Neue legale Betrugmasche mit VIP-Mobilfunkrufnummern

  • Laut der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TVN) ist der Handel mit Rufnummern in Deustchland verboten. Wer eine VIP-Rufnummer kauft jedoch aber keine Gegenleistung bekommt, hat Pech gehabt. Es kam kein Kaufvertrag zustande.


    Das Landgericht Düsseldorf dazu:


    Zitat

    "Wenn dieser Handel gleichwohl betrieben wird, so ist der 'Wert', den derartige Rufnummern auf einem gesetzlich untersagten Markt repräsentieren mögen, durch das Zivilrecht nicht geschützt."


    Zivilrechtlich kann der Käufer nichts unternehmen, da der Kauf nach gesetzlichen Vorschriften gar nicht statttgefunden hat. Der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer ist unwirksam.


    Zitat

    "Es kann daher auch nicht ein möglicher Kaufpreis zur Rückerlangung der Nummer, der nach den gesetzlichen Vorschriften überhaupt nicht vereinbart und gezahlt werden dürfte, als Schaden (...) geltend gemacht werden."


    Urtreil des Landgerichts Düsseldorf: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…8_10_Urteil_20120720.html


    Zitat

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Kläger die Rufnummer von XXXXXXX und / oder XXXXX gegen Zahlung eines erheblichen Geldbetrages (4.666 Euro) erlangt hat. Dieses Vorgehen verstieß gegen das Verbot des Rufnummernhandels gemäß § 4 Abs. 5 S. 2 der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV).

  • Mal sehen wieviele jetzt die 0177 / 7777777 ihr Eigen nennen und bei ebay verkaufen wollen :D

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Wenn ich eine VIP-Nummer kaufe, erwerbe ich in erster Linie die dazugehörige SIM-Karte. Und diese sollte den selben Rechten unterliegen, wie jeder andere handelbare Gegenstand auch, oder etwa nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jay
    Wenn ich eine VIP-Nummer kaufe, erwerbe ich in erster Linie die dazugehörige SIM-Karte. Und diese sollte den selben Rechten unterliegen, wie jeder andere handelbare Gegenstand auch, oder etwa nicht?


    Nicht zwingend. Man kann ja die Rufnummer einer (fast) beliebigen SIM zuordnen. Das Gleiche passiert ja, wenn man eine Ersatz-SIM benötigt, weil man seine z.B. verloren hat. Dann nimmt der Telekom-Typ auch eine beliebige SIM aus der Schublade und weist der die Nummer zu. Somit geht es bei solchen Transaktionen nicht um eine SIM-Karte, sondern um das Anrecht auf die Nummer.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Jay
    ...erwerbe ich in erster Linie die dazugehörige SIM-Karte.


    Der Mobilfunkanbieter ist aber meist (immer?) Eigentümer der SIM.

  • Verwirrendes Urteil. Dazu kommt, der Betrug durch den Vodafone Mitarbeiter, der das Übernahmeformular gefälscht hat.


    Heißt das, eine käuflich erworbene Rufnummer kann einem wieder abgenommen werden und man kann nichts dagegen tun?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Heißt das, eine käuflich erworbene Rufnummer kann einem wieder abgenommen werden und man kann nichts dagegen tun?


    Nicht wenn du sie legal erworben hast. Heisst: Kauf einer PrePaid-SIM oder abschließen eines Vertrages mit einer bestimmten Rufnummer.

  • In dem Urteil geht es um was anderes als das, was Liebhaberkreise unter Rufnummernhandel verstehen. ;)


    Der Verkäufer scheint sich (siehe Formularangelegenheit) etwas doof angestellt zu haben.


    Wenn der Handel klug formuliert ist, kann vermutlich alles so weiterlaufen wie bisher gewohnt.


    Mit abstrakten Rufnummern (Rufnummern losgelöst, Rufnr. als solchen) kann wohl tatsächlich nicht gehandelt werden. (eigentlich ein Ärgernis, weil damit das Monopol der großen 4 geschützt werden soll). Wohl aber können Prepaid-Verträge weitergereicht werden, und an denen bamselt typischerweise nun mal eine Rufnummer mit dran.


    Auch Taxilizenzen und sogar Omnibus-Linienkonzessionen können weiterverhökert werden, wobei hier von der Systematik her das viel problematischer ist.


    Manche Prepaid-Anbieter gewähren sogar in den AGB ein ausdrückliches Recht auf Weitergabe der Prepaidkarte; andere setzen dieses Recht indirekt als gegeben voraus, indem sie eine Informationspflicht des neuen durch den alten Karteninhaber über die Geltung der vorliegenden AGB im Fall der Weitergabe festschreiben und ein Entgelt für die Umschreibung der Prepaidkarte in der Preisliste festgehalten ist. Dieses Entgelt (bei Blau.de und Simyo so um die 15 Euro) ist ein starkes Indiz, dass die Weitergabe einer Prepaidkarte vom Verkehr als legal angesehen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pineapple
    Nicht wenn du sie legal erworben hast. Heisst: Kauf einer PrePaid-SIM oder abschließen eines Vertrages mit einer bestimmten Rufnummer.

    Gilt das auch für zurückliegende Käufe von Rufnummern oder ab diesem Urteil?
    Was ist mit Vertragsübernahmen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

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