Blau.de unseriös

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Leider reden in diesem Forum viele Leute ohne jegliches juristische Wissen. Viele geben auch falsche Informationen.


    Selbstverständlich darf erst 5 Tage nach der Rechnung bzw. wenn es auch so in den AGB's stand erst dann abgebucht werden.


    Blödsinn. Gebühr für Freischaltung ist sofort fällig, steht so in den AGB. Lesen! In welchem Land bist Du Jurist?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Ach das steht so in den AGB's? Da wird also das Widerrufsrecht von Fernabsatzgeschäften abbedungen? Ah ja, sicher! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ach, Flensi, ihre Unwissenheit ist wirklich unglaublich! Inkassogebühren muss man auch nicht bezahlen :D [...]


    Wo schrieb ich von "Inkassogebühren"?
    Herr Hobby Jurist bitte mal genau lesen.
    Die "weniger als 5€" wurden hier als Hauptforderung genannt.


    -ralf-

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  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ach das steht so in den AGB's? Da wird also das Widerrufsrecht von Fernabsatzgeschäften abbedungen? Ah ja, sicher! :D


    Was redest Du für einen Quatsch? In den AGB steht das die Anschlussgebühr sofort fällig wird, lediglich die Rechnung wird 5 Tage nach erhalt fällig. Verstehst Du das?



    Anschlussgebühr = Darf bei Freischaltung der SIM abgebucht werden.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • FraDi hatte im übrigen schon beantwortet, dass die 5 Tage Frist in den AGB's unter Punkt 6.4 steht:


    6.4 Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht blau frühestens fünf Werktage nach Zugang der Information über die Bereitstellung der Rechnung den Rechnungsbetrag im Lastschrift- verfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein.


    Das gilt natürlich auch für die Freischaltgebühr. Selbst wenn diese sofort fällig wäre, hat das doch nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, wenn man das Widerrufsrecht ausgeübt hat. Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt, darf er auf keinen Kosten hängen bleiben.


    Im übrigen muss zwischen Rechnung und Abbuchung laut Rechtsprechung ein Zeitraum von 5 Tagen sein, nur deshalb steht das ja in den AGB's, weil es so entschieden worden ist. Freiwillig machen die Anbieter das sowieso nicht


    Soviel dazu! :D


    Für eine Rücklastschrift dürfen höchstens die Kosten verlangt werden, die dem Unternehmen tatsächlich bei der Bank entstanden sind. Eine Extra-Gebühr für den Mehraufwand, der durch die manuelle Bearbeitung entstanden ist (z.B Personalkosten) ist verboten!
    (u.a. Az: LG Kiel 2 O 136/11, BGH Xa ZR 40/08)

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ach das steht so in den AGB's? Da wird also das Widerrufsrecht von Fernabsatzgeschäften abbedungen? Ah ja, sicher! :D


    Was soll jetzt dieses "Verdrehen"?


    Wennich heute bei Amaz*n einen TV bestelle dann wird vermutlich am Montag schon mein Konto belastet nachdem der Verkäufer den Versand gemeldet hat.
    Am Dienstag oder Mittwoch ist die Glotze dann hier,gefällt nicht und retour und somit widerrufen und eine Woche spater hab ich das Geld wohl wieder auf dem Konto.


    Es ist also sch##ssegal egal wo man was bestellt und widerruft,der Ablauf ist nun mal so.
    Dieser Vorgang muss ja nun nicht bist in letzte Detail in den AGB beschrieben sein.


    -ralf-

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  • Ja, sicher, es ging ja nur darum, ob Tele38 die Kosten bezahlen muss und da zu früh abgebucht worden ist, muss er die Rücklastgebühren nicht bezahlen, das ist vollkomen klar. Schon weil Rücklastgebühren, so wie jeder denkt, in der Höhe nicht gerechtfertigt sind (siehe Nachweise).


