Neue legale Betrugmasche mit VIP-Mobilfunkrufnummern

  • Zitat

    Original geschrieben von Pineapple
    Nicht wenn du sie legal erworben hast. Heisst: Kauf einer PrePaid-SIM oder abschließen eines Vertrages mit einer bestimmten Rufnummer.


    Das würde im Klartext heißen,das ich meine ursprünglichen Vertragsunterlagen(Prepaid oder Postpaid) ein Leben lang aufbewahren müsse,ggf. meine Erben ebenso um nachzuweisen das die Rufnummer wirklich mal mir gehörte?


    Gruss
    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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  • Mich würde ja interessieren, ob der Vodafone-Mitarbeiter, der die Nummer mit gefälschtem Formular übernommen und verkauft hat, sie dann wirksam verkaufen konnte (was er ja gemacht hat). Die Kundin, die dann von diesem Typen gekauft hat, hätte ja auch kein Anrecht auf die Nummer, wenn der sie auch nicht verkaufen durfte.


    Wer hat denn nun die Nummer?


    Gruß
    Lisa

  • Zitat

    Original geschrieben von lisari
    [...]
    Wer hat denn nun die Nummer?


    KLickste mal den Link zu obigen Urteil?


    "Sodann verkaufte er die Telefonnummer an eine Frau XXXXXXX, die sie wiederum weiterverkaufte.
    Gegenwärtig ist die Rufnummer nicht vergeben."


    Also wird die wohl derzeit bei der Telefongesellschaft liegen und womöglich von dieser selbst irgendwann gegen Geld vergeben.:-)


    -ralf-

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  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Das würde im Klartext heißen,das ich meine ursprünglichen Vertragsunterlagen(Prepaid oder Postpaid) ein Leben lang aufbewahren müsse,ggf. meine Erben ebenso um nachzuweisen das die Rufnummer wirklich mal mir gehörte?

    Im Falle eines Falles wird ein Rechtsanwalt, oder du selbst, vom Provider sicherlich ein Schreiben anfordern können in dem der Provider bestätigt dass du rechtmäßiger Besitzer der Rufnummer warst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pineapple
    Im Falle eines Falles wird ein Rechtsanwalt, oder du selbst, vom Provider sicherlich ein Schreiben anfordern können in dem der Provider bestätigt dass du rechtmäßiger Besitzer der Rufnummer warst.


    Und wenn die Nummer schon etliche Male portiert wurde kann der letzte Provider auch nur Treu&Glauben garantieren oder?
    Eine meine Nummer wurde einst von Debitel ausgegeben,ging zu Original t-mobile dann in the phonehouse(Falle) und liegt nun bei Fonic.
    Da wär ich mal gespannt obwohl Fonic zumindest bestätigen könnte das die Nummer aus einem Laufzeitvertrag stammte.


    -ralf-

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  • Ansonsten gründet doch eine 1-Euro-GmbH, also eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, übertragt die Nummer unentgeltlich auf diese (eine unentgeltliche Übertragung ist doch grds. erlaubt, richtig?) und verkauft dann die Gesellschaft bei Ebay :D

    Viele Grüße
    Lars

  • Also legal ist da ja schonmal gar nichts dran, weil die ganze Problematik ja nur durch eine Straftat des Vodafone-Mitarbeiters entstanden ist.


    Und wenn der Shop-Mitarbeiter mit dem ursprünglichen Verkäufen identisch sein sollte (ich verstehe die "Betrugsmasche" hier so, dass der Mitarbeiter die Nummer 2x verkauft hat), dann kann ich mir zumindest von dem den Kaufpreis als Mindestschaden zurückholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Also legal ist da ja schonmal gar nichts dran, weil die ganze Problematik ja nur durch eine Straftat des Vodafone-Mitarbeiters entstanden ist.


    Und wenn der Shop-Mitarbeiter mit dem ursprünglichen Verkäufen identisch sein sollte (ich verstehe die "Betrugsmasche" hier so, dass der Mitarbeiter die Nummer 2x verkauft hat), dann kann ich mir zumindest von dem den Kaufpreis als Mindestschaden zurückholen.


    Dadurch dass kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kommt, hast du weder einen Schaden der dir entstanden ist, noch kannst du das bezahlte Geld zurückfordern/einklagen.


    Es wurde in dem genannten Fall keine Rufnummer zweimal verkauft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pineapple
    Dadurch dass kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kommt, hast du weder einen Schaden der dir entstanden ist, noch kannst du das bezahlte Geld zurückfordern/einklagen.


    [...]


    ???
    Ungerechtfertigte Bereicherung sollte doch hier greifen ansonsten hätten "Kriminelle" ja jetzt ein ganz leichtes Spiel,wenn "gutgläubige" Käufer das geld nicht zurückfördern könnten.


    -ralf-

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