Haus kaufen ja oder nein bzw pro und kontra...

  • Also die Miete wird per Dauerauftrag immer zeitig abgebucht und ist am 1. auf des VM´s Konto =)


    Genau das ist auch die Interpretation des Mieterbundes, die schlafenden Hunde nicht zu früh wecken und den VM nicht auf die unwirksamkeit hinzuweisen.


    Ein Problem entsteht dabei dabei jedoch für uns, die angemietete Garage auf dem Nebengrundstück müssen wir leider aufgeben, da es für Garagen leider keinen besonderen schutz gibt.


    Das schöne dadran, die Garage hat wie man auf den Bildern sieht leider keine eigene Zufahrt. Das heisst der VM müsste immer über unser gemietetes Grundstück fahren, oder aber durch den hintern Feldweg.


    Die Garage müssen wir dann wohl leider fristgerecht räumen, aber das ist das kleinste Problem, solange wir unser Haus behalten können.


    Das soll mir alles noch was werden, wir werden die Füße erstmal stillhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Ohne ein regelwidriges Verhalten des Mieters gibt es m.E. nach keinen vernünftigen Grund außer Eigenbedarf und somit dürfte es äußerst schwer werden, eine wirksame Kündigung hinterherzuschieben, sofern der TE sich nichts zuschulde kommen lässt.


    Am wahrscheinlichsten scheint mir der Fall zu sein, dass der Vermieter Eigenbedarf durch die Tochter vorschützen wird. :D


    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Ein Problem entsteht dabei dabei jedoch für uns, die angemietete Garage auf dem Nebengrundstück müssen wir leider aufgeben, da es für Garagen leider keinen besonderen schutz gibt.


    Was bedeutet das nun wieder, „keinen besonderen Schutz“?? – Gehört die Garage zur Mietsache oder nicht?
    Oder redest du davon, dass ja irgendwann die Grenze „verschoben“ werden soll?

  • fragger Ja, sofern man als Mieter nichts verbockt, ist in der Regel die Eigenbedarfskündigung meist die einzige Möglichkeit, dem Mieter zu kündigen - manchmal eben ggf. noch die Verwertungskündigung.


    SteMa Ich hab jetzt nicht mehr die ganzen Einzelheiten im Kopf: Bei der Garage kommt es darauf an, ob das Mietverhältnis als Einheitliches zu betrachten ist oder nicht. Nur im letzteren Fall kann der VM da gesondert kündigen. Grunprinzip erstmal: Wenn ein Mietvertrag, ist von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen, wenn 2 getrennte Mietverträge, ist von getrennten Mietverhältnissen auszugehen. Aber aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse kann man eben auch bei 2 getrennten MV ein einheitliches MV begründen.


    Der Text der Kündigung selbst klingt eher nach einem einheitlichen (dafür spricht auch, dass man sie anders nicht erreichen kann).

  • SteMa:


    Zitat

    Das rote ist zu teuer. Kann da überhaupt noch gebaut werden, nebem eurem Haus? Das sieht alles eher eng aus, und damit rechtlich nicht möglich-..:-)


    Ich hatte es ja gesagt..:-) Ich hoffe, dass die Sache ein gutes Ende nimmt, aber ich glaube da nicht dran. Manchmal sind solche Vermieter extrem anghänglich.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Also die 2 Garage auf dem Baugrundstück wurde erst 6 Monate später angemietet.


    Und ja es sind auch 2 Mietverträge gemacht worden.


    Die Garage die auf unserem gemieteten Grundstück behalten wir natürlich :)


    Andere frage noch in wie weit darf ich dem Makler eigentlich verbieten Bilder vom Innenraum zu machen?


    Er hat sich für nächste Woche angemeldet und möchte von innen und außen Bilder machen und die Räume vermessen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa Andere frage noch in wie weit darf ich dem Makler eigentlich verbieten Bilder vom Innenraum zu machen? Er hat sich für nächste Woche angemeldet und möchte von innen und außen Bilder machen und die Räume vermessen.

    Falls nicht ungewöhnlicherweise schon im Mietvertrag vereinbart darf er natürlich keine Fotos von euren Innenräumen weitergeben oder auch nur machen. Selbst bei Zwangsversteigerungen gibt's meist keine Innenansichten in den Versteigerungsunterlagen.

    Je suis Charlie

  • Leben momentan noch in der Miete und haben im Februar dieses Jahres den Schritt ins Eigenheim durch die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung gewagt.... Naja, bisher wohnt der EX-Eigentümer noch in U N S E R E M Haus, die Sache liegt beim LG und es ist noch nicht absehbar wann die Sache entgültig entschieden wird und wir per Gerichtsvollzieher das Haus räumen lassen können.


    Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen?


    Ansonsten auf jedem Fall pro Haus, Bei unserem Zinsniveau ist ein Hauskauf die beste Altersvorsorge und zugleich eine Investition bei welcher teilweise die selbe Kreditrate wie die montalich zu zahlende Mietrate fällig wird.

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