ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Die Bundesregierung ist durchaus in der Position, ein Arbeitskampfgesetz zu erlassen, das explizit regelt, wann wie wo und unter welchen Umständen welche Maßnahmen erlaubt und verboten sind. Das würde nicht gegen die Verfassung verstoßen.
Wenn sie also z.B. das Streikrecht für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge einschränken wollte, dann wäre dies möglich – ohne GG-Änderung. Aber das Eisen ist den Politikern einfach zu heiß.
Das kann man so nicht sagen, das Gesetz muss sich an Art. 9 GG und der bisherigen Rechtsprechung dazu messen lassen. Wenn es zu weit geht, wird es vom BVerfG unter Hinweis auf das Streikrecht für verfassungswidrig erklärt. Das ist absolut kein Unterschied zu anderen Grundrechten. Auch die bisherige Rechtsprechung zur Tragweite der Religionsfreiheit, der Achtung der Menschenwürde, zum Gleichheitsgrundsatz, etc. kann sich theoretisch jederzeit ändern. Deswegen macht es juristisch keinen Sinn, hier zwischen "expressiv verbis"-Grundrechten und "Auslegungs"-Grundrechten zu unterscheiden. Letztere sind nicht weniger wert. ![]()