Ahoi,
gerade habe ich folgendes Post eines Kumpels in nem anderen Forum gefunden, leider konnte ihm keiner dazu helfen. naja, und da hier ja auch einige spezies rumlaufen, kann ihm vieleicht hier jemand antworten auf seine fragen geben ![]()
und hier nun sein anliegen:
Ich habe vor mit zwei Freunden eine GbR zu gründen.
Ziel dieser Gesellschaft soll es sein, Webseiten zu vertreiben.
Ich für meinen Teil habe mir den Nebenerwerb von meinen Arbeitgeber genehmigen lassen, und kann somit als Gesellschafter in Erscheinung treten.
Bei meinen Freunden sieht das anders aus...
Der erste ist noch Student und bezieht Bafög, kann er trotzdem als Gesellschafter einer GbR agieren? Wenn ja, welche Einschränkungen müssen in Sachen Gewinnbeteiligung
im Gesellschaftervertrag berücksichtigt werden, damit er auch
weiterhin einen Anspruch auf seine Bafög-Leistungen hat ?
Der andere arbeitet bereits als Programmierer, gibt es Möglichkeiten ihn trotzdem als stillen Teilhaber für seine erbrachten Leistungen zu entlohnen, ohne dass er namentlich genannt wird ?
Ich hoffe mir kann jemand auskunft geben...
Oder gibt es evtl. öffentliche stellen wo man sich ggf. kostenlos über diese Zusammenhänge informieren kann ?
Danke, im Voraus...
MFG M.Buse