungen.


    Gruß


    Pitter

  • [QUOTE] Original geschrieben von chico


    Wenn ich ein Gerät kaufe, und es mir nicht mehr gefällt, setze ich es in Ebay.


    ...genau so mache ich es auch. Alles andere ist für meine Verhältnisse dem Händler gegenüber unfair.



    Zum service von fonmarkt muss ich sagen, grundsätzlich ist er in Ordung. Das mit den Anreden in den e-mails stimmt. Mich stört es aber nicht, ich weiß ich bekomme meine Gerät da schnell und zuverlässig.


    Freuen würde ich mich bei fonmarkt jedoch, wenn die Bestellung auch per Lastschrift möglich wäre.....


    Erhlich gesagt habe ich lieber eine kurze und flotte e-mail anstatt lange auf Antwort zu warten.

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    ich bin da leider anderer Meinung, ich habe nichts gefunden was mir als händler verbieten kann so vorzugehen. wenn ein kunde etwas bestellt, dann liefern wir, wenn er es an uns zurück sendet, weil es ihm nicht gefällt, dann erstatten wir nicht die versandkosten zum kunden. mal angenommen, du versendets 1000 Handys. 1000 x 5,90 Versand = 5900,-€
    Diese 1000 Handys kommen zurück. Manche Händler sind dannach platt, wenn Sie 5900,€ erstatten müssen.


    Wie gesagt, im Gesetz steht das tatsächlich nicht ausdrücklich, dass die Lieferkosten *zum* Kunden auch zu erstatten sind. Die von mir geschilderte Lage ergibt sich erst in Zusammenhang mit der BGH-Rechtssprechung. Da die BGH-Rechtsprechung für die anderen Gerichte mehr oder weniger bindend ist, kann und sollte man das als gegeben hinnehmen, auch wenn es weh tut. Das Urteil ist vom 19.3.2003 und hat das Az.: VIII ZR 295/01.


    Wenn also ein Kunde auf stur schaltet, wird es zum genannten Ergebnis kommen. Dass man als Händler die entstehenden Kosten dann letztendlich nicht selber trägt und tragen kann, ist mir klar, sie müssen durch höhere Preise weitergegeben werden.
    Aber ich denke, es ist für die Händler bei TT auch sehr hilfreich, wenn die Rechtslage geschildert wird. So können sie sich darauf einstellen und Problemen ausweichen.


    Dann mal eine andere Frage @ fonmarkt.de:
    Habt ihr denn irgendwo einen Hinweis auf den kostenlosen Rückholservice? Als Kunden kann man ja nicht wissen, wie der Händler die Rücksendung gerne hätte. Wenn nicht, schreibt das doch einfach in die Belehrung mit rein. Das spart viel Ärger.
    Und jetzt ein Vorschlag zur Güte von mir:D :
    Ihr könntet doch dann wenigstens die Kosten von diesem Rückholservice an den Kunden erstatten, denn den hättet ihr ohnehin bezahlt. So ist vielleicht doch noch beiden geholfen:)


    Ganz nebenbei möchte ich übereifrige Kunden bremsen. Jetzt kostet ein Handy 100€ und man bezahlt bei manchen Hoflieferanten das Porto selbst. Bei strikter Einhaltung der Rechtsprechung zahlt man dann für das gleiche Gerät eben 110€, dafür senden die anderen Kunden kostenlos zurück. Unterm Strich dann doch das gleiche...


    Zitat

    Original geschrieben von chico
    Auf der anderen Seite ist der Kunde. Der geizige, Service-Desinteressierte Paragraphen-Reiter.
    Statt ins Elektrogeschäft zu gehen, läßt man sich ein Gerät bequem nach Hause schicken,
    um es nach zufälligerweise 13 Tagen aus Gewissen(s) Gründen nicht mehr zu wollen.


    Da ich hier die Rechtslage geschildert habe, fühle ich mich einfach mal angesprochen:D
    In Deutschland wird nun einmal gern gestritten und geizig ist jeder, der mit Geld zu tun hat. Wäre das nicht so, könnte ein Händler einem Kunden Versandkosten erstatten ohne nachzudenken, der Kunde könnte auch in den Markt um die Ecke gehen, wo ein Handy das dreifache kostet usw.
    Wer 13 Tage an einem Handy rumspielt und es dann zurückschickt, begeht in meinen Augen eine riesige Sauerei, wer denkt er könne sich ein paar Handys bestellen und diese als Ausstellungsstücke mißbrauchen und eines aussuchen, mißbraucht in meinen Augen das Gesetz.


    Es ist einfach so, dass es immer Mißbrauch von Gesetzen gibt und jeder die Schlupflöcher sucht. Das ist bei Händlern und auch bei Kunden so.
    Die Mißbrauchsfälle lassen sich aber filtern.
    Wenn etwas defekt geliefert wird, habe ich auch keine Hemmungen, die Versandkosten ersetzt zu verlangen. Ein Händler kann bei seinem Zulieferer Regreß nehmen. Das sollte kein Problem sein. Niemand bezahlt für etwas, wenn er nicht verpflichtet ist.
    Ein guter Kunde zeichnet sich in meinen Augen durch schnelle Bezahlung, freundliche Korrespondenz usw. aus. Wenn ich micht von einem Händler gut behandelt fühle, gehe ich zum Beispiel auch mal zum Handyservice, statt ein Problem zu reklamieren. Das kommt aber eben darauf an, ob ich das Gefühl habe, gut behandelt zu werden.
    Mir ist vor langer Zeit bei einem Softwareprodukt ein defekt untergekommen, der erst beim dritten Anlauf behoben werden konnte. Am Ende hatte ich 30 DM Fahrtkosten für ein Produkt im Wert von 50 DM. Tolle Sache:rolleyes:, ich habe die Kosten aber selbst getragen und nicht vom Händler zurückverlangt.


    Ganz zum Schluß möchte ich anmerken, dass es im Interesse der TT-Händler ist, wenn sie hier auf Fehler in ihrer Rechtsauslegung hingewiesen werden. Wenn sie die Punkte prüfen, können sie sicher Probleme vermeiden. Es ist nämlich nicht zu vergessen, dass sich einige Organisationen darauf spezialisiert haben, Shops abzumahnen.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Langer langer Thread...


    Warum treffen wir nicht unabhängig von den Gesetzen ein "TT-Gesetz" zum Schutze des Käufers und Verkäufers?


    Mein Vorschlag:


    Fall 1


    Lieferung an TT-ler, Neuware, TT-ler sendet Neuware zurück


    Hier: Keine Karte dringewesen, kein Fingerabdruck, kein Hauch der Öffnung, also ein echter Fehlkauf.


    Händler zahlt Hin- und Rückweg + Gerätepreis


    Fall 2


    Lieferung an TT-ler, Neuware, TT-ler sendet Neuware zurück


    Hier: z.B. Karte dringewesen, Fingerabdruck oder Hauch der Öffnung, aber Folie drauf, Kabel nie abgewickelt und sonst so, dass es "neu" ist.


    Händler zahlt Rückweg + Gerätepreis


    Fall 3


    Lieferung an TT-ler, Neuware, TT-ler sendet Neuware zurück


    Hier: z.B. Karte dringewesen, Fingerabdruck, Hauch der Öffnung, Folie nicht mehr drauf oder Kabel abgewickelt, bzw. Tütchen verloren.


    Händler zahlt nur Gerätepreis


    Was haltet Ihr davon?


    :) :( :cool: :top: :flop: :rolleyes: :confused:

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