Gesellschafter einer GBR

  • Ahoi,


    gerade habe ich folgendes Post eines Kumpels in nem anderen Forum gefunden, leider konnte ihm keiner dazu helfen. naja, und da hier ja auch einige spezies rumlaufen, kann ihm vieleicht hier jemand antworten auf seine fragen geben :-)
    und hier nun sein anliegen:


    Ich habe vor mit zwei Freunden eine GbR zu gründen.
    Ziel dieser Gesellschaft soll es sein, Webseiten zu vertreiben.


    Ich für meinen Teil habe mir den Nebenerwerb von meinen Arbeitgeber genehmigen lassen, und kann somit als Gesellschafter in Erscheinung treten.


    Bei meinen Freunden sieht das anders aus...


    Der erste ist noch Student und bezieht Bafög, kann er trotzdem als Gesellschafter einer GbR agieren? Wenn ja, welche Einschränkungen müssen in Sachen Gewinnbeteiligung
    im Gesellschaftervertrag berücksichtigt werden, damit er auch
    weiterhin einen Anspruch auf seine Bafög-Leistungen hat ?


    Der andere arbeitet bereits als Programmierer, gibt es Möglichkeiten ihn trotzdem als stillen Teilhaber für seine erbrachten Leistungen zu entlohnen, ohne dass er namentlich genannt wird ?


    Ich hoffe mir kann jemand auskunft geben...
    Oder gibt es evtl. öffentliche stellen wo man sich ggf. kostenlos über diese Zusammenhänge informieren kann ?


    Danke, im Voraus...
    MFG M.Buse

  • Hallo.


    Leider kenne ich mich mit Bafög und den Kriterien nicht aus, kann anslo zum Ersten nichts sagen.


    Als Stelle für Infos würde mir spontan die IHK einfallen.
    Oder ein Steuerberater, aber der wird was kosten. Allerdings kann man vor solch einem Schritt schonmal einen aufsuchen. IMHO.


    Grüße SpeedTriple

  • Re: Gesellschafter einer GBR


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Der erste ist noch Student und bezieht Bafög, kann er trotzdem als Gesellschafter einer GbR agieren? Wenn ja, welche Einschränkungen müssen in Sachen Gewinnbeteiligung im Gesellschaftervertrag berücksichtigt werden, damit er auch weiterhin einen Anspruch auf seine Bafög-Leistungen hat?


    Der andere arbeitet bereits als Programmierer, gibt es Möglichkeiten ihn trotzdem als stillen Teilhaber für seine erbrachten Leistungen zu entlohnen, ohne dass er namentlich genannt wird?


    Das formelle vorab: "stiller Teilhaber" ist eine spezielle Art der Teilhaberschaft und mit der Rechtsform GbR nicht vereinbar! In der Geselschaft bürgerlichen Rechts gibt es nur "Teilhaber"! Das Wort "still" hat im Zusammenhang mit Teilhaberschaft eine andere Bedeutung als "ruhig" bzw. "zurückhaltend" :D


    Sollte Dein Bekannter als Programmierer in seinem Hauptjob ebenfalls Websites erstellen bzw. Teile davon programmieren hat er ein Problem: in der Freizeit seinem Arbeitgeber Konkurenz machen ist für das Arbeitsverhältnis nicht sehr gesund - um es mal freundlich zu formulieren ;)


    Zum Thema Bafög kann ich Dir diesen Link empfehlen! Sinngemäss zusammengefasst steht dort, dass der Bafög-Bezieher bis zu 4330 € (brutto) jährlich verdienen kann ohne das Bafög-Leistungen gekürzt werden. Achtung: in diesen Betrag sind alle anwendbaren Freibeträge schon eingerechnet!

  • Imho ist eine GbR für eine Webdesignerfirma ungeeignet, da sie rechtsfähigkeit nach außen hat (oder so ähnlich...)


    eine KG wär wohl geeigneter.

