Super.
Ich denke mal eher, das du deine Stellung hier falsch einschätzt, was ja nicht weiter schlimm ist.
Meine Rechtsmeinung basiert auf Fachwissen, und dessen Anwendung (und Erfahrungen) in der Praxis.
Nicht mehr, nicht weniger.
Und das ich nicht ganz falsch liege, im Gegensatz zu dir, zeigt dir schon die Mail des Händlers.
Ich als Händler bzw. rechtlicher Vertreter würde es genauso machen.
Das hat weniger mit Gaubwürdigkeit zu tun, wir sind hier nicht im Strafverfahren. In erster Linie werden hier die Fakten und deren Auslegung zählen.
Und die bekannten sprechen nun nicht für ein positiven Ausgang für den TE.