Rechtlicher Anspruch auf Guthabenauszahlung bzw. Umbuchung auf anderen Handyvertrag?

  • Ich ärgere mich gerade sehr über O2!


    Ich bin dort seit über 10 Jahren Kunde und war bisher auch immer recht zufrieden - das Netz ist bei mir sehr gut, die Vertragskonditionen waren bisher immer besser, als bei der Konkurrenz, und den Kundenservice brauchte ich bisher noch nie...


    Nun habe ich vor 2 Wochen meine 3 zurzeit aktiven Verträge gekündigt, weil die Konditionen eben leider nicht mehr mit denen der Konkurrenz mithalten können.



    Meine Verträge:


    1. O2 Blue L - seit März 2012, gekündigt zum Ende der Laufzeit, weil dann in die Allnetflat von DeutschlandSim gewechselt wird, die statt 60 € nur 20 € kostet...


    2. Genion M - seit Mai 2008, gekündigt zum 09.05.2013, weil der Vertrag mit 10 € Grundgebühr nicht mehr genutzt wird...


    3. O2 O mit 40 € Kostenairback, gekündigt zum 30.11.2012, weil der Vertrag nicht mehr benötigt wird... um diesen Vertrag geht es hier eigentlich...


    Ich habe damals von einem Genion S in diesen Vetrag gewechselt und mir war zugesichert worden, dass für den Wechsel keine Anschlußgebühr anfällt... auf der 1. Rechung wurden mir dann aber trotzdem 24,95 € Anschlußgebühren berechnet und nach Anruf bei der Hotline auf der nächsten Rechnung als Gesprächsgutschrift wieder erstattet... da ich diesen Vertrag aber NIE aktiv genutzt habe, ist das Guthaben immer noch unerverändert vorhanden und als ich den Vertrag gekündigt habe, habe ich darum gebeten, dass mir das Guthaben entweder auf mein Girokonto gutgeschrieben oder auf einen der beiden anderen Verträge umgeschrieben wird...


    Nun habe ich gestern ein Schreiben von O2 erhalten, in dem steht, dass eine Auszahlung bwz. Umbuchung des Gesprächguthabens nicht erfolgen kann und dass mein Anspruch auf das Guthaben mit Kündigungsdatum des Vertrages erloschen ist!


    Ich finde das ganz schön frech, denn das Guthaben ist ja durch einen Fehler von O2 entstanden! Ok, es geht lediglich um 24,95 € und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich sicher deshalb keinen Rechtsanwalt einschalten, aber ich würde gern ein Beschwerdeschreiben an die Géschäftsleitung schicken und dafür wäre es hilfreich zu wissen, ob ich einen Rechtsanspruch auf das Gesprächsguthaben habe!



    Was mich ebenfalls ärgert, ist dass ich seit einigen Tagen regelmäßig teilweise mehrmals täglich Anrufe von O2 auf die Nummer des Genion M Vertrages (liegt mit meinem alten Nokia N95 bei mir im Wohnzimmer, weil mich einige Leute mit Festnetzflat immer noch darauf anrufen...) erhalte... Recherchen im Internet haben ergeben, dass es sich dabei um automatisch von der O2-Kundenrückgewinnungshotline generierte Anrufe handelt... wenn ich die Gespräche annehme, wird jedoch immer sofort aufgelegt und wenn ich die Nummer selbst anrufe, gerate ich in eine Endloswarteschleife...


    In meinem Beschwerdeschreiben an die Geschäftsführung werde ich deshalb unter anderen auffordern, diesen "Telefonterror" sofort zu unterlassen, da ich insbesondere nachdem man mir mein Guthaben verweigert ganz sicher nicht daran interessiert bin, meine Vertragskündigungen zurückzuziehen!


    Tja, nach über 10 Jahren, in denen ich zufriedene O2 Kundin war und leider auch sehr viele Freunde und Bekannte zu O2 gebracht habe, muss ich nun leider auch sagen:


    "O2 can't do!"


    Enttäuschte und verärgerte Grüße,
    Majon

    "Des Wahnsinns wahre fette Beute, das sind die ganz normalen Leute..."

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Hallo,


    hier liest ein o2_team mit, der/die User dahinter sind wohl von o2 selbst oder offiziell "autorisiert". Vielleicht können die sich Deinen Fall mal anschauen und das Probleml lösen.


