Der Deutsche Bahn / Bahncard Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Die Bundesregierung ist durchaus in der Position, ein Arbeitskampfgesetz zu erlassen, das explizit regelt, wann wie wo und unter welchen Umständen welche Maßnahmen erlaubt und verboten sind. Das würde nicht gegen die Verfassung verstoßen.


    Wenn sie also z.B. das Streikrecht für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge einschränken wollte, dann wäre dies möglich – ohne GG-Änderung. Aber das Eisen ist den Politikern einfach zu heiß.


    Das kann man so nicht sagen, das Gesetz muss sich an Art. 9 GG und der bisherigen Rechtsprechung dazu messen lassen. Wenn es zu weit geht, wird es vom BVerfG unter Hinweis auf das Streikrecht für verfassungswidrig erklärt. Das ist absolut kein Unterschied zu anderen Grundrechten. Auch die bisherige Rechtsprechung zur Tragweite der Religionsfreiheit, der Achtung der Menschenwürde, zum Gleichheitsgrundsatz, etc. kann sich theoretisch jederzeit ändern. Deswegen macht es juristisch keinen Sinn, hier zwischen "expressiv verbis"-Grundrechten und "Auslegungs"-Grundrechten zu unterscheiden. Letztere sind nicht weniger wert. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das kann man so nicht sagen, das Gesetz muss sich an Art. 9 GG und der bisherigen Rechtsprechung dazu messen lassen. Wenn es zu weit geht, wird es vom BVerfG unter Hinweis auf das Streikrecht für verfassungswidrig erklärt. Das ist absolut kein Unterschied zu anderen Grundrechten. Auch die bisherige Rechtsprechung zur Tragweite der Religionsfreiheit, der Achtung der Menschenwürde, zum Gleichheitsgrundsatz, etc. kann sich theoretisch jederzeit ändern. Deswegen macht es juristisch keinen Sinn, hier einen Unterschied zwischen Grundrecht "expressiv verbis" und "ausdrücklich" zu unterscheiden. :)

    Das ist soweit klar. Eine "Neuordnung", wie ich sie mal nennen möchte, muss sich selbstverständlich an der aktuellen Einschätzung messen.


    I.d.R. wird ja eben gerade aufgrund eines neuen Gesetzes bzw. einer Änderung eine Prüfung vor dem BVerfG angestrebt, die dann durchaus auch zu einer anderen bzw. auf den jeweiligen Fall differenziertere Einschätzung gegenüber einem früheren Urteil kommt.


    Eine vollständige Abschaffung des Streikrechts dürfte nach heutigem Stand nicht durch kommen. Eine Einschränkung hingegen, die unter bestimmten Voraussetzungen greift – eben z.B. wenn die öffentliche Daseinsvorsorge gefährdet ist –, sollte machbar sein. Hier werden ja dann verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abgewogen.


    Derzeit haben wir ja die Misere, dass es keine verbindlichen Regeln darüber gibt, ab wann und in welchen Bereichen ein Streik unverhältnismäßig ist. Genau diese Regeln können durch ein Gesetz aufgestellt werden.


    Das wäre etwas, was ich befürworten würde (und auch schon früher mehrfach geschrieben habe).


    :)

  • Ja das mit der Verhältnismäßigkeit wäre mal spannend..


    Ich musste vor Jahren 6 Wochen länger als erwartet auf mein neues Auto warten, weil erst die Metaller streikten und nach deren Streik Betriebsferien waren, bevor der Rückstand aufgeholt werden konnte. Für mich war das ein verhältnismäßig starkes Problem. Zu den 3 oder 4 Uhr Schichten könnte ich nicht mehr antreten. Also nur noch Spätdienste oder Nachtschichten. Hat auch kein Schwein interessiert, mein Dienstregler war so kulant da mitzuspielen. Also, irgendwann erwischt sowas jeden Mal.


    Trotzdem find ich's arg übertrieben, wenn Berliner behaupten würden, sie kämen im Streik garnicht mehr zu irgendeiner Schicht. So ein Blödsinn. Muß man halt mal 20Min eher los und nicht wie immer auf den letzten Drücker.

  • Eben. Wenn einem etwas am Streikrecht und am Grundgesetz liegt, und damit auch an einer sozialen, marktwirtschaftlichen Demokratie, dann muss man auch mal ein (kleineres) Übel in Kauf nehmen, ganz plump gesagt. Das ist der Preis dafür. (Im Übrigen fair "bepreist", wie ich finde...)


    BTW:


    Das passiert, wenn einem selbsternannten Youtube-Star die Sicherungen durchbrennen bzgl. des Bahnstreiks:


    http://www.tagesspiegel.de/wel…witz-fahren/11803244.html


    Die folgenden Strafanzeigen hat er sich mehr als verdient.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • die Streikbereitschaft der Lokführer scheint diesesmal geringer zu sein.


    Beim letzten Streik hat die Bahn z.B. zwischen Heilbronn und Stuttgart nur einen 2-Stunden-Takt hinbekommen, jetzt klappt irgendwie ein 1-Stunden-Takt oder sogar mehr.


  • Ich hoffe das es wirklich für diesen Taugenichts strafrechtliche Konsequenzen haben wird, der Typ hat doch nie in seinem Leben gearbeitet, braucht also dementsprechend nicht darüber sich zu echauffieren.

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    die Streikbereitschaft der Lokführer scheint diesesmal geringer zu sein.


    Beim letzten Streik hat die Bahn z.B. zwischen Heilbronn und Stuttgart nur einen 2-Stunden-Takt hinbekommen, jetzt klappt irgendwie ein 1-Stunden-Takt oder sogar mehr.


    Dies kann man an einzelnen Strecken schwer ausmachen,aber beim letzten Streik waren nur ca. 30% beteiligt (Personenverkehr) und 20% im Güterverkehr:


    http://www.faz.net/aktuell/wir…-auf-streik-13581539.html


    Mal schauen wie sich die Umstände jetzt entwickeln werden (Streikgeld etc).

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Die folgenden Strafanzeigen hat er sich mehr als verdient.

    Sicher die kosten ihn etwas Zeit und einen Anwalt mehr nicht.
    Das Geld bekommt er aber alleine mit den Klicks zu diesem Video wieder rein. :rolleyes:

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