Telekom kündigt Drosselung des Datenvolumens im Festnetz an

  • Die Argumentation der VZ trifft übrigens nicht nur auf das Festnetz zu. Auch im Mobilfunk werden uns Flatrates verkauft die eigentlich gar keine Flatrates sind.


    Mal sehen mit welchem neuen Begriff (oder "Angebot") die Telekom ihr Drosselungsvorhaben doch noch durchsetzen wird.


    Aber vielleicht sollten wir den Begriff "Flatrate" mal neu definieren.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Flatrate bedeutet für mich unbegrenzte Nutzung ohne Zusatzkosten. Der Zustand, dass eine Leistung nach einer bestimmten Nutzungsdauer oder - Intensität gar nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, darf im Falle einer Flatrate nicht eintreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Arminius
    Bei Vodafone z.B. ist das aber nicht möglich, da Vertragsstart max. sechs Monate in der Zukunft liegen darf.
    Das ist die Frage, ob die Telekom den Leuten während der Vertragslaufzeit neue AGB aufdrücken möchte und nach einer Zustimmungsverweigerung vorab, also vor eigentlichem Vertragsablauf, aussortiert.


    Und da die Telekom das weiß, das bei anderen Anbietern Vertragsabschluß erst zum LZE Altanbieter möglich ist, warum sollte man es dann nicht tun ?
    Wem seine Nummern wichtig sind, wird nicht ablehnen ... ideales Zwangskonstrukt, um die neuen AGB durchzudrücken.
    Geht man jetzt noch verstärkt die Kunden an, deren Vertrag noch 1, 5 bis 1 Jahr läuft kann man sogar davon ausgehen, das mindestens die Hälfte der Kunden den Ärger bis LZE längst wieder vergessen hat.
    Mission accomplished.

  • Hoffen wir dass die Telekom damit nicht durchkommt. Sonst ist die Telefonflat das nächste was es so nicht mehr geben wird.

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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Die Argumentation der VZ trifft übrigens nicht nur auf das Festnetz zu. Auch im Mobilfunk werden uns Flatrates verkauft die eigentlich gar keine Flatrates sind.


    Ich vermute mal die VZ zielt auf die gesetzliche Pflicht für Universaldienstleistungen ab. http://norm.bverwg.de/jur.php?tkg_2004,78 Darin ist ein Recht auf einen funktionalen Internetzugang zu einem erschwinglichen Preis enthalten. Das dürfte es so wohl im Mobilfunkbereich nicht geben. Da sich die Telekom das Recht heraus nimmt bis an den Stillstand zu drosseln und es aktuell keine Möglichkeit gibt zusätzliches Volumen käuflich zu erwerben, kann man widerum behaupten die Telekom hat keinen Vertrag mehr im Angebot, der ein funktionales Internet sicher stellt. Das die Telekom zur Zeit nicht drosselt und irgendwann derartige Pakete anbieten will, dürfte für den eigentlichen Vertrag bzw. dessen Gültigkeit mE relativ egal sein.

  • Diesbezüglich würde ich bezweifeln, dass z.B. Video-Portale, Audio-Portale und Cloud-Dienste als Universaldienstleistungen deklariert werden können, da dafür IMHO keine zwingende Notwendigkeit besteht und diese Dinge auch auf anderen Wegen zur Verfügung gestellt werden können.

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  • "Zwingende Notwendigkeit" besteht für so ziemlich nichts im Leben, da könnte man auch schon das Telefon als überflüssig bezeichnen. Das "Internet", nicht einzelne Dienste sind als Universaldienstleistung definiert und dann stellt sich die Frage welche Bandbreite man benötigt um das "Internet" zu nutzen. Videos dürfte wohl zum normalen, erwartbaren Funktionsumfang des Internet gehören. Nicht umsonst bieten die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Programm in Mediatheken etc. an und sind PCs schon seit Jahren GEZ pflichtig gewesen.

  • Also geht es doch nur ums Geld. Typisch Deutschland.

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  • Ok, also kein Speed on, sondern einfach 20 Euro teurer ?


    Auch ne Möglichkeit, die Preise zu erhöhen ... :mad:

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