Handy bei ebay verkauft, Rechnung aus Österreich, Käufer macht Probleme

  • Hallo,


    ich hab vor kurzen ein Handy bei Ebay verkauft.
    Genauer gesagt ein T39 mit Rechnung vom 11.03.03, ausgestellt von einem Händler aus Österreich.


    Es ging schon mal so los:


    - Das Angebot endet am 30.03.03
    - Am 05.04.03 frag ich nach ob sie das Geld schon überwiesen hat
    - Am 07.04.03 bekomme ich eine Mail in der steht (kurzer Auszug aus der Mail)


    Sorry - hätte ich's mal noch im alten Monat überwiesen,
    mich hat der Quartalsanfang "eiskalt erwischt "(Raten/Versicherungen,etc. ),
    bin in die Miesen gerutscht und kann( da ich keinen Dispo für das Konto habe ) momentan die Überweisung nicht tätigen,
    warte aber selbst auf Geld aus Ebay-Verkäufen,
    das jeden Tag eintreffen wird und mach dann sofort die Überweisung


    - Das Geld hatte ich dann endlich am 24.04.03 auf meinem Konto, dann ging das Paket gleich weg.


    Jetzt als Sie das Handy bekam schreibt sie mir das


    - sollte in den nächsten 12 Monaten was kaputtgehen, kann ich sicher ihre Dienste nochmal in Anspruch nehmen, auch und gerade weil es sich hier scheinbar um ein "Austria"-Handy handelt - richtig ? Falls es also Probleme geben sollte und ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen müßte , darf ich mich sicher an Sie wenden - oder ?


    Ich hab ihr dann geschrieben das sie mit der Rechnung aus Österreich auch in Deutschland zu einem Service Point gehen kann wenn was defekt sei, deswegen habe sie auch Garantie und das ich keine Gewährleistung übernehme.


    Von ihr kam dann wieder folgende Mail:


    Ich würde ja auch in erster Linie direkt den Service aufsuchen - nur wenn es Probleme geben sollte, müßte ich mich wieder an Sie wenden ( neues Gewährleistungsrecht ) ! Ich habe schließlich einen Beleg mitgeschickt bekommen , der mir Gewährleistung "attestiert" - ich will ja nur zu meinem Recht kommen im Falle eines Falles


    Ich dann wieder, das eine Rechnung dabei ist und das Garantie besteht, ich übernehme keine Gewährleistung da ich Privatperson bin.


    Von ihr kam dann wieder folgende Mail:


    Nach dem neuen Gewährleistungsrecht kann sich ein privater Verkäufer auch nicht mehr einfach so herausmogeln - ich will ja hier nicht drohen aber im Falle eines Falles halte ich mich an Sie - von Ihnen hab ich das Gerät - wenn Sie jetzt schon "Späne machen " , können wir auch gern wandeln - in diesem Fall überweisen Sie mir bitte den Überweisungsbetrag, den ich gezahlt hatte und sie bekommen das Handy völlig unversehrt wieder zurück, sind Sie einverstanden mit meinem Vorschlag der Wandlung - es hat keinerlei Konsequenzen für Sie - sie machen nicht mal Verlust dabei - Sie zahlen mir nur den Betrag zurück, den ich gezahlt habe und Schluß - OK ? Auch die Bewertung wird dann eine positive sein - also schlagen Sie in den Handel ein - Ok ? Ich will nicht in einem halben Jahr oder später diesen Handel hier bereuen müssen - Rechnung stammt aus Österreich - wie weit ich damit im Gewährleistungsresht kommen würde, mag ich mir jetzt gar nicht ausmalen wollen und hinterher ist es sowieso zu spät - also wandeln wir, weil der Kauf durch mich unter falschen Vorraussetzungen zu Stande kam - ich war von einem deutschen Beleg (aus Deutschland, damit auch deutsches Recht gilt ) ausgegangen - schließlich handelte ich auf der deutschen Ebay-Plattform und nichts an der Auktion offenbarte mir, das ich ein Gerät aus Österreich ersteigere ! Und um allen Problemen von vornherein aus dem Wege zu gehen, trete ich hiermit von dem Kauf zurück.


