Schulpflicht bis zu welchem Alter?

  • Ich dachte bisher immer, daß die gesetzliche Schulpflicht in Deutschland
    nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht.
    Nun behauptet jemand, daß die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr besteht,
    und jemand, der 17 ist, nicht einfach mit der Schule aufhören kann.


    Ist in meinen Augen aber selbsterklärend falsch,
    da man mit 15 die Hauptschule oder mit 16 die Realschule abschließen kann,
    ohne seine schulische Bildung fortzuführen oder eine Ausbildung zu machen.


    Nun suche ich eine Seite im Web, auf der die gesetzliche Vorgabe steht.
    HTML oder PDF, hauptsache ein offizielles Dokument.

    Signatur ist so 2002.

  • Imho dauert die Schulplicht bis zum 18. Lebensjahr, endet aber vorzeitig, wenn man mindestens über einen mittleren Schulabschluß verfügt.


    dh.: Nach dem Abschluß z.B. einer Realschule oder Wirtschaftsschule, oder nach der 11. Klasse Gymnasieum (Sonderreglung für einige Bundesländer) muß man garnix mehr machen. Nach dem Abschluß von einer Hauptschule besteht weiterhin eine Schulplicht bzw. Berufsschulplicht.

  • Schulgesetze sind Ländersache, für Baden Württemberg (da wohnst du doch, oder?!): Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)


    Hab's nur überflogen bisher, afaik besteht jedoch insgesamt Schulpflicht
    für 9 Jahre (4+5 Jahre, hängt aber von der Schule (!) bzw. der Schulaufsichtsbehörde ab), plus u.U. 3 Jahre Berufsschule bzw. bis zum Ende des Schuljahres, in dem der (Berufs-)Schüler 18 Jahre alt wird.


    Les dir mal die §§ 72ff durch.


    Gruß, Jeeves

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Seltsam, dass du ausgerechnet heute auf dieses Thema kommst.


    Ich bin selber 17 und mit der Realschule fertig und habe keine Ausbildungsstelle, weder hatte ich vor weiter zur Schule zu gehen, ich wollte das nächste Jahr über nur jobben und vielleicht ein paar Praktika machen, aber dieser Traum war heute Morgen schlagartig ausgeträumt.


    So um ca. 12 Uhr hab ich nen Anruf von der Berufschule in Aalen (Ba Wü) bekommen und eine Frau hat mich gefragt, ob ich denn jetzt eine Lehrstelle hätte, oder was ich nächstes Jahr machen wollte, da ich noch schulpflichtig sei!


    Ich war erst ziemlich ungläubig, weil ich immer dachte, dass man nur bis 16 in die Schule müsste (war zumindest vor 6 oder 7 Jahren bei meinem Bruder noch so) und hab das Telefon meiner Mutter gegeben, dass sie mit der Frau sprechen sollte.


    Die Frau meinte dann, weil ich keine schulische Zukunft dieses Jahr hätte müsste ich mich unverzüglich (am besten noch heute!) für ein mindestens einjähriges Berufskolleg an der Justus von Liebig - Schule anmelden, weil ich ja noch schulpflichtig sei.


    Also hab ich schnell schnell nen tabellarischen Lebenslauf am Pc geschrieben und ne Kopie des letzten Zeugniss gemacht (Abschlusszeugniss gibts erst in 2 Wochen) und wir sind zu der Schule gefahren und ich musste ne Anmeldung ausfüllen für das nächste Schuljahr für einen hauswirtschaftlichen Berufskolleg I.


    Na toll, jetzt darf ich ab nächstes Jahr kochen, nähen und kinder erziehen lernen:(


    Ich weiß nicht, ob ich jetzt lachen oder heulen soll:rolleyes:


    Gruß,
    Marcel (der grade ziemlich seltsam drauf is deswegen)

  • @ alien4: Komisch das alles... Warum die da so einen Zeitdruck gemacht haben verstehe ich nicht. :confused: In welchem Bundesland wohnst du denn? Wär ja mal interessant, da in dem entsprechnden Schulgesetz nachzusehen...


    @WoC: Die Antwort ist: Kommt darauf an! Erstens sind die Schulen Ländersache, von daher wäre ich mit 99,9%-Aussagen vorsichtig (es sei denn, du kennst alle 16 Schulgesetze der Länder ;) ). Zweitens, am Beispiel von BaWü: Gemäß den §§ 77, 80 Nr.1, 73 II des SchG BaWü besteht nach neun Jahren (+ evtl. 'Ehrenrunde(n)') Schule noch Berufsschulpflicht, sofern nicht eine Schule gem. § 73 II (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Ausnahmsweise (z.B. § 75 III) kann die Schulaufsichtsbehörde die Beendigung der Schulpflicht feststellen ( lapidar ausgedrückt: z.B. bei hoffnungslosen Fällen)...


    Ist alles nicht sooo einfach... Jedenfall raucht mir der Kopp jetzt etwas, nachdem ich mir das SchG BaWü jetzt doch mal ein wenig eingehender reingezogen habe.

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  • Bei uns in Bayern, ist das so, man muss insgesammt 10 Schuljahre haben, also entweder Realschule oder Hauptschule + Ausbildung oder wenn man keine Lehrstelle hat oder gleich Arbeiten will muss man erst noch ein Vorbereitungsjahr machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elton
    Bei uns in Bayern, ist das so, man muss insgesammt 10 Schuljahre haben, also entweder Realschule oder Hauptschule + Ausbildung oder wenn man keine Lehrstelle hat oder gleich Arbeiten will muss man erst noch ein Vorbereitungsjahr machen.


    Ich habe Bayern gemeint aber es sind 9 Jahre keine 10!

  • alien4: Sorry, :apaul: meinerseits...


    Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall mal versuchen herauszufinden, was die zuständige Schulaufsichtsbehörde ist (evtl. über deine bisherige Schule erfragen) und dort mal nachhaken. Vielleicht ergibt sich ja eine Möglichkeit, von diesem 'Hauswirtschafts-Berufskolleg' auf eine andere Berufsschule/-kolleg zu kommen, deren Fachrichtung dich mehr interessiert. Evtl. kannst du auch noch versuchen, ob die Schulaufsichtsbehörde deine Schulpflicht für vorzeitig beendet erklären kann, dann wärst du aus dem Schneider. Die zwei Möglichkeiten (§ 75 III, § 81 I), die ich bisher gefunden habe, treffen auf dich aber leider nicht zu. :(
    Kann natürlich sein, dass deine bisherige Schule da auch geschlampt hat, und dich nicht darauf hingewiesen hat. Ich habe keine Ahnung, wie so die Bewerbungsfristen etc. bei Berufsschulen aussehen.
    Was würde dich denn sonst so interessieren?

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