    Jepp, das ist das socialmedia-Team von o2. Die haben auch ne E-Mail Adresse: socialmedia@o2.com


    Zitat

    Original geschrieben von Majon
    Nun habe ich gestern ein Schreiben von O2 erhalten, in dem steht, dass eine Auszahlung bwz. Umbuchung des Gesprächguthabens nicht erfolgen kann und dass mein Anspruch auf das Guthaben mit Kündigungsdatum des Vertrages erloschen ist!


    Hmm, bei Prepaid würde o2 wohl von "geschenktem Guthaben" sprechen, das nicht auszahlbar ist. "Echtes Geld" wird hingegen problemlos erstattet. Da hier aber ein Fehler von o2 zugrunde lag, wäre es schon sehr frech, die Auszahlung oder Umbuchung zu verweigern. Wobei Umbuchung auf den Blue L wahrscheinlich wenig bringt, weil du das Guthaben bei einer Allnet-Flat schwer weg bekommst, außer du schreibst viele MMS ;) . Da müsste das Guthaben schon als Rechnungsgutschrift umgebucht werden, damit es mit der Grundgebühr verrechnet werden kann.



    Zitat

    Original geschrieben von Majon
    Genion M - seit Mai 2008, gekündigt zum 09.05.2013, weil der Vertrag mit 10 € Grundgebühr nicht mehr genutzt wird...


    Würde ich abgeben. Ein Genion M ohne Handy ist auch heute noch ein guter Vertrag, wenn jemand einen Festnetz-Ersatz-Tarif sucht. Vertragsübernahme kostet bei o2 einmalig 25 Euro und wird dem Übernehmer berechnet. Zusätzlich würden noch 5 Euro für den Homezone-Wechsel anfallen. Falls du die Festnetz- oder die Mobilfunknummer noch benötigst, kannst du die auch vorher aus dem laufenden Vertrag rausportieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zündi
    Jepp, das ist das socialmedia-Team von o2. Die haben auch ne E-Mail Adresse: socialmedia@o2.com


    Danke für den Hinweis! Dann werde ich denen mal per E-Mail mein Problem schildern und wer weiß, vielleicht bekomme ich mein Guthaben ja doch noch...




    Zitat

    Original geschrieben von Zündi Hmm, bei Prepaid würde o2 wohl von "geschenktem Guthaben" sprechen, das nicht auszahlbar ist. "Echtes Geld" wird hingegen problemlos erstattet. Da hier aber ein Fehler von o2 zugrunde lag, wäre es schon sehr frech, die Auszahlung oder Umbuchung zu verweigern. Wobei Umbuchung auf den Blue L wahrscheinlich wenig bringt, weil du das Guthaben bei einer Allnet-Flat schwer weg bekommst, außer du schreibst viele MMS ;) . Da müsste das Guthaben schon als Rechnungsgutschrift umgebucht werden, damit es mit der Grundgebühr verrechnet werden kann.


    Tja, der O2 O ist zwar ohne Grundgebühr und ohne Mindestvertragslaufzeit, aber trotzdem kein Prepaid!


    Und da ich mit dem O2 Blue L leider monatlich ~ 5-10 € für Sonderrufnummern zahlen muss, würde ich das Guthaben recht schnell verbrauchen! ;)





    Zitat

    Original geschrieben von Zündi Würde ich abgeben. Ein Genion M ohne Handy ist auch heute noch ein guter Vertrag, wenn jemand einen Festnetz-Ersatz-Tarif sucht. Vertragsübernahme kostet bei o2 einmalig 25 Euro und wird dem Übernehmer berechnet. Zusätzlich würden noch 5 Euro für den Homezone-Wechsel anfallen. Falls du die Festnetz- oder die Mobilfunknummer noch benötigst, kannst du die auch vorher aus dem laufenden Vertrag rausportieren.


    Ich habe vor einigen Jahren schon einmal einen Vertrag überschrieben und hatte damals damit leider jede Menge Ärger, so dass ich definitiv keine Lust habe, das zu wiederholen!


    Dass ich dabei leider die Festnetznummer verliere, ist ärgerlich, da ich diese ja schon seit Jahren nutze, aber in Zeiten von Allnetflats verlieren Festnetznummern natürlich immer mehr an Bedeutung!


    Hatte auch überlegt, wenigstens die Handynummer zu portieren, aber da ich eigentlich eh nur noch die NUmmer des O2 Blue L nutze, werde ich dann lieber die in die Allnetflat portieren!


    Tja, dann werde ich mein Glück also mal per E-Mail versuchen...


    Wünsche allen einen schönen 1. Advent!


    Liebe Grüße,
    Majon

    "Des Wahnsinns wahre fette Beute, das sind die ganz normalen Leute..."

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