Mathematische Antwort: Nein, aber es bedeutet C ist Teilmenge von B.
Wenn man klugscheißen möchte, dann aber bitte richtig.
Ok, du hast editiert, so ist mein Beitrag nicht zu verstehen.
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Mathematische Antwort: Nein, aber es bedeutet C ist Teilmenge von B.
Wenn man klugscheißen möchte, dann aber bitte richtig.
Ok, du hast editiert, so ist mein Beitrag nicht zu verstehen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Genau das schrieb ich.
Nein, nur Arbeitskampfmaßnahmen allgemein.
Selbstverständlich kann er das, denn im Grundgesetz steht nichts von "Streik". Oder wo liest du das?
Was müsste denn im Grundgesetz geändert werden, wenn man Streiks verbieten wollte? Welche Artikel, welche Wörter wären von der Änderung betroffen?
Oh Mann, lies dir die Urteile durch oder google selber. Das BAG sagt, Streiks sind "Arbeitskampfmaßnahmen" im Sinne des Art. 9 GG. Verstehst du das? Also hat das Streikrecht Verfassungsrang. Es müsste also Art. 9 GG geändert werden, wenn man Streiks verbieten möchte, z.B. durch einen neuen Absatz, in dem klargestellt wird, dass Streiks keine zulässigen Arbeitskampfmaßnahmen sind.
Um bei deiner Mengenlehre zu bleiben (du hast mit Jura nichts zu tun, oder?
)
Das BVerfG sagt: C = A und A = B
Also ist C (als Teil von A) denknotwendig auch B.
Ich denke damit hat sich die Diskussion jetzt wirklich erledigt. Mehr als auf Rechtsprechung des BVerfG hinweisen kann ich nicht. Google ist dein Freund.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Mathematische Antwort: Nein, aber es bedeutet C ist Teilmenge von B.
Wenn man klugscheißen möchte, dann aber bitte richtig.
Ok, du hast editiert, so ist mein Beitrag nicht zu verstehen.
Sorry dafür. Die Mengenlehre funktioniert hier halt nicht, da das Grundgesetz eben nicht alle daraus abgeleiteten Gesetze inkludiert, was ja eine Voraussetzung für diese Annahme wäre.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Oh Mann, lies dir die Urteile durch oder google selber. Das BAG sagt, Streiks sind "Arbeitskampfmaßnahmen" im Sinne des Art. 9 GG. Verstehst du das?
Liest du meine Antworten überhaupt? Wie oft denn noch? Nichts anderes schrieb ich.
ZitatEs müsste also Art. 9 GG geändert werden, wenn man Streiks verbieten möchte, z.B. durch einen neuen Absatz, in dem klargestellt wird, dass Streiks keine zulässigen Arbeitskampfmaßnahmen sind.
Das finde ich spannend. Wo steht denn im GG, dass das Entführen der Geschäftsleitung keine zulässige Arbeitskampfmaßnahme sei?
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Das ist völlig richtig. Nur ist es eben falsch zu behaupten, dass ein aus einem GG-Artikel durch Gesetze oder Rechtsprechungen abgeleitetes Recht nun ein "Grundrecht" sei. Ist es nicht. Die Grundrechte sind exakt das, was im GG steht. Nicht mehr und nicht weniger.
Doch, genau das ist es. Solange das BVerfG bei seiner Auslegung bleibt, ist das jeweilige Recht, das aus dem GG abgeleitet wird, ein Grundrecht. Schau dir zum Beispiel das "neue" Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an: http://de.wikipedia.org/wiki/I…tionelle_Selbstbestimmung). Das hat das BverfG nach Auslegung von Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG "erfunden". Im Gesetzestext steht das natürlich nicht. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber kein Gesetz verabschieden darf, das gegen die informationelle Selbstbestimmung verstößt , da es ansonsten verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber müsste also die Verfassung ändern! Gleiches Prinzip also wie bei dem Streik.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
In den 50er Jahren war Homosexualität strafbar – Grundgesetzkonform! Durch den gesellschaftlichen Wandel hat man dies jedoch geändert. Völlig ohne GG-Änderung. Einfach, weil die Gesellschaft sich anders entschieden hat.
Das Beispiel passt nicht so ganz, weil der Gesetzgeber den entsprechenden StGB-Paragraphen selbstständig abgeschafft hat, das kann er natürlich jederzeit tun. Aber aus heutiger Sicht, wäre ein solcher Straftatbestand wohl GG-widrig, da hast du Recht. Das liegt aber einfach daran, dass die GG-Auslegung natürlich einem gesellschaftlichen Wandel unterliegt und sich jederzeit ändern kann. Das hat aber nichts damit zu tun, dass nur solche Recht Grundrechte sind, die ausdrücklich dem bloßen Wortlaut des GG zu entnehmen sind. Das trifft auf die wenigsten Grundrechte zu!
edit:
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Das finde ich spannend. Wo steht denn im GG, dass das Entführen der Geschäftsleitung keine zulässige Arbeitskampfmaßnahme sei?
