ZitatOriginal geschrieben von TheMan1986
Same here. Jinocom gibt es nicht mehr.
Jinocom gab es rechtlich noch nie, da es sich rein um die Geshcäftsbezeichnung des Einzelunternehmers Herr N. handelte. Daher haftet Herr N. auch für die eingegangenen Verbinndlichkeiten voll und ganz mit seinem Privatvermögen.
Sofern er nicht aus Deutschland geflüchtet ist, sollte er anhand des exotischen Namens auch leicht aufzuspüren sein. Anschreiben, Mahnverfahren oder Klage, Titel, Vollstreckung(sversuch).