Problem mit UPS Nachbarschaftszustellung

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Dieses verhalten ist absolut unseriös in meinen Augen. Ich würde nur zugerne wissen welcher Händler das ist.


    Das möchte ich jetzt aber auch wissen. Bitte.


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Liegt ja irgendwo auch im Interesse des Forums zu wissen, wer dieser Händler ist.
    Kaufen würde ich dort nach diesem Threads hier wohl eher nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von bz_star
    Interesse des Forums zu wissen, wer dieser Händler ist.
    Kaufen würde ich dort nach diesem Threads hier wohl eher nicht.

    Genauso sehe ich das auch. Diese kostenlose Plattform sollte nicht für solche Händler zur Verfügung stehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bz_star
    Liegt ja irgendwo auch im Interesse des Forums zu wissen, wer dieser Händler ist.
    Kaufen würde ich dort nach diesem Threads hier wohl eher nicht.


    Nach all dem Drama find ich es auch seltsam, dass der Name nicht genannt wird. Gut, anfangs ist es ok, den Namen nicht zu nennen, da es unklar ist, wer Recht oder Unrecht hat. Aber, nachdem man 2 Monate später aktiviert, ist das nicht ok! Namen nennen wäre ok!

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Sogar ein Muss, um die Story glaubhaft zu machen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich versuche mal eine juristische Würdigung (falls es Wayne interessiert):


    Das Versandrisiko trägt der gewerbliche Versender. Er muß im Streitfall nachweisen können, dass Du oder ein von Dir Bevollmächtigter das Paket empfangen hat. Diesen Nachweis kann der Versender hier nicht erbringen. Du mußt die Ware also nicht bezahlen (falls schon bezahlt, hast Du Anspruch auf Rückerstattung). Alternativ bestehst Du auf Erfüllung.


    Handy- Verträge:
    Den Rücktritt/Widerruf vom Vertrag hat der Betroffene hoffentlich fristgemäß und nachweisbar ausschließlich gegenüber demjenigen, der als Ansprechpartner für Rücktritte/Widerruf im Vertrag steht, ausgesprochen. In allen anderen Varianten wird es kritisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein Er lehnt wegen der Lieferung ja auch den Rücktritt ab, insbesondere auch die Aufhebung der zwei Mobilfunkverträge. Man werde keinen Widerruf an den Mobilfunkanbieter senden.


    Du hast doch hoffentlich nachweisbar/ fristgemäß gegenüber demjenigen, der als Ansprechpartner für Rücktritt im Vertrag steht, widerrufen.


    Falls das der Händler ist, hast Du immer noch ein Problem, wenn der Händler trotzdem aktiviert. Das sollte dann aber mit dem Netzbetreiber klärbar sein.


    Über den Name des Händlers würde ich mich auch freuen.

  • Werde ich sicher noch machen wenn die Sache mit dem Netzbetreiber geklärt ist. Es ist einer der grössten hier im Forum vertretenen Händler, der aber offenbar seine eigenen Rechtsansichten über die Haftungsfrage im Onlineversand hat. Und nun hat er mit der mehr als 2 Monate später durchgeführten Kartenaktivierung noch einen oben drauf gesetzt.

  • Es wäre aber sinnvoll, es JETZT zu machen. Bevor noch andere schlechte Erfahrungen machen.


    Deine Erfahrungen kannst du hier ganz beruhigt mitteilen, der Händler kann dir nichts.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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