Kurzzeitkennzeichen - Vollkasko schon gültig obwohl richtige Anmeldung noch folgt ?

  • Servus,


    sorry fuer den Thread-Titel, aber irgendwie schwer zu beschreiben.


    Folgendes:


    Bekomme heute Abend (Freitag) mein neues Auto geliefert, um für das WE gerüstet zu sein (Wagen steht auf der Strasse) habe ich heute Kurzzeitkennzeichen geholt. Nun werde ich heute Abend das Auto telefonisch bei meiner Versicherung anmelden mit einer Vollkaskoversicherung. Nun meine Frage, ist das Auto dann sofort Vollkaskoversichert auch wenn ich es am Montag erst bei der Stadt anmelde, oder ist der Versicherungsschutz erst mit der Anmeldung am Montag gültig ?


    Grüsse,


    Sascha

  • Du schreibst doch selbst, dass du noch mit der Versicherung sprichst. Die werden es ja wohl wissen.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Prima, wusste nicht das man hier nur noch Fragen stellen darf die man mit Sicherheit nirgendwo anders beantwortet bekommt ...

  • Bei der Versicherung für die ich arbeite, gilt die Vollkasko wenn der Antrag aufgenommen wurde. Wichtig ist hier, dass ausdrücklich der Vollkaskoschutz gewünscht wurde und dies auch im Antragssystem vermerkt ist. Somit sollte es kein Problem geben.


    :-) Jens

  • Danke Jens :top:


    Also kurz um: Trotz Kurzzeitkennzeichen gilt die Vollkasko, auch wenn das Auto 2 Tage später bei der Stadt angemeldet wird, bei Abschluss am Telefon oder Internet, richtig ?

  • Die einzige, die Dir das sicher beantworten kann, ist Deine Versicherung. Warum verlassen sich Leute eigentlich so gerne auf Aussagen von Forenteilnehmern, wenn wahrscheinlich fünfstellige Beträge auf dem Spiel stehen?

  • Oh meine Güte, sicherlich werde ich die Versicherung fragen, das geht aber erst heute Abend. Kennt ihr so was wie Vorfreude ?? ...

  • Das es Kurzzeitkennzeichen sind (an der Seite gelb) ist dort nur die Haftpflichtversicherung inbegriffen. Soweit ich das weiß tritt die Vollkasko erst ein wenn man die EVB Nummer bei der Anmeldung vorlegt und den Wagen bei der Zulassungsbehörde anmeldet.


    Aber wie meine Vorredner es schon gesagt haben, frage deine Versicherung und lass es dir schriftlich geben!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hotdog
    Prima, wusste nicht das man hier nur noch Fragen stellen darf die man mit Sicherheit nirgendwo anders beantwortet bekommt ...


    Es geht nur darum, dass bei solchen Beträgen (genau wie bei medizinischen Fragen) eine Antwort aus einem Forum einfach im Zweifelsfall nichts zählt.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Es gilt die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens. Im Regelfall hat das Kurzzeitkennzeichens nur eine Haftpflichtversicherung inbegriffen, eine Vollkasko wird nur auf Wunsch mit abgeschlossen und kostet natürlich extra.


    Deine Versicherung, mit der Du heute Abend telefonierst wird Dir Dein Auto versichern, jedoch erst wenn Du eine reguläre Anmeldung durchgeführt hast.


    Wenn Du also beim Kauf der Kurzzeitkennzeichens keine Vollkasko abgeschlossen hast dann hast Du auch keinen Schutz.


    Schade dass das von einem angeblichen Versicherungsmitarbeiter hier behauptet wird...

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