Autoverkauf > Abmeldung > Anmeldung

  • Zitat

    Original geschrieben von jens-wbx
    Stimmt leider nicht mehr!
    Seid diesem Jahr gibt es Kurzzeitkennzeichen nur noch am eigenen Wohnort. :flop:


    Danke, aber hast Du auch einen Link dazu?

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Gibt es denn da einen Zwang, wo dieses Kennzeichen zu holen ist? Bei der Zulassungsstelle des jetzigen Halters oder bei der Stelle des zukünftigen Halters?


    Nein, es kann sogar eine ganz andere deutsche Zulassungsstelle sein.


    Angeommen der halter will das Auto in Berlin zulassen. Kauft es von einem Halter, der es in Leipzig zugelassen hat, dann kann er sich die Kurzzeitkennzeichen auch aus Potsdam holen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Nein, es kann sogar eine ganz andere deutsche Zulassungsstelle sein.


    Angeommen der halter will das Auto in Berlin zulassen. Kauft es von einem Halter, der es in Leipzig zugelassen hat, dann kann er sich die Kurzzeitkennzeichen auch aus Potsdam holen.


    Wie jens-wbx schon geschrieben hat, geht das leider nicht mehr ohne Probleme.
    Kurzzeitkennzeichen bekommt man mittlerweile nur noch am eigenen Wohnort. :flop: :flop: :flop:


    Gerüchteweise geht es an anderen Zulassungsstellen nur noch mit einer Bestätigung der Heimatzulassungsstelle. Eine halb offizielle Begründung, die mir mal zu Ohren gekommen ist, lautet, dass fremde Zulassungsstellen keinen Zugriff auf die Daten fremder Einwohnermeldeämter haben. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von jens-wbx Seid diesem Jahr gibt es Kurzzeitkennzeichen nur noch am eigenen Wohnort. :flop:


    Das wird tatsächlich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.


    Als Käufer wäre mir das Theater mit dem Verkäufer zu groß, und ich würde darauf bestehen, das Fahrzeug angemeldet zu überführen. Die Kurzzeitkennzeichen kosten doch nur unnötiges Geld.


    Der Käufer tritt mit dem Kauf des Fahrzeuges in die Rechte und Pflichten des laufenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein. Der Käufer kann den Vertrag weiterlaufen lassen oder binnen eines Monats kündigen und einen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen.


    Im Standardkaufvertrag steht eine Formulierung, dass mit dem Verkauf (und Übernahme des Fahrzeugs, was mit Uhrzeit im KV festgehalten wird) auch das Risiko eines Kfz-Unfalls auf den Käufer übergeht. Passiert ein Unfall, zahlt die Versicherung, aber der Käufer wird hochgestuft, nicht der Verkäufer.


    Zusammen mit dem Kaufvertrag lässt man sich vom Käufer eine Meldung bzw. Bestätigung des Verkaufs unterschreiben (Muster gibts online) und schickt das umgehend an seine Versicherung und an die Zulassungsstelle.


    Sollte der Käufer das Auto nicht ummelden oder stillegen, erfolgt eine Zwangsstillegung durch die Behörde. Der Verkäufer hat damit prinzipiell wenig zu tun, muss aber ggf. die Kfz-Steuer bis zur Stillegung bezahlen.


    Dagegen kann man sich absichern, indem man 100 oder 200 Euro "Pfand" vom Käufer nimmt, die man zurücküberweist, wenn der Käufer innerhalb von einer Woche das Auto um- oder abmeldet (bitte vertraglich so vereinbaren!)



    Ja, ich höre auch schon die Schreie "große Gefahr", "würd' ich nie machen", usw. - das basiert aber überwiegend auf Unwissenheit. Ich kenne aber auch genug Leute, die würden nie einen Handyvertrag online über ein Internetforum wie dieses abschließen, sondern gehen lieber in den Shop nebenan.


    Meine Meinung.


    Gruß Jörg

  • jof:
    Ich bin Verkäufer.


    Danke, diese Variante steht nicht zur Diskussion. Es wird allgemein auch überall empfohlen, es so zu machen wie es mit dem Käufer bereits vereinbart wurde.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Warum meldest du das Fahrzeug nicht einfach ab, schickst dem Typen Schein, Brief, HU usw. und er kann es jetzt bereits anmelden? Spart jede Menge Kosten und Mühen.

  • Genau das sollte man nicht machen. Nur sinnvoll wenn man vorbehaltlos imBesitz desGeldes ist.


    @buddel: ich weiß, dass Du der VK bist. Es wird 'allgemein und überall' auch empfohlen, Mobilfunkverträge im Laden und nicht im Netz abzuschließen. ..


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Im Standardkaufvertrag steht eine Formulierung, dass mit dem Verkauf (und Übernahme des Fahrzeugs, was mit Uhrzeit im KV festgehalten wird) auch das Risiko eines Kfz-Unfalls auf den Käufer übergeht. Passiert ein Unfall, zahlt die Versicherung, aber der Käufer wird hochgestuft, nicht der Verkäufer.


    spielen da die versicherungen mit? ich habe das so ehrlich gesagt noch nie gehört.
    was ist, wenn das fahrzeug später nicht auf den käufer versichert wird?


    und wieso sollte die versicherung des verkäufers zahlen und den verkäufer dann nicht hochstufen? dann hat sie einen schaden beglichen, aber keine mehreinnahmen durch den höheren beitrag. das wäre ja ziemlich unvorteilhaft für die versicherung.
    davon dass der käufer irgendwo anders (er muss das fahrzeug ja nicht bei der gleichen versicherung versichern) hochgestuft wird, hat sie ja nichts.

  • jof:


    Interessanterweise wollte so ein überregional bekanntes Autohaus einen Kauf meinerseits vor 1 Woche abwickeln. Warum sollte man das so nicht machen?

  • ich würde mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug abmelden,würde besser schlafen können! :D

    Gruß.
    eh47



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