Haus kaufen ja oder nein bzw pro und kontra...

  • Zitat


    Er meinte das es nicht so schlau wäre der Kündigung zu widersprechen, da der vm dann viel früher reagieren könnte.


    Was sagen denn die Profis hier?


    Na dann mache das so! Bin zwar beileibe kein Profi, aber was User Pankoweit und ich weiter oben gesagt haben, scheint doch ganz vernünftig zu sein.


    Zitat

    Pankoweit: Oder einfach gar nichts machen, in dem Haus wohnen bleiben und Miete zahlen, so lange, bis du etwas Neues gefunden hast. Denn die Kündigung ist de jure unwirksam und einfach auf die Straße setzen kann dich ein Vermieter nicht.


    Zitat

    HHFD:
    Fall 2: Du willst bleiben, aber nicht kaufen


    Du kannst so lange wohnen bleiben, bis der Vermieter wirksam kündigt, und das kann dauern. Evtl. Rechtsanwalt hinzuziehen, ist aber bei einer ohnehin unwirksamen Kündigung erstmal kein Muß.


    Also ganz cool bleiben, aber nicht wundern, wenn das Auto ein paar Kratzer mehr hat. Man kann nie wissen, wie sich der Frust des Vermieters angesichts seiner aussichtslosen Situation entlädt.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wahrscheinlich eine, die den Bestimmungen des BGB entspricht. :confused:


    Und wie könnte die mithin also aussehen, die neue Kündigung? Ich bezweifle nämlich, dass eine Eigenbedarfs- oder wie auch immer begründete Kündigung, die dieser ersten unwirksamen förmlich nachgeschoben wird, vor Gericht irgendeinen Bestand hätte.

  • Ähnliches habe ich auch mal erlebt. Kündigung wegen Eigenbedarfs. Konnte es aber gar nicht geben, weil der Vermieter keine natürliche Person ist. Der Mitbewohner wollte das nicht einfach abwarten. Also wurde zurückgeschrieben, daß das nicht geht und dementsprechend für null und nichtig betrachtet wird. Beim daraufhin anberaumten Gespräch wurde dann nicht nur die Kündigung zurückgezogen, sondern auch gesagt, daß sie es dabei bewenden lassen würden. Seitdem sind um die fünf Jahre vergangen, ohne jegliche Probleme.


    Wie hier schon erwähnt hat ein Vermieter wahrscheinlich schlechte Chancen, wenn er verschiedene Kündigungsvarianten nacheinander durchprobieren möchte. Gibt's da eigentlich entsprechende Urteile oder ist das einfach eine Vermutung der beteiligten Rechtsbeistände?

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wie hier schon erwähnt hat ein Vermieter wahrscheinlich schlechte Chancen, wenn er verschiedene Kündigungsvarianten nacheinander durchprobieren möchte. Gibt's da eigentlich entsprechende Urteile oder ist das einfach eine Vermutung der beteiligten Rechtsbeistände?


    So pauschal kann man das sicherlich nicht sagen: Es ist und bleibt zunächst erstmal die Frage, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Wenn das ohne weiteres objektiv feststellbar ist (Zahlungsverzug, unpünktliche Mietzahlung etc.) ist es letztlich wurst, wiviel Kündigungen der Vermieter vorher letztlich ausgesprochen hat. Geht es z.B um die Frage, ob zum Zeitpunkt derKündigung Eigenbedarf vorlag oder nicht, kann vielfach auch die Vorgeschichte eine Rolle spielen, da sie nahelegen kann, dass Eigenbedarf evtl. nicht der wirkliche Grund der Kündigung ist.


    Ich weiss, dass Klappe halten sicherlich nicht jedermanns Sache ist (man will das eben irgendwie "geregelt" haben), aber letztlich in vielen Fällen der richtige Weg. Irgendwelche Widersprüche (einen Härtefall konnte ich hier bislang wirklich nicht entdecken - da muss man schon ein wenig mehr auffahren) bringen den Vermieter eben nur frühzeitig dazu, die Unwirksamkeit seiner Kündigung zu erkennen.


    drueckerdruecker Wenn das Mietverhältnis eh schon "eskaliert" ist und man vor irgendwelchen Kündigungen Ruhe haben will, hilft auch die Erhebung der negativen Feststellungsklage. Bei immerhin einer Jahresmiete Streitwert merkt der Vermieter dann spätestens nach Auferlegung der Kosten, dass er dieses Spiel lieber nicht weiterspielen sollte...

  • Ich würde einfach abwarten.
    Welche Gründe gibt es denn außer Eigenbedarf für eine fristgemäße Kündigung von Wohnraum? Mir fällt kein weiterer ein.
    Verspätete Mietzahlung mit außerordentlicher Kündigung bedarf auch einer vorherigen Abmahnung...

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Welche Gründe gibt es denn außer Eigenbedarf für eine fristgemäße Kündigung von Wohnraum? Mir fällt kein weiterer ein.


    Als "Überpunkte" der Gründe für eine ordentliche Kündigung im Rahmen von § 573 BGB werden insbesondere genannt: Vertragswidriger Gebarauch, Zahlungsverzug, Zahlungsunpünktlichkeit, Unerlaubte Untervermietung/Gebrauchsüberlassung, Eigenbedarf, anderweitige wirtschaftliche Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) und noch ein paar Spezialfälle wie fehlbelegte Sozialwohnung, ersatzlose Abriss des Gebäudes, Kündigung Untermietverhältnis bei Beendigung Hauptmietverhältnis etc.


    Zitat


    Verspätete Mietzahlung mit außerordentlicher Kündigung bedarf auch einer vorherigen Abmahnung...


    Jupp, wobei einmal in der Regel reicht und so mancher Mieter das mit der pünktlichen Mietzahlung selbst im laufenden Räumungsprozess nicht hinbekommt.

  • ja gut, die Sachen die du alle genannt hast, sind jetzt "Sondergründe", wenn ein "falsches Benehmen" vorliegt.
    Ohne ein regelwidriges Verhalten des Mieters gibt es m.E. nach keinen vernünftigen Grund außer Eigenbedarf und somit dürfte es äußerst schwer werden, eine wirksame Kündigung hinterherzuschieben, sofern der TE sich nichts zuschulde kommen lässt.

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