Moin,
habe momentan ein kleines Problem bei dem ich nicht so recht weiss wie ich verfahren soll und auch nichts im Internet finden konnte.
Im Zuge einer Auslandsreise habe ich mich über Impfungen informiert (Internet & Arzt). Eine davon ist unter anderem die Tollwut-Impfung.
Die Arzthelferin hat einen Impfplan erstellt mit u.a. der Tollwut-Impfung. Lt. ihr sind 4 Impfungen notwendig gewesen für eine Tollwut-Grundimmunisierung.
Nun habe ich rausgefunden, dass 3 Impfstoffgabe notwendig sind und vollkommen ausgereicht hätten. Steht auch so in Beipackzettel. http://www.impfkritik.de/uploa…hinfo/Rabipur-2004-03.pdf
Ich vermute, dass die Arzthelfer anstatt "21 oder 28" einfach "21 und 28" gelesen hat und somit auf 4 Impfdosen gekommen ist. Nachdem ich nochmal Rücksprache mit der angrenzenden Apotheke gehalten habe konfrontierte ich den Arzt damit, dass seine Helferin zu viele Impfungen verschrieben hätte (Sie war an dem Tag nicht da). Die entstandenen Mehrkosten schienen ihn nicht zu interessieren und er sagte mir lediglich, dass es mir nicht schaden würde zu viele Impfungen erhalten zu haben.
Ich würde im Grunde auch nichts sagen, jedoch musste ich selbst für diese Impfungen aufkommen. Eine Tollwut-Impfung kostet knapp über 60€ und der Arzt berechnet auch noch einmal 20€ für das Impfen. Somit kostet mich diese vollkommen unnütz und falsch verschriebene vierte Tollwut-Impfung 80€ die ich komplett selbst bezahlen soll. Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Impfungen überhaupt nicht.
Mit der Arzthelferin habe ich noch nicht gesprochen da diese im Urlaub war.
Meine Frage ist: Gibt es rechtliche Grundlagen für derartige Fälle, dass ich, auf Grund der Umstände, dass die Impfung einfach falsch verschrieben wurde, das Geld zurückerhalten müsste?
Danke und Grüße