Der Fall Mollath

  • Zunächst einmal empfinde ich es als sehr positiv, dass sich zum Fall Mollath eine ernstzunehmende Diskussion entwickelt hat.


    Als herausragend werte ich den Umstand, dass sich übliche Störenfriede (bisher) zurückhalten, die ansonsten jeden Thread, der staatliches Fehlverhalten gegenüber Bürgern thematisiert, durch wüste und unqualifizierte Pöbeleien ins Abseits schießen. In der Tat ist wirklich jeder Thread durch penetrantes Störfeuer einiger Weniger einem Schloss zuzuführen, weil etliche Mitglieder deren gezielte Provokationen nicht richtig einzuschätzen wissen und sich aufs Glatteis führen lassen. Geschulte Störer schaffen es problemlos, den eigentlich eher friedlichen Teil der Diskussionsteilnehmer derart geschickt aufzuwiegeln, dass die Schuld an der Eskalation garantiert den falschen zugewiesen wird. Auch ich war solchen Typen schon arglos auf den Leim getapst, weil ich sie hier eigentlich nicht erwartet hatte.


    Wie dieser Thread zeigt, sind inzwischen auch etliche andere Mitglieder sensibilisiert und erkennen solche Versuche auf Anhieb. :top:


    Mal abwarten, was es morgen Abend an Neuigkeiten gibt. An dieser Stelle kann ich nur wieder auf das Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hinweisen. Sendreihen wie "Die Story", "tag 7", "37 Grad", "Report Mainz", "Panorama" und-und-und greifen immer wieder menschliche Schicksale auf, die der Durchschnittsbürger nicht einmal ansatzweise für möglich hält - sei es nun in staatlichen, juristischen, medizinischen oder ganz anderen Bereichen.


    An eine erst kürzlich wiederholte ARD-Reportage erinnere ich mich noch gut:


    "Unschuldig in Haft - Wenn der Staat zum Täter wird"


    Gust Mollath ist kein Einzelfall. Selbst die Summe aller öffnetlich bekannt gewordenen Fälle dürfte nicht einmal die Spitze des Eisbergs ausmachen. Denn aus juristischer Sicht sind auch alle Fehlentscheidungen stets rechtmäßig. Wer das Gegenteil behauptet, ist entweder ein Verschwörungstheorekiker, ein "Basher" oder sonst irgendwas - nach geltendem Recht ist Kritik an rechtskräftig gebilligtem (vermeintlichen) staatlichen Fehlverhalten stets unrechtmäßig.


    Wenn ich die letzten Monate zurückdenke, könnte man fast das Gefühl gewinnen, dass dieses Problem langsam in den Focus der Öffentlichkeit rückt. Gerade das staatliche Verhalten im Fall "Stuttgart 21" hätte in meinen Augen einen wesentlichen Anteil hieran.


    Ich hoffe, dass die Diskussion nach dem morgigen TV-Beitrag ebenso gesittet fortgeführt werden kann, wie sie auch bisher verlaufen ist.


    Frankie



    Edit:
    Zur Ergänzung noch ein Hinweis zum Blogbeitrag im Fall Mollath, der die rechtlichen Schwierigkeiten von Wiederaufnahmeanträgen (jedenfalls aus meiner Sicht) recht anschaulich erläutert - insbesondere die weiter oben beschriebene Problematik um die Zulässigkeitkeit/den Ausschluss von Beweismitteln im Rahmen der Begründung des Antrags, die ich lediglich angedeutet hatte.

  • Wenn man mal vom Einzelschicksal des Gustl Mollath absieht, ist der Fall, wie er in der Reportage dargestellt wurde, in meinen Augen vollkommen unspektakulär ... Tagesgeschäft sozusagen. Ich gehe davon aus, dass "Mollath-Fälle" im Justizgeschäft alltäglich sind.


    Nur hat Gustl Mollath das unverschämte Glück, namhafte Fürsprecher gefunden zu haben - üblicherweise interessiert sich kein Mensch für solche Fälle.


    Mal ganz abgesehen davon, dass die Inhaftierung wahrscheinlich zu Unrecht erfolgte, hat Gustl Mollath das Ausmaß seiner Inhaftierung (7 Jahre) in meinen Augen selbst zu verantworten:


    1. Es ist rechtskräftig verkündet, dass Gustl Mollath verrückt und gefährlich ist. Mit Eintritt der Rechtskraft ist er damit verrückt und gefährlich. Sein tatsächlicher Gesundheitszustand ist ab diesem Zeitpunkt vollkommen irrelevant.


