Fahrzeug gegen Fahrtrichtung geparkt und angefahren. Wer trägt die Schuld?

  • Vielleicht sollte man noch anführen, dass solche 'Bagatell'- Unfälle von vielen Landespolizeien nicht mehr aufgenommen werden.



    Würde ich ihn aufnehmen:



    Owi-Verfahren für die Führerin/Halterin des Fahrzeugs (Bet 02) - wieso parkt man das Auto falsch-herum ?


    Da jedoch ihr Auto stand und lt. Aussagen nicht irgendwas behinderte, gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt auch davon aus, dass ich hier durch meinen Bericht eine 100 % ige Schuld bei der Bet 01 (Die Dame mit dem auswärtigen Kennzeichen) feststellen würde.


    Das Fahrzeug stand. Somit ist es i.d.R. völlig unerheblich, ob nun richtig oder falsch herum.




    LG

  • rein aus neugierde würde mich interessieren, was an dem fahrzeug kaputt ist, dass da 2000 EURO schaden entstehen? ist die da volle kanone reingedonnert?

  • Bei mir hat da ein 2 cm Kratzerchen mit einer erbsengrossen Einbuchtung gelangt, ging aber über hintere Stossstange und Kotflügel. Hat man kaum gesehen, selbst wenn man 1 Meter vor der Kiste stand. Beilackieren, Anbau, Abbau ect. - Gutachen über ca. 2400. (Brutto). Gemacht hat es dann der örtliche Lackierer für 100 Euro.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Mich würde ansonsten mal interessieren, wieso es diese gesetzliche Regelung bezüglich der Abstellrichtung gibt.


    "Gesetz zur Verschönerung des Strassenbildes" ??


    Ansonsten ist mir die rechtstheoretische Bestimmung einer Owi bekannt (in Abgrenzung zur Straftat):


    "Eine Owi-Betrafung soll nicht moralisch werten, oder die Verwerflichkeit eines Tuns bestimmen, sondern lediglich eine (unter Umständen willkürliche) Ordnung in das Zusammenleben im Staat bringen"


    So ähnlich habe ich das in Erinnerung, verstehe es aber hier trotzdem nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    rein aus neugierde würde mich interessieren, was an dem fahrzeug kaputt ist, dass da 2000 EURO schaden entstehen? ist die da volle kanone reingedonnert?


    Sieht auf den ersten Blick tatsächlich nicht viel aus. Vorderer Randlauf eingedellt und verkratzt, hintere Tür verkratzt und minimal eingedellt, Alufelge verkratzt (sie ist mit ihrem Reifen schräg an der Felge entlang) Sie hat hat wohl gemütlich ausgeparkt, statt beim ersten Konakt stehen zu bleiben.
    Tja und dann ist es metallic lackiert, Achsvermessung, neue Originalfelge incl. Reifen+450 Euro Gutachten, Leihwagen. Das Fahrzeug ist auch erst 2 Jahre alt.


    Ich denke aber auch mal, dass die Werkstätten bei so einem Fall aus dem vollen schöpfen. Bei einem Dellendoktor+Smartrepair wäre der Schaden schnell behoben.


    Andererseits, was juckts mich wenn sie in das Auto reinfährt, muß sie auch für den Schaden aufkommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Mich würde ansonsten mal interessieren, wieso es diese gesetzliche Regelung bezüglich der Abstellrichtung gibt.


    "Gesetz zur Verschönerung des Strassenbildes" ??
    ...


    Es haben nur die Wenigsten geschafft, ihr Fahrzeug auszuparken, ohne die Spur für den Gegenverkehr zu passieren ... und dann gab es noch die, die nicht gewartet hatten, bis diese Spur auch wirklich frei war. ;)


    Diesen (entbehrlichen) Unfällen wollte ein cleverer Gesetzgeber vorbeugen.


    Ganz nebenbei noch weitere Überlegungen: So wrid beim Parken gegen die Fahrtrichtung wegen der Scheinwerferkonzeption bei Dunkelheit der Gegenverkehr geblendet etc.


    Ganz abwegig ist diese Vorschrift also nicht, das wirst Du wohl zugestehen müssen.


    Frankie



    Edit @ malinfo:
    In Sachen Schadenminderungspflicht gesteht die Rechtsprechung dem Geschädigten durchaus die Inanspruchnahme einer Schreibkraft zu ... aber nur sofern diese ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert hat und nach dem RVG abrechnen darf.


    Und jetzt? Gaaanz schnell wech hier .................... :p


    .

  • Naja, dafür wendet der Einparker einmal mitten auf der Strasse, damit er hinterher richtigrum steht.
    Ohne die Regelung könnte er zugig einparken, müsste dann aber beim Ausparken besser aufpassen.


    Ganz abwegig nicht, aber die Welt wird dadurch auch nicht gerettet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Naja, dafür wendet der Einparker einmal mitten auf der Strasse, damit er hinterher richtigrum steht.


    Nein, das macht er nicht, weil er dafür die nächste Kreuzung oder Einmündung benutzt, oder gleich so schlau ist, von der richtigen Seite her zu kommen ;).

  • Aber wenn er so schlau ist, dann wäre er wohl auch schlau genug, am nächsten Morgen beim Ausparken aus der falschen Richtung auf den Gegenverkehr zu achten.
    Wie auch immer ;)


    Um noch was zum Thema beizutragen: Die 2000eur auch nur für einen kleinen Lackkratzer sind durchaus üblich, wenn man wirklich alles aufschreibt, was zu dem ganzen Vorgang gehört und sich nach den Originalersatzteillisten der Markenhersteller richtet. Auf beides hat der Geschädigte einen Rechtsanspruch, insofern gibt es keine Schadenminderungspflicht, zumal bei neueren Wagen auch immer ein Wiederverkaufswertverlust besteht, wenn nicht die vom Hersteller vorgesehene Reparatur erfolgt.


    Wenn man natürlich seine Rechtsvertretung selbst übernimmt (eigene Schreibereien bekommt man nicht erstattet) und anschliessend Schrauber-Olli mit Gummihammer und Sprühdose den auch vorher nur bei genauestem Hinsehen erkennbaren Schaden beseitigt, ist das eine private Entscheidung, mit der man dem Schädiger entgegenkommen kann, aber nicht muss.

  • Zitat

    Wenn man natürlich seine Rechtsvertretung selbst übernimmt (eigene Schreibereien bekommt man nicht erstattet) und anschliessend Schrauber-Olli mit Gummihammer und Sprühdose den auch vorher nur bei genauestem Hinsehen erkennbaren Schaden beseitigt, ist das eine private Entscheidung, mit der man dem Schädiger entgegenkommen kann, aber nicht muss.


    Da muß ich leider wiedersprechen!
    ich habe bereits mehrfach für meine eigenen Aufwendungen eine Pauschale ich glaub von 20 od. 30 € für "Porto und Telefon" geltend gemacht und auch anstandslos erhalten.
    Und bei einer Selbstreparatur erhält man die Schadenssumme abzüglich der darin enthaltenen Märchensteuer direkt ausbezahlt.


    Es sei denn man einigt sich direkt an Ort und Stelle in Bar :D . Aber dann braucht man ja auch keine Rechtsvertertung.

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