  • Eine KG ???? Ist wohl ein bißchen mehr Aufwand als eine GBR..!


    Ich hatte mal eine GBR. Einfach Gewerbeschein und los gehts....!!


    Aber ich habe auch kein Bafög, somit kann ich verdienen was ich will!!!!

    vodafone Business Black+
    IPhone X / Iphone 8 plus
    IPad Pro

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Imho ist eine GbR für eine Webdesignerfirma ungeeignet, da sie rechtsfähigkeit nach außen hat (oder so ähnlich...)


    Was ist das den für eine Argumentation? :gpaul: ?


    Eine GbR zu gründen ist formell am einfachsten, schnellsten und preiswertesten - und der Geschäftszweck "Webdesign" spricht nicht dagegen!


    Als GbR können alle Arten von Geschäften betrieben werden (Ausnahme: z.B. keine Lebensversicherung usw. da in diesem Bereich spezielle Gesetze einschlägig sind)!


    Der einzige Punkt, der - generell - gegen eine GbR spricht ist die Haftung der Gesellschafter. Diese haften nämlich gesamtschuldnerisch (=einer für alle, alle für einen) ohne Limit mit ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen. Bei simplem Webdesigne denke ich, ist dieses Haftungsrisiko noch überschaubar... Eine Firma, die jedoch Computersoftware z.B. für Industrieanlagen schreibt und ggf. für Fehler geradestehen muss sollte sich im Interesse der Gesellschafter entsprechend absichern, u.a. auch durch eine andere Gesellschaftsform (klassischer Weise die der GmbH).


    @ The Masta: :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    @ The Masta: :flop:


    Junge junge, das trifft mich aber hart :D :D Gibts dich auch in freundlich?


    Zugegebenermaßen muss ich gestehen, das es 2001 wohl ein Urteil gab, das der GbR rechts- & parteifähigkeit und damit auch gerichtsfähigkeit eingeräumt hat.


    Trotzdem gibt es noch immer das Problem, das eine auf Dauer angelgte GbR mach 250.000€ (oder waren das das damals DM?) Umsatz/Jahr machen kann. Wer drüber kommt, wird in eine Personengesellschaft umgewandelt
    Zudem handelt eine GbR grundsätzlich nach BGB und nicht nach HGB.
    Dazu kommt noch, das die GbR keine Firma hat.


    Wie schon gesagt: Ich rate bei Gründung einer eigenen Unternehmung im kleinen Rahmen zur Kg oder wenn keine stillen Teilhaber zur OHG - auch wenns was teurer ist, hat man rechtlich gesehen größere Klarheit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    ...Dazu kommt noch, das die GbR keine Firma hat....


    Da mittlerweile sogar ein Personen-Unternehmen eine eingetragene Firma führen darf, müsste das bei einer GbR doch auch möglich sein, oder lieg ich da falsch?

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • stand imho sogar in dem BGH Urteil drinnen (habs gestern gelesen)


    Bei der IHK Frankfurt (link nicht gemerkt) gibt es auch gleichlautenden Infos vom 1.5.03 - die dürften wohl aktuell sein

  • Nicht zu vergessen das Steuerliche Loch, das man sich mit ner GbR ins Knie schiesst !
    Meine Firma is auch aus ner GbR raus gewachsen.
    Kennt man ja. Man will sich am anfang nicht gleich finanziell übernehmen, klein anfangen, mal schauen was draus wird.
    Wenn was draus wird, und man z.B. in ne GmbH umfirmiert, zahlste für die Auflösung der GbR ordentlich Steuern nach.
    Wird nix draus, und du liquidierst die GbR so, biste genauso mit zahlen dabei.


    Ich hab ne GbR gehabt und kann nur eines sagen: NIE WIEDER !!!


    Charlie


    P.S.: Das persoenlich haftende Risiko erwähn ich jetzt gar nicht mal...

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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