Recht bei Online-Handykauf

  • Du wirfst hier so viel durcheinander, langsam wird es zu müßig. Parteibehauptungen haben nichts mit Sachverständigen oder Inaugenscheinname zu tun, das ist eine Sache der Beweisaufnahme. Der Richter muss sich i.R.v. § 286 ZPO selbstverständlich an die rechtlichen Beweisregeln halten und kann nicht nach Gutsherrenart und Bauchgefühl entscheiden, wie du es hier offensichtlich machst. Und was haben die Stichworte haftungsausfüllende und haftungsbegründende Kausalität hiermit zu tun? Merkst du nicht, dass du dich langsam lächerlich machst? Und den letzten Absatz hast du auch irgendwo abgeschrieben, gell :D


    edit: Wusste ich doch, dass das hier nicht nach dir klingt:

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Der Beweis gilt nur dann als vollständig erbracht, wenn die in Rede stehende beweisführende Partei den Richter von der Richtigkeit der in Rede stehenden strittigen Tatsachenbehauptung überzeugen kann. Das Regelmaß des Beweises ist dabei immer (Grundsatz!) die persönliche Überzeugung des Richters im vollen Maße.
    Eine Wahrscheinlichkeit (in welchen Umfange auch immer) reicht hier nicht aus.


    Man beachte die (natürlich rein zufällige) Übereinstimmung mit dem Wikipedia-Artikel zum Thema "Beweis", nachdem lediglich ein paar Wörter umformuliert wurden:

    Zitat

    Original geschrieben von Wikipedia
    Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt. Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters. Lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit würde hierfür prinzipiell nicht ausreichen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/B…ttel_nach_deutschem_Recht
    :D


    PS: Ich denke damit ist endgültig alles gesagt zum Thema. Ich werde in diesem Thread nicht mehr mit dir diskutieren. Entspannten Sonntag noch.

  • jimmy:




    Das ist die quasi Legaldefinition, die überall verwendet wird. In allen Büchern, Aufsätzen, Literatur?


    Was denkst du, wo Wiki die her hat? Aus deiner Feder scheinbar nicht.


    Da nützt auch dein Smile nicht mehr.



    Zitat

    Du wirfst hier so viel durcheinander, langsam wird es zu müßig. Parteibehauptungen haben nichts mit Sachverständigen oder Inaugenscheinname zu tun, das ist eine Sache der Beweisaufnahme.


    habe ich auch nicht gesagt. ich habe weiter oben ausgeführt, das eine Parteibehauptung auch beweisen werden muss.


    Durch die entsprechenden Mittel der Beweisaufnahme, was sonst?



    Zitat

    Der Richter muss sich i.R.v. § 286 ZPO selbstverständlich an die rechtlichen Beweisregeln halten und kann nicht nach Gutsherrenart und Bauchgefühl entscheiden,


    Ach, kuck an. Oben behauptest du was anderes.



    Zitat

    wie du es hier offensichtlich machst.


    Praxiserfahrung.


    Zitat

    Und was haben die Stichworte haftungsausfüllende und haftungsbegründende Kausalität hiermit zu tun?


    Die gehören zu deiner Aussage, das die Beschädigung des Handy keine Rolle spielt im Zuge des Verfahrens bzw. für den Wertersatz im Widerruf, was nun einmal nicht stimmt.


    Grundsatz des Haftungsrechts.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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