Erhöhung des Solis zugunsten der Flutopfer?

  • Streng genommen ist der Bund als Arbeitgeber auch "Flutopfer".


    Schließlich erhält er aus dem 8 Mrd. umfassenden allein für die Sanierung von Bundesstraßen und sonstigen Verkehrseinrichtungen im Verantwortungsbereich des Bundes einen Betrag von 1,6 Mrd. €.


    Ich möchte nicht wissen, wer noch alles "Flutopfer" im Sinne des Fonds ist und Leistungen erhält ... darunter werden wohl etliche Kandidaten sein, die man als durchschnittlich informierter Bürger nicht auf dem Schirm hat.


    Zwar übernimmt der Bund diesen Anteil am Fonds selbst ... einen gut ausgestatteten Hilfsfonds zu propagieren, aus dem man sich erst einmal selbst bedient, sehe ich aber als Mogelpackung sonder gleichen!


    Solche "Nullnummern" blähen den Fonds künstlich auf, ohne dass irgend jemand was davon hat ... nicht ganz ... eines hat man allerdings: Schönere Zahlen für die Galerie. :mad:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    ..."Während Zehntausende Hochwasser-Opfer noch wochenlang auf die Hilfsgelder warten müssen, bekommen Bundesbedienstete per Sonderregelung sofort bis zu 10 000 Euro Vorschuss! ...


    Da sehe ich mal keine große Bevorzugung von Beamten. Es handelt sich um ein Arbeitgeberdarlehen, also einen Vorschuss auf das Gehalt, und erhalten können das Darlehen wohl nicht nur Beamte sondern auch Arbeitnehmer des Bundes. Die Länder und Kommunen als Arbeitgeber sollten sich Gleiches überlegen. Da es sich um einen Vorschuss aufs Gehalt handelt, ist allerdings bei allen Nichtbeamten ein gewisses Risiko für die öffentlichen Arbeitgeber vorhanden.
    Und auch andere Arbeitgeber - soweit in der Lage - könnten hier ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun.


    Gruß
    Pitter

  • "Der Soli geht - die Steuer bleibt"


    Wahlbetrug hat doch inzwischen sogar die höchstrichterliche Billigung gefunden.


    Und wenn auch noch die Länder mitziehen, werden im Gegenzug zum Wegfall des Soli die Steuern erhöht. Alles andere hielte ich verfassungsrechtlich für höchst bedenklich.


    Aber auch eine mit dem Wegfall des Soli begründete Steuererhöhung könnte noch gekippt werden. Das Verfassungsgericht hatte den Soli als "befristete" Mehrbelastng des Steuerzahlers für zulässig erachtet. Fällt diese Mehrbelastung dann (aufgrund eines Taschenspielertricks der Regierung) im Ergebnis niemals wieder weg, könnte sich das BVerfG als "an der Nase herumgeführt" betrachten.


    Lassen wir sie mal werkeln ... wie bei der Maut ... und versuchen, verbindliche Regelungen mit ziemlich plumpen und dreisten Tricks zu umgehen. Warten wir das Ganze mal ab.


    Vor 2019 kommt allerdings noch eine Bundestagswahl. Ich freue mich schon auf dieses Wahlkampfthema. :D

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