Zwangstarifwechsel für Nutzer alter Tarife von o2

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Okay, also wäre eine Kündigung DURCH o2 hier korrekt..?


    Eine fristgerechte Kündigung ja. Eine Umstellung ohne aktive Zustimmung in meinen Augen nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170
    Sogar die Hotline spricht ja mittlerweile von Kündigung durch o2, wenn man widerruft .. Und in facebook wurde es ja nun auch so bestätigt ...


    Sie sollen die Eier haben und den Kunden gleich fristgerecht kündigen und gleichzeitig ein Tarifangebot machen. Das wäre ehrlich! Nur dann würden die nicht reagierenden Kunden plötzlich keine Kunden mehr sein. Das traut man sich nicht.


    o2 hat KEINE Eier!

  • Zitat

    Original geschrieben von TT-Telly
    So als Gedanke: Mir sind nur im Mietrecht die Möglichkeit von unterschiedlichen Kündigungsfristen bekannt.



    Wenn du dir mal die AGB's der Provider ansiehst, steht immer was von "Aus wichtigem Grund" tralala kann dich der Provider kündigen. Hast du etwa eine Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden "...aus wichtigem Grund" gesehen. Ich nicht. ;)




    P.S. Nicht das das was ändern würde, aber es gibt schon unterschiedliche Kündigungsfristen in deinem Sinne:


    AGB, o2, Stand 24.5.2012


    "9. Vertragslaufzeit / Kündigung
    9.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind vom
    Kunden mit einer Frist von 30 Tagen und von Telefónica Germany mit einer
    Frist von 90 Tagen kündbar."

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr.Cool

    Die alten FN-Nr. sind über BT realsiert.


    Nein die haben alle Nummern irgendwann man zu Telefonica portiert. Es gibt nichts mehr bei BT. War so vor etwa 2 Jahren.

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Wenn du dir mal die AGB's der Provider ansiehst, steht immer was von "Aus wichtigem Grund" tralala kann dich der Provider kündigen. Hast du etwa eine Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden "...aus wichtigem Grund" gesehen. Ich nicht. ;)

    Die Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug) bezieht sich immer auf eine Kündigung während der Vertragslaufzeit. Dies schränkt nicht das Recht des Anbieters ein, einen Vertrag zum Ablauf der Laufzeit ordentlich und somit ohne besonderen Grund zu kündigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von 0170

    ZWEITENS: Es wurde nun schon oft genug von Seitens o2 bestätigt, dass ALLE ALLE ALLE Genion Tarife ausnahmslos eingestellt werden.


    Ich kann die Aussage von 0170 bestätigen. Ich wurde sogar an die Fachabteilung weiterverbunden und auch hier kam die Aussage ALLE Genion Tarife werden eingestellt. Allerdings nicht gleichzeitig sondern nacheinander, also sind die wohl erst bei den Tarifen bis 2006 dran.


    Das eine Änderung der "Hauptleistung Mobilfunkvertrag Tarif" unzulässig ist, sollte jedem klar sein. O2 kann nur zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit kündigen. Die versuchen halt die Kunden zu verarschen. Solches extrem unseriöses Verhalten sollte jedem zu denken geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Dies schränkt nicht das Recht des Anbieters ein, einen Vertrag zum Ablauf der Laufzeit ordentlich und somit ohne besonderen Grund zu kündigen.


    Hätte ich auch nicht was anderes erwartet. :D



    Was ich damit sagen wollte war eigentlich, daß sich die Provider viele Möglichkeiten einer Kündigung offen halten, während Kunden NULL Möglichkeiten haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von radarfalle
    Ich kann die Aussage von 0170 bestätigen. Ich wurde sogar an die Fachabteilung weiterverbunden und auch hier kam die Aussage ALLE Genion Tarife werden eingestellt. Allerdings nicht gleichzeitig sondern nacheinander, also sind die wohl erst bei den Tarifen bis 2006 dran.



    Danke für die Bestätigung :) habe mich schon alleine gefühlt hier...


    Man kann also definitiv davon ausgehen, dass ALLE Genion Tarife sterben werden - und damit auch der Genion Card S - was manche hier immernoch nicht wahr haben wollen...

  • Schon witzig:
    Ich habe die 24 Monate Vertragslaufzeit immer als Nachteil für den Kunden gesehen und monatlich kündbare Verträge bevorzugt - hier ist es zum ersten mal genau andersrum: die Vertragslaufzeit kann gar nicht lang genut sein ;)


    CU BB

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Was ich damit sagen wollte war eigentlich, daß sich die Provider viele Möglichkeiten einer Kündigung offen halten, während Kunden NULL Möglichkeiten haben.


    Naja... das wolltest Du eigentlich nicht sagen, denn Du fragtest:


    Zitat

    Original geschrieben von scaleon Hast du etwa eine Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden "...aus wichtigem Grund" gesehen. Ich nicht. ;)


    Aber um eine andere als eine fristgerechte Kündigung ging es ja jetzt überhaupt gar nicht.


    Es kam die Frage auf, ob die genannte Kündigungsfrist für beiden Seiten gilt.


    Zitat

    "9. Vertragslaufzeit / Kündigung
    9.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind vom
    Kunden mit einer Frist von 30 Tagen und von Telefónica Germany mit einer
    Frist von 90 Tagen kündbar."


    Das ist in der Tat interessant. Die Frage ist, bei welchen Verträgen das gilt - also bei wem diese AGB gültig sind. Bei mir soweit ich weiß nicht. Ich weiß nur von dieser kurzen Kündigungsfrist bei meinem Genion S, der für beide Seiten gilt.

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