Wer was verbockt hat, halte ich für relativ irrelevant.
Als Universaldienstleister hat die Telekom eine Universaldienstleistung zum Tag X zu erbringen. Wenn ein Kupferdraht der Telekom zur Endstelle liegt, kann sie auch versorgen. Das dauernde Gezeter um Verantwortlichkeiten und technische Schwierigkeiten kann ich nicht nachvollziehen.
Welchen Status ein alter Vertrag/Anschluss hat, dürfte doch in aller Regel keinen Einfluss darauf haben, dass man keinen neuen schalten kann (bei freigegebener Rufnummer).
Und wie man sieht: Es geht tatsächlich!
Allerdings wird man das Hauptsacheverfahren abwarten müssen. Der Erlass der einstweiligen Verfügung beruhte laut Teltarif auf dem Umstand, dass bei entgegenstehender (vorläufiger) Entscheidung ein erheblicher Schaden für die Anschlussinhaber (endgültig) präjudiziert worden wäre.
Das Ergebnis der vorläufigen Entscheidung dürfte daher nur mit größter Vorsicht als richtungsweisend anzusehen sein.
Frankie
Ergänzung:
Was man auch bedenken muss ist der Umstand, dass die Telekom laut Teltarif nicht einmal Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Die Entscheidung beruht also allein auf den Angaben der Antragstellerinnen. Naturgemäß (und verständlicherweise) sieht jeder Verfahrensbeteiligte den zugrundeliegenden Sachverhalt erst einmal durch seine eigene Brille - selbst wenn er um eine sachgerechte Darstellung bemüht ist.
Dazu passt auch:
BGH: Neuer DSL-Anbieter trägt Risiko für Portierungsprobleme