    Auf keinen Fall bleibt der Verbraucher auf irgendwelchen Kosten (Freischaltgebühr, Abschlussgebühr usw.) hängen, da ist das Gesetzt extra nochmal geändert worden. Da kann dann in den AGB's sonstwas drinstehen.


    Die Mobilfunkunternehmen dürfen auch nicht einfach den Anschluss sperren, wenn man eine Rechnung von z.B. 30 Euro nicht pünktlich bezahlt oder es zu einer Rücklastschrift gekommen ist. Machen aber trotzdem fast alle und es steht in den AGB's. Die AGB's sind bei solchen rechtswidrigen Punkten ziemlich egal. Gerade Mobilfunkunternehmen haben viele rechtswidrige Punkte in den AGB's.

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ja, sicher, es ging ja nur darum, ob Tele38 die Kosten bezahlen muss und da zu früh abgebucht worden ist, muss er die Rücklastgebühren nicht bezahlen, das ist vollkomen klar. Schon weil Rücklastgebühren, so wie jeder denkt, in der Höhe nicht gerechtfertigt sind (siehe Nachweise).


    Es wird behauptet das zu früh abgebucht wurde.
    Die "Nachweise" wurden ja für Montag angekündigt.Da hat vermutlich die Uni Bibi auf oder wie?


    Zitat

    Auf keinen Fall bleibt der Verbraucher auf irgendwelchen Kosten (Freischaltgebühr, Abschlussgebühr usw.) hängen, da ist das Gesetzt extra nochmal geändert worden.


    ps. Ich rede ausschließlich davon, ob er die Kosten bezahlen muss.


    Aha
    Ich schliesse dann jetzt mal eben bei blau.de einen Flat Vertrag ab.
    Um 2300h gehe ich dann gelangweilt in die Kneipe und und versaufe ein bisschen zu viel Geld.
    Und zu zu guter Letzt fällt mir Sonntag Morgen in meinem Brummschädel dann ein das ich zuviel Geld versoffen habe und mir den Flat Vertrag ja garnicht mehr erlauben kann und widerrufe dann sogleich.


    Und das alles soll dann dann das automatisierte Bestellsystem auf die Reihe kriegen und Bezahlen muss ich dann auch nichts?


    Das ist Toll,ich sollte sollte öfter mal "solche Dinger" bringen.:D


    Bei welcher Kammer biste nun eingertragen oder was berechtigt dich sonst fachlich fundierte Rechtsberatung hier zu bieten???


    Gruss
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  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Im übrigen muss zwischen Rechnung und Abbuchung laut Rechtsprechung ein Zeitraum von 5 Tagen sein, nur deshalb steht das ja in den AGB's, weil es so entschieden worden ist.


    Quelle? Dann würden ja ALLE Versandhändler dagegen verstoßen. Wenn ich per Lastschrift bestelle, wird das Geld jedenfalls immer früher abgebucht.
    Ich gehe davon aus, dass in dem Urteil nur Rechnungen gemeint waren, deren exakte Höhe nicht vorhersehbar ist. Wenn ich einen Artikel bei Amazon bestelle, steht jedoch der Rechnungsbetrag, der abgebucht wird, schon fest, bevor ich den Kaufvorgang abschließe. Und im aktuellen Fall ist die Höhe der Anschlussgebühr auch im Voraus bekannt.
    Nur bei den folgenden Abrechnungen ist der Zeitraum notwendig, weil auf der Abrechnung neben der Grundgebühr ja auch Kosten für Sonderrufnummern und Roaming aufgeführt sein könnten, und man die Möglichkeit haben muss, für ausreichende Deckung zu sorgen.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Quelle? Dann würden ja ALLE Versandhändler dagegen verstoßen. [...]


    haha,vermutlich behauptet "er" gleich noch das sofortige Rechnungstellung und Cash mittels NN/Kreditkarte auch illegal wären.;-)


    Gruss
    -ralf-

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