Telekom muss innerhalb von 24 Stunden DSL-Leitung legen nach einstweiliger Verfügung

  • Wer was verbockt hat, halte ich für relativ irrelevant.


    Als Universaldienstleister hat die Telekom eine Universaldienstleistung zum Tag X zu erbringen. Wenn ein Kupferdraht der Telekom zur Endstelle liegt, kann sie auch versorgen. Das dauernde Gezeter um Verantwortlichkeiten und technische Schwierigkeiten kann ich nicht nachvollziehen.


    Welchen Status ein alter Vertrag/Anschluss hat, dürfte doch in aller Regel keinen Einfluss darauf haben, dass man keinen neuen schalten kann (bei freigegebener Rufnummer).


    Und wie man sieht: Es geht tatsächlich!


    Allerdings wird man das Hauptsacheverfahren abwarten müssen. Der Erlass der einstweiligen Verfügung beruhte laut Teltarif auf dem Umstand, dass bei entgegenstehender (vorläufiger) Entscheidung ein erheblicher Schaden für die Anschlussinhaber (endgültig) präjudiziert worden wäre.


    Das Ergebnis der vorläufigen Entscheidung dürfte daher nur mit größter Vorsicht als richtungsweisend anzusehen sein.


    Frankie



    Ergänzung:
    Was man auch bedenken muss ist der Umstand, dass die Telekom laut Teltarif nicht einmal Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Die Entscheidung beruht also allein auf den Angaben der Antragstellerinnen. Naturgemäß (und verständlicherweise) sieht jeder Verfahrensbeteiligte den zugrundeliegenden Sachverhalt erst einmal durch seine eigene Brille - selbst wenn er um eine sachgerechte Darstellung bemüht ist.


    Dazu passt auch:


    BGH: Neuer DSL-Anbieter trägt Risiko für Portierungsprobleme

  • Ich verstehe die Konstellation auch nicht ganz.


    Zitat

    Die andere Rechtsanwältin hatte einen Telekom-Vertrag. Dieser wurde gekündigt und gleichzeitig eine Portierung von zwei Rufnummern zu der neuen, gemeinsamen Adresse beauftragt. Da das Vertragsende erst im Juni ist, würde die Telekom den Anschluss insgesamt, also auch von der ersten Anwältin mit dem Vodafone-Anschluss, so lange verweigern, bis das Vertragsende des Telekom-Anschlusses erreicht sei. Dieses Szenario ist bei ISDN-Anschlüssen durchaus möglich, in der Umsetzung jedoch nicht ganz trivial.


    Die eine hat einen Vertrag bei Vodafone, die andere bei der Telekom.
    Dann ziehen beide an einen gemeinsamen Standort, schließen dort einen neuen Telefon-Vertrag bei der Telekom und wollen sowohl die Nummer von Vodafone als auch aus dem alten Telekom-Vertrag portieren? Im Falle des Telekomvertrags sogar eine Wegportierung aus einem noch laufenden Vertrag.


    Ist eine solche Portierung von 2 verschiedenen Anschlussinhabern auf einen Anschlussinhaber überhaupt möglich?



    Vom juristischen her finde ich das grundsätzlich richtig. Wenn man beruflich auf den Telefonanschluss angewiesen ist, dann ist das vergleichbar mit einem Stromanschluss, der ja quasi das Lehrbuchbeispiel für eine einstweilige (Leistungs)verfügung darstellt. Von daher ist es zwar diskutabel aber gut vertretbar, das ganze ohne Anhörung der Telekom zu erlassen. Es bleibt aber offen, ob bei einem reinen Internetanschluss genauso zu entscheiden wäre. Da es heutzutage aber wohl kaum noch reine Internetanschlüsse ohne Telefon-Vertrag gibt, wird es da in absehbarer Zeit wohl auch keine Entscheidungen geben ,)

  • Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Am neuen Standort wurde ein Vertrag mit Vodafone geschlossen, nicht mit der Telekom.


    Dann wird vieles klarer.


    Da der Telekom-Vertrag laut Artikel trotz Kündigung noch bis Juni läuft, besteht natürlich ein Rechtsanspruch des Anschlussinhabers gegen die Telekom auf Erbringung der Leitungen am neuen Wohnsitz bis Ende Juni - und zwar aus dem gekündigten Vertragsverhältnis.


    Ob eine solche Sachgestaltung aber diejenige ist, worauf viele gewartet haben, wage ich zu bezweifeln ...


    Frankie

  • Die Damen wollten am neuen Standort keinen Vertrag mit der Telekom haben, sondern einfach nur den alten Anschluss kündigen und die Rufnummern schnellstmöglich in der neuen Kanzlei mit einem Vodafoneanschluss nutzen. Deswegen drehte sich die ganze Rechtsarie auch um die Schaltung eines VFD-Anschlusses.

  • Das aber nur am alten Standort. Wenn nicht ausdrücklich eine Ortsveränderung beauftragt wurde, wird die Telekom auch nicht auf gutdünken den Anschluss umziehen, was für die Kunden schließlich auch mit Kosten verbunden ist und in diesem Fall explizit nicht gewünscht war. Hätte die Telekom den bestehenden Anschluss auf den neuen Standort geschaltet, wäre es im dümmsten Fall so gelaufen, dass damit die letzte Leitung belegt wäre und der gewünschte Vodafone-Anschluss gar nicht oder mit ggf. erheblichem Aufwand hätte geschaltet werden können.

  • Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Das aber nur am alten Standort. ...


    Das sehe ich anders ... ich wüsste im Übrigen auch nicht, warum das Gericht ansonsten die Telekom durch die einstweilige Verfügung zum Handeln verpflichtet haben sollte.


    Dem Grundsatz aus §46 ... (irgendwo in der Nähe) TKG folgend könnte ohnehin der Altanbieter auch am neuen Standort wieder in der Pflicht sein, wenn die Portierung fehlschlägt. Besteht (wie hier) der Vertrag mit dem Altanbieter fort, steht diese Verpflichtung für mich außer Frage.


    Wer letzlich die Kosten der einstweiligen Verfügung zu tragen hat, dürfte dagegen offen sein - möglicherweise wusste die Telekom nicht wirklich um ihr "Glück", auch am neuen Standort (zunächst) weiter versorgen zu dürfen/müssen.


    Vielleicht hat jemand einen Link zur ganzen Geschichte. Dann ließen sich auch Begleitumstände analysieren.


    Frankie

  • Dann finde ich das ganze wieder sonderbar.
    Wenn die Kläger einen Vertrag mit Vodafone haben, dann müssten sie sich doch an Vodafone halten und nicht an die Telekom.
    Nur weil Vodafone evtl. Techniker der Telekom einsetzt, können die Kläger doch nicht direkt gegen die Telekom vorgehen? Oder woraus leiten die ihren Anspruch her?


    Oder bezog sich die Verfügung evtl. doch nur darauf, dass die Telekom die Nummern freigeben muss? Und der Anschluss durch den Techniker war dann nur die kulante Folge der Telekom?


    Fragen über Fragen ;)

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