ahahahahah, nicht Richtig. Mit dem hier:
ZitatSoviel dazu!
wäre ich vorsichtig.
Erstmal ist der "Rücktritt" kein Anspruchsrecht, sondern ein Gestaltungsgeschäft. Es steht dir nur zu, wenn du zum Rücktritt berechtigt bist. Ist das hier so? -> Rücktrittsvorbehalt vereinbart?
Haben wir hier eine Leistungsstörung? Wurden die Fristen schon gesetzt?
Merke: Es gibt kein allgemeines "Rücktrittsrecht". Das verwechseln viele mit dem Widerrufsrecht.