Flexstrom pleite - wie gestaltet man die weitere Stromlieferung?

  • Hallo,
    Flexstrom hat ja Insolvenz angemeldet. Mir geht es hier nicht darum, wie man sein Geld rettet - dies ist im Internet gut zu finden - sondern wie man am besten den Übergang regelt. Erstmal ist ja ein Insolvenzverwalter eingestzt und der der Strom wird weiter geliefert. Und so lange läuft ja der alte Vertrag weiter. Dazu stellen sich bei mir folgende Fragen:


    - Wie lange wird voraussichtlich der Strom von Flexstrom weitergeliefert?
    - Wie erfolgt dann die Abrechnung (durch den Insolvenzverwalter)?


    - Solange ich nicht weiss, wie lange Flexstrom nicht liefert, kann ich ja auch keinen neuen Vertrag abschließen, oder gibt es hier doch Möglichkeiten?
    Viele Grüsse

  • wenn du von flexstrom wegwillst, dann schließe doch einfach beim anbieter deiner wahl ab, lass ihn die kündigung vornehmen und schau was passiert...

  • Vieltänzer: das ist wahrscheinlich nun eher ein Fall für die Verbraucherberatung oder einen Rechtsanwalt.


    Prinzipiell heißt ja Insolvenz nicht, dass das Unternehmen nicht mehr liefert/liefern kann und/oder seine Geschäftstätigkeit einstellt.


    Beim Stromlieferant liegt ja die Besonderheit vor, dass der "Strom aus der Steckdose" eben (meistens) nicht über die Leitungen des externen Anbieters ins haus kommt, sondern über die Leitungen des örtlichen Versorgers. Beim Getränkelieferant ist das anders...


    Häufig bestehen im Insolvenzfall Sonderkündigungsrechte für den Verbraucher. Ob dies hier möglich und/oder sinnvoll ist, lässt sich aber nur schlecht einschätzen, wenn man weder die Verträge, noch die Zahlungsmodalitäten, noch die Lage von Flexstrom kennt.


    Deshalb halte ich auch den Rat von stanglwirt für unpassend. Vielleicht verzichtest Du durch die Kündigung ja "freiwillig" auf Deine Vorauszahlung...?


    Eine individuelle Beratung durch Fachleute erscheint mir deshalb hier am sinnvollsten. Die im Eingangsposting gestellten Fragen kann (zum jetzigen Zeitpunkt) wohl keiner sinnvoll oder hilfreich beantworten.


    Gruß Jörg

  • Abwarten und Tee trinken ;)


    Würde das ganz entspannt sehen weil man ja den Strom nicht so einfach kappen kann wie z. B. einen Handyvertrag.

  • @ jof


    vieltaenzer ging es eben nicht darum wie er sein geld rettet, sondern rein wie er wechseln kann. dies wurde ihm entsprechend beantwortet und ist auch ohne fachleute durchführbar.


    mit abwarten und tee trinken läuft man evtl. gefahr in die grundversorgung zu rutschen und neukundenboni anderer anbieter zu verpassen.


    daher: wer wechseln will, soll wechseln und kann dies auch.

  • Sobald ein Stromanbieter Insolvenz geht, dann ist es gesetzlich so geregelt, dass die Kunden des insolventen Anbieters in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fallen. In der Grundversorgung ist man allerdings nicht in einmal lang zeitigen Vertrag sondern kann diesen zum Monatsende kündigen... Somit ist ein wechsel zu einem anderen Anbieter nichts entgegenzusetzen. Allerdings gehen die Vorauszahlungen von Kunden verloren, wenn der Anbieter Insolvenz angemeldet hat. Dieses Problem ist schon bei Teldafax aufgetreten und ist seit dem rechtliche geregelt wurden... Am besten einfach mal googlen...


    Mfg und viel erfolg bei deiner weiteren Suche :-D

  • interessant zu wissen wäre hier, wie die Verträge bzw. Konditionen zwischen Flexstrom und den einzelnen Grundversorgern / Netzbetreibern aussehen.
    Man findet bereits vereinzelt Berichte, wonach bestimmte Kunden bereits jetzt in der Ersatzversorgung gelandet sind (z.B. die Berliner Kunden). Offenbar hat hier der Netzbetreiber bereits alle Vertäge mit Flexstrom gekündigt / beendet. Andere Versorger wissen noch nichts (ich z.B. habe heute bei der Entega angefragt), aber die können oder wollen diesbzgl. nichts verraten.

  • wenn man sich die vergangenen pleiten so ansieht, dürfte das innerhalb kurzer zeit überall so aussehen wie in berlin.

  • Zitat

    Original geschrieben von kurby
    Sobald ein Stromanbieter Insolvenz geht, dann ist es gesetzlich so geregelt, dass die Kunden des insolventen Anbieters in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fallen. (...) Allerdings gehen die Vorauszahlungen von Kunden verloren, wenn der Anbieter Insolvenz angemeldet hat.


    Wo steht denn das mit der Grundversorgung im Gesetz? Bitte genaue Quelle angeben, das interessiert micht nämlich auch.


    "Insolvenz anmelden" heißt doch nicht, dass der Betrieb nicht mehr arbeiten oder liefern kann, auch nicht dass Vorauszahlungen verloren sind.


    Ich erinnere mich an den Radiosprecher der sagte, Flexstrom hätte Insolvenz anmelden müssen, weil sie viele Kunden ihre Außenstände nicht bezahlt hätten. Möglich wäre es ja...


    stanglwirt: meines Wissens hat Flextrom eher längerfristige Vertragslaufzeiten, da bringt eine Kündigung (z.B. zum Jahresende 2013) eher weniger. Wichtiger für den Kunden scheint mir zu sein, die Rechtslage prüfen zu lassen, ob man ggf. früher aus dem Vertrag herauskommt.


    Derzeit besteht ja wohl die Gefahr, dass man bereits bei Flextrom bezahlt hat, kurz oder mittelfristig aber in der Grundversorgung drin ist und an den "örtlichen" nochmals zahlt. Da ist es vielleicht sinnvoller, "so schnell wie möglich" zu einem günstigeren Anbieter zu gelangen.


    boener: die entega ist irgendwie ein "rotes Tuch" für mich... ;-)


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Derzeit besteht ja wohl die Gefahr, dass man bereits bei Flextrom bezahlt hat, kurz oder mittelfristig aber in der Grundversorgung drin ist und an den "örtlichen" nochmals zahlt. Da ist es vielleicht sinnvoller, "so schnell wie möglich" zu einem günstigeren Anbieter zu gelangen.


    Für den Fall, daß man erst "mittelfristig" in die Ersatzversorgung rutscht, würde ich es eher umgekehrt für sinnvoll halten, Flexstrom nicht zu (sonder)kündigen, sondern noch so viel wie möglich vom bereits bezahlen Flexstrom-Strom abzuverbrauchen...

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