Blau.de unseriös

  • Ja, ich werde mir die Mühe machen, das alles am Montag zu belegen. Kann aber von hier jetzt nicht auf die Datenbank zugreifen. Es geht nicht um den festen Rechnungsbetrag, sondern dass der Verbraucher die Möglichkeit haben muss, für Deckung zu sorgen. Im übrigen: Ja, natürlich werden gerade in diesem Bereich massenhaft Rechtsbrüche von den Firmen begangen.


    Ich sage nichtmal, dass es richtig oder falsch ist, nur wie die Urteile sind.


    So, ich geh jetzt erstmal in die Sauna! Schönen Abend an alle! Ich reiche die Urteile nach.

  • Also ich würde mal wetten daß alleine durch die Diskussionen hier bereits weit mehr als 19,- EUR Lebenszeit verbrannt worden ist - durch eine völlig unsinnige Situation die der TE mutwillig heraufbeschworen hat.


    Ich meine, es ist ja nicht so daß er eine Hose gekauft hat, die ihm nicht gepasst hat und der sie deshalb zurückgeschickt hat:
    Er hat etwas bestellt, hatte offenbar nicht genug Geld auf dem Konto um zu bezahlen, weswegen die Buchung zurück ging und hat deswegen zur Strafe eine Gebühr kassiert.


    Anstelle sich was zu schämen und die Sache damit auf sich beruhen zu lassen, äußerstenfalls mal beim Händler anzurufen und um Erlass der Rücklastgebühr zu bitten versucht er jetzt auf dicke Hose zu machen und handelt sich dadurch nur noch mehr Ärger ein.


    Der ganze juristische Quatsch hin oder her - wie blöd muss man eigentlich sein um sowas so eskalieren zu lassen? Hat der denn eigentlich nichts besseres zu tun?

  • flensi
    Ihre Antworten zeigen, dass Sie der Sache nicht sachlich folgen können. Es ging einfach darum, ob der Threadersteller auf den Kosten sitzen bleibt. Natürlich kann man per Kreditkarte zahlen. Mag mich mit Ihnen auch nicht weiter auseinander setzen. Sie versuchen es jetzt ins Lächerliche zu ziehen, das ist immer die einfachste Möglichkeit für Leute die nur so daherquatschen.


    southy Also, das mag ja stimmen, dass das zu viel Ärger ist. Er hat es ja anscheinend auch nicht nur hier geschrieben. Aber es gibt auch viele Unternehmen, die damit noch extra Geld verdienen wollen und immer höhere Kosten für Rücklasten nehmen und ich habe ja nun das AZ des BGH Urteils beigefügt, wo eben auch drin steht, dass solche Gebühren rechtswidrig sind. Es werden nur die Kosten für die Bankgebühren erstattet. Diese sind aber nicht so hoch, sondern liegen beispielsweise bei O2 bei 19,90 Euro.


  • Nein, die juristische Fakultät hat auch jetzt noch offen. Ich gebe hier keine Rechtsberatung, es wird hier nur darüber diskutiert, ob Tele38 blau.de Geld schuldet und das ist nicht der Fall.


    Ja, auch wenn sie ihr Geld versaufen können Sie als Verbraucher einen Fernabsatzvertrag noch widerrufen. Und Sie müssen dann auch nichts bezahlen. Das Widerrufsrecht hat nichts damit zu tun, wie Sie Ihre Freizeit gestalten oder ob Sie Ihr Geld versaufen. Das Widerrufsrecht hat auch nichts damit zu tun, wie das automatisierte Bestellsystem des Unternehmers organisiert ist. Aber vielleicht haben Sie das Widerrufsrecht in Deutschland einfach nicht verstanden. :D


    Ich habe hier bei Wikipedia auch eine für Ralf verständliche Beschreibung der Rechtsfolgen des Widerrufsrechts gefunden.


    "Die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus § 357 BGB: Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, ist er nicht mehr an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung gebunden, so dass kein wirksamer Vertrag geschlossen ist. Erhaltene Waren muss der Verbraucher zurücksenden, wenn sie sich für den Paketversand eignen. Andernfalls muss der Unternehmer, wenn er seinen Rückgabeanspruch durchsetzen will, die Ware abholen. Bei der Rücksendung trägt der Unternehmer die Kosten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung beim Transport. Für die Rückabwicklung verweist das Gesetz auf die Vorschriften über den Rücktritt."


    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht



  • Da steht:


    "Die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen setzt die einmalige Entrichtung einer Anschlussgebühr in Höhe von EUR 19,90 durch den Kunden voraus, Die Anschlussgebühr ist zum Zeitpunkt der Aktivierung der SIM-Karte fällig. Der Kunde ist verpflichtet im Hinblick auf die Anschlussgebühr am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen, es sei denn, blau willigt ausnahmsweise in die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck ein; blau behält sich den Widerruf derartiger Zustimmungen vor."


    Und widerrufen kann er den Kompletten deal, hat keiner etwas anders behauptet.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine aktivierte Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.


    Aber das spielt alles keine Rolle, weil der Vertrag ja wegen dem Widerruf nicht vorhanden ist und deswegen auch die AGB's nicht mehr zählen, sozusagen.


    Aber Gut, dass wir uns jetzt wenigstens einig sind, das er null komma nichts zu zahlen hat. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von iTel
    Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.


    Die Aktivierung der SIM erfolgt bereits bei Versand, also bevor der Kunde sie in den Händen hält.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Aber sie ist doch noch gar nicht versandt worden!!!! Und ausserdem gibt es bei Widerruf keinen Vertrag mehr, also keine Forderung.

  • Zitat

    Original geschrieben von southy


    Er hat etwas bestellt, hatte offenbar nicht genug Geld auf dem Konto um zu bezahlen, weswegen die Buchung zurück ging und hat deswegen zur Strafe eine Gebühr kassiert.


    Anstelle sich was zu schämen


    Kommt auf die Intention an.



    1. Ich weiss das die Mobilfunker erst bei 75 dicht machen dürfen und habe vor wissentlich einen solchen zu schröpfen, da es mir egal ist ob ich 2.349.000 Schulden haben oder 2.349.075.


    2. Ich weiss das ich erst in 5 Tagen Kohle bekomme die ich für Mobilfunk ausgeben kann und erkundige mich deshalb vorsorglich vorher wann abgebucht wird.



    1= Ratte
    2= Guter Mensch


    Weisst Du es? Ich nicht.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Die Aktivierung der SIM erfolgt bereits bei Versand, also bevor der Kunde sie in den Händen hält.


    Das ist das Problem von Blau.



    Solange der Kunde keine Karte empfangen hat, hat er keine Karte empfangen. Abgesehen davon verschickt Blau das Zeugs per normalem Brief, also wenn ne Karte verschwindet und fröhlich genutzt wird entsteht weiterer Ärger.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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