Zwangstarifwechsel für Nutzer alter Tarife von o2


  • Wer also gerne erst andere kämpfen lassen möchte, könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später)...


    :top:

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Also gut... :rolleyes:


    "Begreifen" ist ein reiner Wahrnehmungsvorgang ohne Aussenwirkung, kapiert? So wie du es verwendest, ist es ein Synonym zu "interpretieren".


    Woher willst du wissen, dass ich meine Dezember-Rechnung am 1.12. bekomme? :rolleyes:


    Was hat der Zeitpunkt wann ich meine Rechnung bekomme, mit anderen Leuten zu tun die "kämpfen"?
    Fahren die mit der Erbsenpistole in den Georg-Brauchle-Ring in München, oder wie darf man sich das vorstellen?


    Ob ich einen Werbebrief mit Inhalt X als Werbebrief mit Geschwalle U interpretiere oder doch als Werbegeschwalle mit Inhalt X, oder ein Posting von dir das diesen Werbebriefen verblüffend ähnelt, lesen muss, ist vom Ergebnis her vollkommen wurscht und interessiert o2 nullkommanull gar nix, wenn o2 zum 31.12. 2012 die Genion-Tarife kündigen will.


    Wenn man also das Unheil jetzt sofort als solches erkennt oder erst , wie du nahelegst, 79 Tage später, ist vom Fatalismusgehalt exakt identisch, weil "begreifen" nichts mit "handeln" zu tun hat ...


    Eine sinnvolle Handlungsanweisung oder Pragmatik hinsichtlich der nachfolgend erwähnten Handlungsalternativen


    also:
    1. Widerspruchsbrief sofort schreiben
    2. Widerspruchsbrief 79 Tage später schreiben
    3. Widerspruchsbrief gar nicht schreiben


    oder überhaupt Taktik bezüglich des Zeitpunkts wann man selber handeln soll,


    eine solche sinnvolle Handlungsanweisung steht in deinem Posting gar nicht, und deswegen halte ich dein Posting im ganzen für nicht sinnvoll.

  • Da muss ich dir glatt mal zustimmen. :top:

  • Ja, wenn du die Vertragsänderung bemerkst, musst du natürlich dagegen widersprechen. Rechnungsbeträge bekommst du jedoch nur innerhalb der 80-tägigen Widerspruchsfrist zurück und könntest dann nicht auf ungerechtfertigte Bereicherung pochen, wenn du die vertragswidrige Tarifänderung erst später "bemerkst".
    Wenn du sie nachweislich vorher "bemerkst", hättest du natürlich schon vorher widersprechen sollen und wenn du sie zu spät "bemerkst", hast du dich irgenwann durch Weiterführen des status quo schon damit abgefunden und somit die Änderung dann doch früher "bemerken" müssen, um noch wirksam zu widersprechen gekonnt zu haben. ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    ...wenn E-Plus jetzt ganz höchstoffiziell die Bundesweite Homezone, die sie ihren SoHo und Profi-Kunden schon bieten, auch "Jedermann" zur Verfügung stellen täten...


    Du meintest o2, oder ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Netter Versuch von O2 die Kunden zu verarschen. Rechtlich ist derartiges Vorgehen unzulässig. O2 kann nur Altverträge kündigen, wenn man jedem Kunden individuell zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit den Vertrag kündigt. Punkt. Denke das weiß auch die Rechtsabteilung von O2.


    Dennoch versucht man diesen Weg hier. Solches Verhalten ist schlichtweg unseriös. Jeder kann sich ja den Spaß machen, sämtlich Rechnungen nach der Umstellung zu reklamieren. Der Tarif O2O ist ja insbesondere mit 15 Cent vs. 3 Cent in der Homezone deutlich teurer. Ebenso heben die in meinem Fall den Grundpreis auf 5€ an.

  • Auch wenn es nicht nett (und m.E. rechtlich so nicht haltbar) ist, betriebswirtschaftlich ist die ganze Sache kurzfristig sehr sinnvoll


    - der ARPU steigt (weniger User mit kaum Umsatz) --> wichtig fürn Börsengang


    langfristig


    - Kunden, die Kosten aber kaum bringen, sind weg
    - aber extrem verärgert....
    ... Wirklich schlimm fürs Unternehmen? Kann ich nicht beurteilen

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ...könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später) als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen...


    So weit, so gut. Aber was hat die höhe der neuen monatlichen zusatzkosten mit dem zeitpunkt des begreifens als tatsächliche vertragsmaßnahme zu tun ("...erst viel später...") ? ? ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).


  • Kommt darauf an, ob die Kunden ein Langzeitgedächtnis haben. In dieser Beziehung habe ich ein Gedächtnis wie ein Elefant, so eine Nummer würde ich o2 nicht verzeihen.


    o2 geht aber anscheinend nach dem Motto vor "Ist der Ruf erst ruiniert...".


    Ich hoffe wirklich, dass der Imageschaden für o2 größer ist als der betriebswirtschaftliche Aspekt und hier Kunden langfristig bzw. für immer verloren gehen.

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • malinfo:


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Rechnungsbeträge bekommst du jedoch nur innerhalb der 80-tägigen Widerspruchsfrist zurück und könntest dann nicht auf ungerechtfertigte Bereicherung pochen, wenn du die vertragswidrige Tarifänderung erst später "bemerkst".


    .. und nach dem Bemerken natürlich wie jeder rechtstreue und treugläubige Vertragspartner als Nebenpflicht sofort widersprichst, um weitere Kosten auf Seiten des Partners zu verhindern.


    Wer also in einen Null-Euro-Tarif umgestellt wird, dem kann der Verlust durch ggf. falsche monatliche Rechnungsbeträge zunächst auch glaubhaft egal gewesen sein, weil ihm die Rechnungshöhe egal war. Er kann aber immernoch gegen den ungewollten Tarifwechsel angehen, sobald er ihn bemerkt. Falsche Rechnungsgebühren, die durch den Tarifwechsel entstanden, kann er aber nach den jeweiligen Abläufen der 80-Tage-Widerspruchsfrist zu den vergangenen Rechnungen nicht mehr zurückbekommen.



    Wenn es nicht kurzfristig gedacht betriebwirtschaftlich sinnvoll erscheinen würde, hätte es o2 auch nicht gemacht. Meist berücksichtigen BWLer (besonders aus dem Ausland) jedoch nicht die länderspezifischen Eigenheiten der einzelnen Märkte und Konsumenten...


    Und selbst wenn man sich im Ziel einig ist, kann man sich über den Weg streiten.
    Dass o2 die Rechtslage nicht kennen würde, glaubt doch keiner. Daher kommt es also etwas unverfroren herüber, wenn man gegenüber den langjährigen Kunden bei der Entscheidung bezüglich ihres Handyvertrages quasi die Mündigkeit abspricht und zwangstarifiert.


    Signalwirkung: Profit über alles, nicht mehr so viele (potentielle) Kunden, Betreiber hält sich nicht an Recht und Verträge (was z.B. gegenüber Konkurrenten heute als günstiger Tarif erscheint, kann nächstes Jahr schon dem Kunden weggenommen worden sein infolge des turnusmäßigen "marktüblichen Vorgangs" der "Systembereinigung")
    und leider auch schlechte Öffentlichkeitswirkung.


    Im einfachsten Fall schaltet o2 alle widerspenstigen Kunden ab, im schlechtesten Fall bearbeiten sie mehr Rechnungswidersprüche als sie vorher bearbeiten mussten.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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