    2. Gustl Mollath behauptet wider die verkündete und damit einzige Wahrheit, er sei stets vollkommen normal gewesen. Für die am Vollzug Beteiligten steht damit fest, dass Mollath krankheitsuneinsichtig und therapieresistent ist. Eine andere Einschätzung ist de jure vollkommen ausgeschlossen.


    3. Angesichts der Leugnung der Wahrheit durch Mollath existiert überhaupt keine Möglichkteit auf eine positive Prognose. Selbst eine vage Prüfung der Möglichkeit, ob Mollath entlassen werden kann, ist damit ausgeschlossen.


    4. Hätte sich Gustl Mollath trotz fehlender Erkrankung zur Wahrheit bekannt und sich einsichtig gezeigt, wäre er in meinen Augen längst mit positiver Prognose entlassen worden. Diesen positiven Eindruck hätte man angesichts einer Prüfung über die Notwendigkeit einer Haftfortdauer wohl gewinnen müssen. Den Eindruck, psychisch schwer erkrankt zu sein, erweckt er jedenfalls nicht (mehr). Als vage Prognose neige ich zu der Einschätzung, dass er günstigstenfalls schon seit gut drei Jahren in Freiheit hätte sein können - wenn die zugrundeliegende Entscheidung das nicht kategorisch ausschließt, wovon ich aber nicht ausgehe.


    Fazit:
    Wenn sich ein rechtskräftig Verurteilter der verkündeten (und damit einzigen) Wahrheit nicht stellt, ist er verdammt schlecht beraten.


    Zudem bringt er mit seiner Kritik noch offen seine Ablehnung gegenüber der rechtsstaatlichen Ordnung zum Ausdruck. Allein aus der offenen Ablehnung einer rechtmäßig ergangenen Entscheidung resultiert de jure eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil sich daraus messerscharf schließen lässt, dass der Betroffene auch weiterhin zu rechtswidrigen Handlungen neigen dürfte.


    Wer das Vorstehende nicht nachvollziehen kann, hat die bundesdeutsche staatliche Rechtordnung, nach der sich jeder Bürger zu richten hat, definitiv nicht verstanden.


    Tut mir Leid, möglicherweise wieder der Überbringer schlechter Nachrichten zu sein ... für die zu diesem Ergebnis führenden Regelungen trage ich aber definitv keine Verantwortung!


    Frankie

  • zu 4.)


    wie hätte er sich denn "bekennen" sollen?


    Und wie wäre das noch mit dem rechtsstaatlichen Prinzip zur Deckung zu bringen "nemo obligetur se ipsum accusare"?


    wenn ich mir deine wiederholt intensivierenden Ausführungen zu "Wahrheit" durchlese, muss ich unwillkürlich an George Orwells "1984" denken und das darin beschriebene MiniWahr, das Ministerium für Wahrheit.


    Übrigens kommt darin auch ein Ministerium für Liebe vor, welches im Nachhinein (Herbst 1989) verblüffend mit der Staatsicherheit des Erich Mielke identifizierbar wird, zumal dieser den denkwürdigen Satz "ich liebe doch alle .. alle Menschen" kundtat.


    EDIT:
    Kaum schreibe ich über zeitgeschichtliche Zusammenhänge, und kaum ist die Sendung vorbei, da scheinen sich die Ereignisse zu überschlagen.
    vor wenigen Stunden berichtet der BR, dass die in den Fall Mollath verwickelte HypoVereinsbank von Steuerfahndern durchsucht worden sei.
    Eine ungeahnte Dynamik?
    http://www.br.de/nachrichten/m…cht-fall-mollath-100.html

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ...
    Und wie wäre das noch mit dem rechtsstaatlichen Prinzip zur Deckung zu bringen "nemo obligetur se ipsum accusare"?


    Das ist sogar (fast) richtig (geschrieben). ;)


    ... aber ein ganz anderer Fall.


    Er muss sich nicht selbst anklagen ... über dieses Stadium ist er längst hinweg.


    Die einzige und echte Wahrheit ist doch bereits verkündet!


    Es gibt nichts mehr einzugestehen! Er weigert sich einfach nur, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen - so makaber das auch klingen mag.


    Zudem ist der von Dir angeführte Rechtsgrundsatz einer derjenigen, die im deutschen Recht nur sehr eingeschränkt anwendbar sind.


    Das klassische Beispiel: die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht.


    Aber mal abgesehen davon:
    Eine Selbstanzeige oder ein frühes Geständnis wirken sich auch in gewöhnlichen Strafverfahren anerkanntermaßen strafmildernd aus. Macht der Angeklate von seinem Schweigerecht Gebrauch, wird genau mit diesem Argument (und einer im Falle des Schweigens drohenden höheren Strafe) nicht unerheblich auf ihn eingerwirkt, um ihn zu einem Geständnis zu bewegen - und zwar mit Billigung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung.