    Wie sieht das den jetzt rechtlich aus mit der Gewährleistung ??
    Ich hab in der Auktion nicht darauf hingewiesen da ja eine Rechnung mit dabei ist da geht doch mich keine Gewährleistung was an.
    Hab ich ein Problem weil ich nicht in die Auktion geschrieben habe das die Rechnung von einem österreichischem Händler ist ??


    Gebt mir mal bitte Tips. Danke


    cu Hans

  • Re: Handy bei ebay verkauft, Rechnung aus Österreich, Käufer macht Probleme



    Wenn du nicht daraufhingewiesen hast, dann ist es ja ein schöner Bonus für die Frau.


    Kannst ihr ja auch sagen, dass Sie dir die Rechnung wieder zurück schicken soll, dann hat Sie die Ware genau, wie in der Auktion beschrieben . ;)


    Das wäre schon der Hammer, wenn du darauf Garantie übernehmen müsstest!

  • Die Dame hat leider Recht, du musst in der Auktion daraufhin hinweisen,dass du keine Gewaehrleistung uebernimmst, ansonsten tust du das auch als Privatperson. In deinem Fall bist du jetzt daran gebunden.
    Aber die Dame klingt doch recht verstaendig, hoff einfach, dass nix schiefgeht, im Fall der Faelle haelst du dich an den Haendler - und wenn die Garantie ablaeuft, ist der Restwert des Handys eh kleiner, so dass es dich dann im Fall des Falles auch nicht umbringen wird.


    und beim naechsten Mal lehnst du die pers. Gewaehr einfach schon in der Auktio ab.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Moin Hans,


    irgendwie bringt dieses Handy nur Ärger ;)


    Ich habe bei der Dame das Gefühl, dass sie einfach Geld braucht und nun diese Rechnung in Verbindung mit dem neuen Gewährleistungsrecht dazu verwendet, Dich zur Wandlung zu bewegen.
    Du weißt so gut wie ich, das jeder Servicepoint, bzw. w-support das Handy auch noch nächstes Jahr nach Vorlage dieser Rechnung reparieren wird.
    Dir kann also imho nichts passieren.


    Willi

  • xoduz
    ich denke mal das ich das richtig verstanden habe? Ein Gerät hat 2 Jahre Gewährleistung und ich verkaufe es bei ebay, muß 1 Jahr lang gewährleisten. Das Teil ist zb. ein halbes Jahr alt - wenn jetzt was ist lasse ich mir das Gerät vom Käufer zurücksenden (wenn er drauf besteht) und gehe damit zu meinem Händler, der repariert und ich schicke das Teil zurück. Ist zwar ein enormer zeitlicher Aufwand wo dem Käufer das Teil nicht zur Verfügung steht, aber das ist ja sein Problem. Außer zu meinem Händler gehen muß ich doch IMHO nichts tun/befürchten, oder? Wenn das Teil unter einem Jahr alt ist könnte ich also ohne Probleme oder Nachteile Gewährleistung übernehmen?

    Gruß
    berlibaerchen

  • berlibaerchen: Theoretisch koenntest du es wohl so machen, allerdings werde ich immer die priv. Gewaehrleistung ausschließen - soll der Kunde sich doch selber mit dem Haendler in Verbindung setzen! Die paar Euro, die mir da entgehen, sind nix gegen den spaeteren event. Aufwand und die Portokosten..

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    – Edward V Berard

  • Seit wann gilt das denn mit der GEwährleistung von Privatpersonen? :)


    -Andi-

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  • Zitat


    Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?


    Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(


    >>>Quelle<<<


    Ich konnte es selbst kaum glauben, was für eine schwachsinnige Regelung.:rolleyes:
    Ich sehe allerdings imho keinen Mangel, da ja jeder Servicepoint das Gerät reparieren/tauschen würde.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

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