Wie kommst du darauf, dass da irgendwo stehen müsste? :confused: Du verstehst offenbar das Prinzip der GG-Auslegung nicht. Solange das BVerfG nicht auf die Idee kommt, die Entführung als Teil einer Arbeitskampfmaßnahme zu legitimieren, bleibt diese selbstverständlich unzulässig und es besteht kein Bedarf für eine Klarstellung.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Wie kommst du darauf, dass da irgendwo stehen müsste? :confused:
Na, du hast selbst eben noch geschrieben, dass ein Streikverbot explizit ins GG als Ausnahme geschrieben werden müsste. Wo ist also das Entführungsverbot im GG? Oder das Verbot, Züge aus Protest rosa anzumalen?
ZitatSolange das BVerfG nicht auf die Idee kommt, die Entführung als Teil einer Arbeitskampfmaßnahme zu legitimieren, bleibt diese selbstverständlich unzulässig und es besteht kein Bedarf für eine Klarstellung.
Genau darum geht es doch. Was tatsächlich als Arbeitskampfmaßnahme legitimiert ist, regelt eben nicht das GG, sondern die Rechtsprechung und der Gesetzgeber.
Das ist doch gerade der Sinn des GG, dass es allgemeine Vorgaben gibt, die dann der Gesetzgeber letztlich auszugestalten und auch eben an den gesellschaftlichen Wandel anzupassen hat. Siehe eben diesen unsäglichen Homo-Paragraphen. Wie du richtig erkannt hast, wäre der heute Verfassungswidrig. 1950 war es es offensichtlich nicht.
Reden wir vielleicht einfach aneinander vorbei?
Das Streikverbot müsste explizit ins GG aufgenommen werden, wenn der Gesetzgeber das Streikrecht abschaffen möchte. Dies schrieb ich auf deinen Hinweis, der Gesetzgeber könnte das Streikrecht einfachgesetzlich abschaffen. Das geht gerade nicht.
Und was eine "Arbeitskampfmaßnahme" ist, regelt das BVerfG durch Auslegung des GG. Der Gesetzgeber hat bei der Auslegung des GG kein Mitspracherecht, er müsste es schlicht ändern.
Wenn also Streik laut BVerfG ein Teil der grundgesetzlich geschützten Arbeitskampfmaßnahmen ist, dann ist Streik grundrechtlich geschützt und zwar so lange, bis der Gesetzgeber das GG ändert oder das BVerfG seine Rechtsprechung aufgibt.
Nicht mehr und nicht weniger sage ich die ganze Zeit. Du sagst (so verstehe ich dich zumindest), nur die Rechte, die expressis verbis im GG stünden, hätten den Rang eines Grundrechts, und das ist eben falsch. Grundrecht ist das, was BVerfG draus macht, um es mal salopp zu formulieren.
Schau dir doch nur die vom BVerfG entwickelten Grundrechte an, z.B. das bereits erwähnte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, oder, noch neuer, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (http://de.wikipedia.org/wiki/G…ationstechnischer_Systeme). Das sind beides keine Rechte, die ausdrücklich im GG erwähnt sind. Nichtsdestotrotz leitet das BVerfG diese aus Art. 2 GG her. Damit werden diese Rechte zu Grundrechten mit allen Folgen. Das ist, bei allem Respekt, auch keine Frage von unterschiedlichen Verständnissen mehr, das ist Staatsrecht 1. Semester.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Nicht mehr und nicht weniger sage ich die ganze Zeit. Du sagst (so verstehe ich dich zumindest), nur die Rechte, die expressis verbis im GG stünden, hätten den Rang eines Grundrechts, und das ist eben falsch. Grundrecht ist das, was BVerfG draus macht, um es mal salopp zu formulieren.
Dann haben wir wirklich aneinander vorbei geredet.
Das Streikrecht ist kein (fest geschriebenes) Grundrecht, sondern eben "nur" kraft der derzeitigen (!) Auslegung im Rang eines solchen. Das ist der Unterschied, auf den ich die ganze Zeit hinweisen möchte. Diese Auslegung kann sich jederzeit ändern. Es können auch Gesetze erlassen werden, die eine genauere Regelung vornehmen.
Die Bundesregierung ist durchaus in der Position, ein Arbeitskampfgesetz zu erlassen, das explizit regelt, wann wie wo und unter welchen Umständen welche Maßnahmen erlaubt und verboten sind. Das würde nicht gegen die Verfassung verstoßen.
Wenn sie also z.B. das Streikrecht für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge einschränken wollte, dann wäre dies möglich – ohne GG-Änderung. Aber das Eisen ist den Politikern einfach zu heiß.
Jetzt ist das Streikgeld wohl auf max. 100€/Tag erhöht worden:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gdl-207.html
Einen Antrag beim DBB hat die GDL noch nicht gestellt.
(Einige Medien hatten es schon fälschlicherweise als Ablehnung vom Beamtenbund verkündet).
Ich frage mich, ob die Bahn eine Art "Anti-Streik-Prämie" ausloben dürfte, so in der Art wie "100€ extra für jeden, der vom 19.-25.05." trotz Streikaufruf zur Arbeit kommt.
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