ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Sag ich doch. Sozialverträglich. Die AG finden immer einen Weg. Der Mindestlohn wird doch auch umgangen. Nämlich mit neuen Arbeitsverträgen zugunsten der AG. Da werden Wochenarbeitszeiten reduziert, aber gleichzeitig bis zu 30 Stunden Mehrleistung mit dem Grundlohn abgegolten. Und natürlich fallen die Überstunden jeden Monat an.
Zu einer solchen Änderung gehört aber erstmal eine Änderungskündigung oder nicht?