ZitatOriginal geschrieben von *Hirschi*
Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung im nachhinein würde auch nichts bringen, da man eine neu abgeschlossene Rechts.-Versicherung imho nicht für alte Fälle nutzen kann, sondern eine gewisse Wartezeit einhalten muss.
stimmt
die versicherung ist nicht rückwirkend gültig
(wär ja geil wenn das so wär) ![]()
ZitatOriginal geschrieben von *Hirschi*
Vier Monate bis zum Winter ist wohl etwas knapp bemessen.
naja könnte hinhauen
i.d.r. braucht so ein bescheid 5-6 wochen bis er daheim im briefkasten liegt
also anfang juni
plus die 4 monate ~september-oktober (winter ist dann wenns kalt ist
)
btw:
was regen sich manche eigentlich auf das da einer zu schnell gefahren ist ?
ist doch sein problem