ZitatOriginal geschrieben von kurby
Sobald ein Stromanbieter Insolvenz geht, dann ist es gesetzlich so geregelt, dass die Kunden des insolventen Anbieters in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fallen. In der Grundversorgung ist man allerdings nicht in einmal lang zeitigen Vertrag sondern kann diesen zum Monatsende kündigen... Somit ist ein wechsel zu einem anderen Anbieter nichts entgegenzusetzen. Allerdings gehen die Vorauszahlungen von Kunden verloren, wenn der Anbieter Insolvenz angemeldet hat. Dieses Problem ist schon bei Teldafax aufgetreten und ist seit dem rechtliche geregelt wurden... Am besten einfach mal googlen...
Mfg und viel erfolg bei deiner weiteren Suche
Du setzt Insovlenz mit Einstellung des Betriebs gleich und das ist nicht richtig!
Trotz Insolvenzverfahren kann ein Geschäftsbetrieb weiterlaufen. Das ist auch Ziel einer Insolvenz (=Werterhaltung!)
Erst wenn der Insolvenzverwalter "abpfeifft" und den Laden abschließt, kommen die Kunden in die Grundversorgung!
... und dann kann sich jeder "umgehend" mmer noch einen neue Anbieter aussuchen und nen Bonus mitnehmen.
Ansonsten sind die laufenden Verträge ersteinmal einzuhalten, d.h. natürlich, dass ein Kunde ordnungsgemäß zum (über)nächsten Monat wechseln kann, wenn die Kündigungsfrist das hergibt...
ZitatIch erinnere mich an den Radiosprecher der sagte, Flexstrom hätte Insolvenz anmelden müssen, weil sie viele Kunden ihre Außenstände nicht bezahlt hätten. Möglich wäre es ja...
3x laut gelacht!
1.) Fast alles über Vorkasse
2.) Zahlungsunwillige Kunden gekündigt
3.) Kundenboni nicht ausgezahlt...
Die Pleite ist zu 99,99999% hausgemacht!!!
Zum Thema Grundversorgung:
Gesetz
Wenn der alte Versorger die Lieferung einstellt, kommt der Vertrag per Stromentnahme quasi zwangsläufig zu Stande... Mal abgsehen davon, dass auch der Verteilnetzbetreiber die Zählstelle dem Grundversorger zu ordnet... Von der theoretischen Meldepflicht des Kunden mal abgesehen, muss man praktisch eigentlich nichts machen, da der Grundversorger reagiert!