    Noch schlimmer wird es, wenn der Angeklagte nur zu Teilen der Tatvorwürfe schweigt. Das darf dann sogar ausdrücklich zu seinen Lasten gewertet werden.


    Drum merke: ;)
    Nicht alles was Latein ist und sich gut anhört, findet sich im geltenden Recht 1:1 wieder.


    Frankie



    Edit:
    Die Regeln zur Wahrheit eröffnen sogar aus medizinischer Sicht ungeahntes Potenzial:


    Während ein nachweislich Kranker im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung günstigstenfalls auf eine Spontanheilung (ex nunc) hoffen darf, würde der erwiesenermaßen kranke Mollath durch eine positive Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren sogar rückwirkend (ex tunc) gesunden. Da kann kein Mediziner einem Richter das Wasser reichen ... :rolleyes:


    Nicht das Mollath in diesem Fall die Kosten für die psychiatrische Unterbringung letztlich noch selbst tragen muss ... wo er doch in Wirklichkeit (dann ebenfalls erwiesenermaßen) nie krank war ...


  • Ganz so zynisch und menschenverachtend ist unser Rechtssystem wohl doch nicht. Sonst gebe es nämlich gar keine Wiederaufnahmeverfahren. Im Übrigen machen es sich die am Vollzug beteiligten Menschen wahrlich zu einfach, wenn sie stupide davon ausgehen, das Ergebnis eines Richterspruchs sei die Wahrheit und gegenteilige Ausführungen des Betroffenen daher per se eine Lüge. Jemand, der so denkt, gehört meiner Meinung nach aus der Arbeit mit Menschen entfernt. Die Aufgabe der am Vollzug Beteiligten ist es, das Urteil zu vollstrecken, nicht mehr und nicht weniger. Ihren gesunden Menschenverstand und die Fähigkeit Dinge zu hinterfragen, dürfen sie behalten, auch de jure.

  • Zwar gestehe ich zu, dass ich die Rechtslage ein wenig überspitzt dargestellt habe, das ändert m.E. aber rein gar nichts daran, dass ich die getroffenen Aussagen in der Sache de jure und de facto für richtig halte.


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ... Im Übrigen machen es sich die am Vollzug beteiligten Menschen wahrlich zu einfach, wenn sie stupide davon ausgehen, das Ergebnis eines Richterspruchs sei die Wahrheit ...


    M.E. machen es sich die am Vollzug Beteiligten nicht zu einfach, wenn sie so denken.


    Im Gegenteil:
    Sie müssen es sogar. Und das halte Ich für extrem schwierig. Aber selbst wenn sie anders denken, dürfen sie nicht danach handeln. Jede Prognose, die von anderen als den rechtskräftig festgestellten Gegebenheiten ausgeht, halte ich schlichtweg für rechtswidrig.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ... Jemand, der so denkt, gehört meiner Meinung nach aus der Arbeit mit Menschen entfernt. ...


    Hier muss ich Dir Dir sogar Recht geben. Und genau darin sehe ich das besondere Dilemma der Vollzugsbeamten. Ich möchte in diesem Bereich nicht arbeiten, weil es mir schwerfiele, den gesunden Menschenverstand im Rahmen von Entscheidungen abzuschalten.


    Denn:

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ... Die Aufgabe der am Vollzug Beteiligten ist es, das Urteil zu vollstrecken, nicht mehr und nicht weniger. ...


    Bei Durchführung dieser Aufgabe steht es nicht in ihrem Ermessen, rechtskräftig festgestellte Tatsachen in Frage zu stellen. Und darum werden sie es auch nicht tun ... ich bin mir sicher, dass selbst beste Vorsätze von am Vollzug beteiligten Beamten im Rahmen ihrer Laufbahn binnen Kürze von der Realität nicht nur eingeholt, sondern sogar überholt werden.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ... Ihren gesunden Menschenverstand und die Fähigkeit Dinge zu hinterfragen, dürfen sie behalten, auch de jure.


    So zu denken, steht ihnen natürlichlich zu ... diesen Gedanken entsprechende Amtshandlungen folgen zu lassen, aber nicht. Die im Urteil festgestellten Tatsachen sind für den Vollzug bindend. Zumindest so lange, bis eine anderweitige (ggf. vorläufige) gerichtliche Entscheidung ergeht.


