Erfahrungen mit Jinocom ?

  • ahahahahah, nicht Richtig. Mit dem hier:


    Zitat

    Soviel dazu!


    wäre ich vorsichtig.


    Erstmal ist der "Rücktritt" kein Anspruchsrecht, sondern ein Gestaltungsgeschäft. Es steht dir nur zu, wenn du zum Rücktritt berechtigt bist. Ist das hier so? -> Rücktrittsvorbehalt vereinbart?


    Haben wir hier eine Leistungsstörung? Wurden die Fristen schon gesetzt?


    Merke: Es gibt kein allgemeines "Rücktrittsrecht". Das verwechseln viele mit dem Widerrufsrecht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • 1)Ich habe vorausgesetzt,dass man die Paragraphen liest und die Beispiele sollen eben verdeutlichen,dass Rücktritt (ist am Beispiel erklärt,wann es "jedem" zusteht) und Widerruf unterschiedlicher Natur sind.;) Ich dachte,das wäre deutlich,zumal nun einmal die "Widerrufsbelehrung" jedem Kunden bekannt sein dürfte und er keine "Rücktrittsbelehrung" bekommen wird.


    2)Wenn der Verbraucher den Widerruf erklärt,dann kann der Händler das nennen wie er will => von mir aus auch "Storno",es bleibt trotzdem ein Widerruf.
    Ein "Storno" bleibt aber formal gesehen richtig ein "Rücktritt (und somit ist es falsch zu behaupten für einen Storno gibt es keine gesetzlichen Regeln).


    Somit Erklärungen nicht immer aus dem Kontext reißen und die Vorposts beachten!;) (Dann wüsstest du auch,dass eine Leistungsstörung vorliegt)

  • "Ich kann ja mal gerne die Antwortmails veröffentlichen"


    Okay jochenb., dann veröffentlich doch mal. Ich hab wie einige andere auch großes Interesse.


    Dann mal Butter bei die Fisch !

  • handyman:


    Sorry, aber du liegst total falsch.


    Lies dir mal mein Posting noch einmal durch, insbesondere, was ein Rücktritt ist (ein "Storno" gibt es in der Rechtswelt des BGB nicht, nur bei Abrechungen) und wie er sich zum Widerruf verhält. Wenn nicht, macht mir das aber auch nichts, ist ja dein Bier. Ich empfehle dir nur, nochmal genau die Paragrafen zu lesen (oder nimm Wikipedia), bevor du einen Streit vom Zaun brichst mit VF oder Jinocom.


    Ach ja: Was, wo oder wie genau ist die Leistungsstörung nochmal?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      handyman:


    Sorry, aber du liegst total falsch.


    Lies dir mal mein Posting noch einmal durch, insbesondere, was ein Rücktritt ist (ein "Storno" gibt es in der Rechtswelt des BGB nicht, nur bei Abrechungen) und wie er sich zum Widerruf verhält. Wenn nicht, macht mir das aber auch nichts, ist ja dein Bier.Ich empfehle dir nur, nochmal genau die Paragrafen zu lesen (oder nimm Wikipedia),
    Ach ja: Was, wo oder wie genau ist die Leistungsstörung nochmal?


    Storno gibt es im BGB als Begriff nicht????Was für eine Erkenntnis!
    Ich welchen Semester bist du???


    Wenn du nächstes Mal eine Klausur bekommst mit dem Sachverhalt,dass z.B "ein Vertrag storniert worden ist" - dann hast du es als "Rücktritt" zu werten - jetzt weißt du Bescheid.


    Darum geht es aber nicht und ich habe nie behauptet,dass hier die Rücktrittsvoraussetzungen vorliegen - du müsstest die Postings nur eben alle (!) dazu lesen!


    Hier wurde mehrfach das Wort "Stornierung/Storno" benutzt (auch ggü. VF) und das ist eben kein "Widerruf" und eben dieser "Widerruf" könnte hier zum Einsatz kommen und nichts anderes.


    Die Leistungsstörung liegt hier übrigends in der schlichten "Nichtleistung" (zum vereinbarten Termin).


    P.S:


    Und wen wir schon dabei sind - schaue doch mal,was VF zur "Stornierung" des Kunden gesagt hat!;)


    P.P.S:


    Wenn wir schon bei Wikipedia sind - man erklärt es dir dort im zweiten Satz:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Stornierung


    Ich empfehle dir:Mach dein Studium fertig,bevor du andere Leute belehrst - dann sprechen wir weiter.:D

  • Uhhihih, wenn du in einer Klausur "liest, das der Vertrag storniert wurde, dann interpretierst du das als Rücktritt?" Nicht schlecht. Ich würde eher fragen: Lagen denn überhaupt die Voraussetzungen für einen Rücktritt vor?


    Aber nunja, so ist das nunmal. Du hast Recht und wir unsere Ruhe. Kümmere dich um dein Problem mit Jinocom, ich halte mich raus, wenn du es so viel besser weißt...


    Zum Terminus Storno im Allgemeinen:


    Ja, wo steht da was von BGB? Ich empfehle dir: Weniger Wikipedia, mehr BGB. Den Terminus "Stornierung" gibt es im Rücktritt des BGB nicht. Es gibt den Rücktritt und den Widerruf. Ende.


    und ICH habe gesagt, das Widerruf und Rücktritt nicht das gleiche ist, nicht du, junger Jedi.


    BTW: Nur weil eine Leistung aus deiner Sicht nicht erbracht wurde, heisst das nicht, das eine Störung derselben vorliegt. -> Hast du denn schon eine Frist zur Beseitigung gesetzt?

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  • Das wäre schön.
    Hier ist doch keiner hyperaktiv und kann nicht mal die Finger von der Tastatur lassen, oder?

     iPhone 16 Pro Max White Titanium
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  • Bin weder Jurist, Anwalt oder Richter, werde und will auch keiner werden. Storno ist meiner bescheidenen Erfahrung nach buchungstechnisch sehr gängig, eben die Gegenbuchung zu einer Falschbuchung, sei es bei einer Bank oder sei es bei einer Registrierkasse. Der gesetzliche Rücktritt von einem Vertrag nach anhaltender Mangelhaftigkeit liegt hier aber ja nicht nur nicht vor, er läuft eben auch nicht unter dem Begriff Storno/Stornierung. Zumindest mir ist es als kaufmännischer Begriff sehr, als Begriff im Verbraucherrecht aber garnicht geläufig.


    Daß man als Bürger, Händler, Hersteller und Dienstleister einen Vorgang mit mehreren Begriffen mehr oder weniger genau bezeichnen und auch mit einem Begriff mehrere Vorgänge bezeichnen, das sollte ja beides nicht Anlass sein, auch noch selbst zum Wirrwarr beizutragen. Im Fall des Falles könnte einem ja schon die falsche Bezeichnung für die eigene Absicht zum Verhängnis werden.


    Aber natürlich hat man selbst das Recht auf mindestens die gleiche Ungenauigkeit wie der potentielle Gegner, also was soll's. (-:=


    Edit: +als

    Je suis Charlie

  • Im Beschweren auf Rückantworten von Jinocom bist Du ja einer der ganz großen,
    aber ich warte schon seit Stunden auf die Veröffentlichung der
    Rückantworten Deinerseits !


    Was ist damit, Jochenb. ?

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