Hallo,
ich hab vor kurzen ein Handy bei Ebay verkauft.
Genauer gesagt ein T39 mit Rechnung vom 11.03.03, ausgestellt von einem Händler aus Österreich.
Es ging schon mal so los:
- Das Angebot endet am 30.03.03
- Am 05.04.03 frag ich nach ob sie das Geld schon überwiesen hat
- Am 07.04.03 bekomme ich eine Mail in der steht (kurzer Auszug aus der Mail)
Sorry - hätte ich's mal noch im alten Monat überwiesen,
mich hat der Quartalsanfang "eiskalt erwischt "(Raten/Versicherungen,etc. ),
bin in die Miesen gerutscht und kann( da ich keinen Dispo für das Konto habe ) momentan die Überweisung nicht tätigen,
warte aber selbst auf Geld aus Ebay-Verkäufen,
das jeden Tag eintreffen wird und mach dann sofort die Überweisung
- Das Geld hatte ich dann endlich am 24.04.03 auf meinem Konto, dann ging das Paket gleich weg.
Jetzt als Sie das Handy bekam schreibt sie mir das
- sollte in den nächsten 12 Monaten was kaputtgehen, kann ich sicher ihre Dienste nochmal in Anspruch nehmen, auch und gerade weil es sich hier scheinbar um ein "Austria"-Handy handelt - richtig ? Falls es also Probleme geben sollte und ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen müßte , darf ich mich sicher an Sie wenden - oder ?
Ich hab ihr dann geschrieben das sie mit der Rechnung aus Österreich auch in Deutschland zu einem Service Point gehen kann wenn was defekt sei, deswegen habe sie auch Garantie und das ich keine Gewährleistung übernehme.
Von ihr kam dann wieder folgende Mail:
Ich würde ja auch in erster Linie direkt den Service aufsuchen - nur wenn es Probleme geben sollte, müßte ich mich wieder an Sie wenden ( neues Gewährleistungsrecht ) ! Ich habe schließlich einen Beleg mitgeschickt bekommen , der mir Gewährleistung "attestiert" - ich will ja nur zu meinem Recht kommen im Falle eines Falles
Ich dann wieder, das eine Rechnung dabei ist und das Garantie besteht, ich übernehme keine Gewährleistung da ich Privatperson bin.
Von ihr kam dann wieder folgende Mail:
Nach dem neuen Gewährleistungsrecht kann sich ein privater Verkäufer auch nicht mehr einfach so herausmogeln - ich will ja hier nicht drohen aber im Falle eines Falles halte ich mich an Sie - von Ihnen hab ich das Gerät - wenn Sie jetzt schon "Späne machen " , können wir auch gern wandeln - in diesem Fall überweisen Sie mir bitte den Überweisungsbetrag, den ich gezahlt hatte und sie bekommen das Handy völlig unversehrt wieder zurück, sind Sie einverstanden mit meinem Vorschlag der Wandlung - es hat keinerlei Konsequenzen für Sie - sie machen nicht mal Verlust dabei - Sie zahlen mir nur den Betrag zurück, den ich gezahlt habe und Schluß - OK ? Auch die Bewertung wird dann eine positive sein - also schlagen Sie in den Handel ein - Ok ? Ich will nicht in einem halben Jahr oder später diesen Handel hier bereuen müssen - Rechnung stammt aus Österreich - wie weit ich damit im Gewährleistungsresht kommen würde, mag ich mir jetzt gar nicht ausmalen wollen und hinterher ist es sowieso zu spät - also wandeln wir, weil der Kauf durch mich unter falschen Vorraussetzungen zu Stande kam - ich war von einem deutschen Beleg (aus Deutschland, damit auch deutsches Recht gilt ) ausgegangen - schließlich handelte ich auf der deutschen Ebay-Plattform und nichts an der Auktion offenbarte mir, das ich ein Gerät aus Österreich ersteigere ! Und um allen Problemen von vornherein aus dem Wege zu gehen, trete ich hiermit von dem Kauf zurück.
Wie sieht das den jetzt rechtlich aus mit der Gewährleistung ??
Ich hab in der Auktion nicht darauf hingewiesen da ja eine Rechnung mit dabei ist da geht doch mich keine Gewährleistung was an.
Hab ich ein Problem weil ich nicht in die Auktion geschrieben habe das die Rechnung von einem österreichischem Händler ist ??
Gebt mir mal bitte Tips. Danke
cu Hans