    Fazit:
    Solltest Du das als menschenverachtend ansehen (Edit: oder meintest Du die Übernahme der Kosten für die Psychiatrie ... das war zugegebenermaßen nicht ganz so ernst gemeint; allerdings könnte es tatsächlich den einen oder anderen Ministerialbeamten geben, der das zumindest kurz reflektiert), steht Dir das frei. Es ändert aber rein gar nichts daran, dass genau dieser Zustand rechtsstaatlich ist. Den Fall Mollath sehe ich als eindrücklichen Beweis. Obwohl selbst die Staatsanwaltschaft Mollath lieber heute als morgen draußen sähe, ist das eben nicht so einfach.


    Selbstverständlich wird jeder politisch Verantwortliche das nicht in dieser Klarheit zugestehen. Es wird es elegant in einigen bewährte Folskeln unterbringen, die schön anzuhören sind, aber genau das meinen, was ich - zugegebenermaßen etwas überdeutlich - ausgesagt habe.


    Bald dürfte man in allen Medien erleben können, wie schön und elegant dieselbe Aussage unters Volk gebracht werden kann. Wie schön, dass die Meinungsfreiheit den Bürger nicht dazu verpflichtet, solche Phrasen nachzuplappern.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im Gegenteil:
    Sie müssen es sogar. Und das halte Ich für extrem schwierig. Aber selbst wenn sie anders denken, dürfen sie nicht danach handeln. Jede Prognose, die von anderen als den rechtskräftig festgestellten Gegebenheiten ausgeht, halte ich schlichtweg für rechtswidrig.


    Allerdings können und sollen die Gegebenheiten durchaus immer mal wieder neu - und ggf. anders - "rechtskräftig" festgestellt werden, wenn dazu hinreichend präzise Anlass besteht.. genau das ist gemeint, wenn es heisst "nur der Urteilsspruch, nicht aber die Gründe erwachsen in Rechtskraft".


    Mir scheint, bei aller sonst geschliffenen Formulierungskunst und - Denkweise deinerseits, ist dieser Gedanke dir nicht soo vertraut .. wobei ein gewisser Konservatismus mit den Lebensjahren durchaus sich entwickelt (ich denke an mich selber dabei)...

    Zitat

    Hier muss ich Dir Dir sogar Recht geben. Und genau darin sehe ich das besondere Dilemma der Vollzugsbeamten. Ich möchte in diesem Bereich nicht arbeiten, weil es mir schwerfiele, den gesunden Menschenverstand im Rahmen von Entscheidungen abzuschalten.


    Allerdings , hier geht es allenfalls um (pensionierte) Richter ... die sind im engeren Sinne gar keine Beamte. Und der direkten Konfrontation mit den von ihnen "Eingeschlossenen" müssen sich erstere meist nicht stellen.


    Bericht im englischen Guardian:
    German man locked up over HVB bank allegations may have been telling truth
    Gustl Mollath was put in a psychiatric unit for claiming his wife was involved in money-laundering at the Bavarian bank. But seven years on evidence has emerged that could set him free


    Seit Montag ging die Kurve auf Openpetition.de steil nach oben ... ob da der Fernsehbericht mitgewirkt hat? (pardon, törichte Frage :D )

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ... wobei ein gewisser Konservatismus mit den Lebensjahren durchaus sich entwickelt ...


    Nun ja ... böse Zungen könnten diese Entwicklung auch "Ernüchterung" nennen.


    Vielleicht wäre das sogar der passendere und der Realität sehr viel näher kommende Begriff. ;)


    Denn die Rechtsprechung folgt in der Praxis gelegentlich ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ... wobei sich auch mancher (etwa in Sachen Erstreckung der Rechtskraft vermeintlich naheliegende) Gedanke als nicht einschlägig erweist.


    Frankie



    Edit:
    Und in der Tat - erstreckte die Praxis die Wirkung der Rechtskraft allein auf den Tenor, würde das zu völlig irrsinnigen Ergebnissen führen. "Was nicht sein kann, das nicht sein darf" ... oder so ähnlich. Ist zwar nicht Latein, aber mindestens genau so gut. :)

  • Hätte er sich selbst als krank bezeichnet und seine Anschuldigungen im Nachhinein als krankheitsbedingt bezeichnet und eine Therapie begonnen, wäre er wohl tatsächlich bereits längst entlassen.


    Das ist ja die crux : Landest du in der Psychatrie, weil du behauptest Napoleon zu sein, kannst du tatsächlich Napoleon sein, man wird dich trotzdem erst wieder raus lassen, wenn du glaubwürdig erzählst du hättest deine Krankheit eingesehen und dir sei klar geworden, daß du Hans Mustermann bist.


    Ist tatsächlich so : Bist du offiziell schuldig und bist aber tatsächlich unschuldig bringen dir Unschuldsbeteuerungen keine vorzeitige Entlassung, im Gegenteil.

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