Problem mit UPS Nachbarschaftszustellung

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Dem ist aber nicht so. Nach deiner Argumentation würde folgen, dass man nicht widerrufen könnte wenn man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, da dann die Widerrufsfrist ja niemals begonnen hätte.
    Das Gegenteil ist aber gerade der Fall. Ohne Belehrung beginnt die Frist nicht zu laufen und man kann ziemlich lange widerrufen. ;)



    Zitat


    Solange eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Kunde sich von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.


    http://www.luebeckonline.com/m…t/widerrufsbelehrung.html

  • Nach dem ganzen bisherigen Theater mit dem Händler:
    > Anruf bei der für den Händler zuständigen Gewerbeaufsicht und Hinweis auf dessen Praktiken,
    Nachfrage über Möglichkeit einer Schlichtung beim dortigen Amt, ist aber beidseitiges Interesse von Nöten und darf vorher bei keinem Gericht beauftragt wurden,
    > Info und eventuell Nachfrage an den örtlichen Verbraucherschutz,
    > Fristsetzung zur Vertragserfüllung und vorsorglich bei Nichteinhaltung Rücktritt vom Kaufvertrag,
    bei dem Händler hilft wahrscheinlich kein korrekter juristischer Weg, da kann man sich gleich die ganze Mühe schon sparen,

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    er wurde aber belehrt :rolleyes:


    Hat ja auch niemand angezweifelt. Ich wollte nur klarmachen, dass die Argumentation man könne nur innerhalb der "Widerrufsfrist", die wie oben behauptet wurde mit Erhalt der Ware beginnt, widerrufen keinen Sinn macht. Dies hätte nämlich zur Folge, dass man nicht widerrufen könnte, wenn die Frist noch nicht zu laufen begonnen hat, z.B. im Falle einer fehlenden Belehrung.


    Lange Rede kurzer Sinn: Ein Widerruf ist auch schon vor Erhalt der Ware möglich.


    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Solange eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Kunde sich von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.


    Sag ich doch, hat aber mit dem Problem von juerglein nichts zu tun. ;)

  • Sehe ich immer noch genau so.


    Und ICH habe keine Ware erhalten. Für die verlorene Nachbarschaftszustellung kann ICH nicht herangezogen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Und ICH habe keine Ware erhalten. Für die verlorene Nachbarschaftszustellung kann ICH nicht herangezogen werden.


    Genau meine Meinung!

  • Was nein? Kein Widerrufsrecht?


    ICH habe nachweislich ja keine Ware erhalten. Für die verlorene Nachbarschaftszustellung kann ICH nicht herangezogen werden.


    Somit steht mir, nach meiner Meinung, durchaus ein Widerrufsrecht zu. Da mir ja keine Ware nachgeliefert werden soll hätte ich ja nie ein Widerrufsrecht. Darf so ja wohl nicht sein.


    Die fehlerhafte Nachbarschaftszustellung ist im Innenverhältnis von UPS mit dem Händler zu regeln.


  • Nein, ein Widerruf ist ja eben "scheinbar" formal nicht möglich, weil die Widerrufsfrist nicht läuft, da die Ware noch nicht erhalten wurde. Aber das willst Du ja scheinbar nicht verstehen - und eben genau das hat hier doch mit der Problematik von juerglein zu tun.


    Und wie Du dem von mir angeführten Zitat/Link entnehmen kannst, wird eben beispielsweise im Falle einer fehlenden Belehrung ja "scheinbar" auch nicht widerrufen, sondern sich halt vom Vertrag gelöst. Aber das nennt man dann eben wohl nicht Widerruf. Und wäre demnach wohl formal eben auch nicht korrekt.

  • So dann mal zur Klarstellung, was ich dem Händler bereits Ende April u.a. mitteilte:


    Somit stelle ich fest, daß mit Sicherheit bis zu der mir genannten Frist keine Lieferung des unterschlagenen Paketes mehr erfolgt.

    Ich bitte daher um Mitteilung, ob mir ihr Unternehmen nunmehr ein identisches Ersatzgerät mit SIM-Karten liefert oder nicht.
    Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht für meine gesamte Bestellung Nr. xxxx Gebrauch.


    ..........


    Daraufhin rief mich ein Mitarbeiter an und teilte mir mit ich bräuchte mir keine Gedanken machen wenn ICH die Sendung nicht hätte. Man würde eine Lösung zu meinen Gunsten finden, der Widerruf schwebe bis dahin. Davon will man 2 Wochen später nichts mehr wissen.

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