Geraetesubvention bei T-Mobile Complete Comfort XS / S / M laecherlich gering

  • Habe mir jetzt sie Subventionen des Complete Comfort XS / S / M am Beispiel Apple iPhone 5 16GB angeschaut:



    Fuer das Gerat hat man jetzt 499,95 Euro Strassenpreis annehmen, mit etwas Aufwand waeren aber 470 Euro moeglich


    Heisst das es also folgende Subventionen gibt:
    Complete Comfort XS: 0 EUR !!!
    Complete Comfort S: 150 EUR
    Complete Comfort M: 250 EUR


    Das ist auf jeden Fall gerade zu laecherlich wenig. Denn wenn man ansieht was die Tarife ohne Handy wert waeren, kommt man etwa auf folgende Subvention:


    Complete Comfort XS: 12,95 EUR -> 24x 7 EUR = 168 EUR Subvention
    Complete Comfort S: 24,95 EUR -> 24x 10 EUR = 240 EUR Subvention
    Complete Comfort M: 34,95 EUR -> 24x 15 EUR = 360 EUR Subvention



    Und die grossen Tarife ab Complte Comfort L sind fuer Privatkunden doch eh zu teuer. Den wer gibt schon freiwillig 70 EUR pro Monat nur fuer Mobilfunk aus?

  • Die Konditionen für die Tarife ohne Handy sind: 15,96€, 27,96 € und 39,96 €


    Wie kommst Du auf deine Zahlen?


    Gruß
    Tommy

  • Außerdem kommt man mit deinem genannten Straßenpreis von ~500€ für das Iphone 5 nicht hin.


    Aus Interesse an deinen Darstellungen habe ich gerade mal nachgesehen, was das Iphone 5 bei der Telekom im Einkauf kostet. Es sind rund 586€ inkl. Steuer, sämtliche Boni bereitsabgezogen.


    Außerdem sind die Provisionen z.B. für den XS in der Tat nur so hoch, dass man bei einem Verkaufspreis von 499,95€ wirklich nur rund 7€ Gewinn hat, welchen man dann sogar noch versteuern muss.


    Noch Fragen? ;)

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
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  • Ja das mit der USt. ist in der Tat eine nicht triviale Sache. Eine abschließende Klärung ist da noch lange nicht in Sicht. Letztlich wird man wahrscheinlich dem Finanzwesen Recht geben. Ich hoffe jedoch auf das Gegenteil, nicht zuletzt aus finanzieller Sicht.

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  • Was wäre denn zb. wenn die einmalige Zuzahlung fürs Handy nicht mehr separat,sondern auf 24 Monate umgelegt wird?
    Und der NB ordert die Telefone wie gewohnt zum Einkaufspreis.
    Müsste damit das Finanzamt Milde gestimmt sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von bernd02
    Was wäre denn zb. wenn die einmalige Zuzahlung fürs Handy nicht mehr separat,sondern auf 24 Monate umgelegt wird?
    Und der NB ordert die Telefone wie gewohnt zum Einkaufspreis.
    Müsste damit das Finanzamt Milde gestimmt sein?


    Das würde auch keine Abhilfe schaffen. Grundproblem an sich ist ja die Umlegung der vom Anbieter erhaltenen Provision auf den Verkaufspreis des Mobiltelefons ggü. dem Kunden.


    Einfaches Beispiel eines Mobilfunkanschlusses samt vergünstigem Handy an einen Endverbraucher:


    a) Händler erhält für Vertrag XY von Anbieter 100€ Provision netto zzgl. 19% USt. = 119€ überwiesen.
    -> 19€ muss der Händler an das FA abführen


    b) Händler kauft ein Endgerät im Wert von 50€ netto zzgl. 19% USt. = 59,50€.
    -> 9,50€ zieht sich der Händler vom FA


    c) Händler verkauft selbiges Endgerät an den Kunden weiter für 0,84€. netto zzgl. 19% USt. = 1€
    -> 0,16€ muss der Händler an das FA abführen.


    Was an dem dargestellen Vorgang ist es nun, dass das FA stört? Das Finanzamt erhält 19€-9,50€+0,16€=9,66€ an Steuer vom Händler für das beispielhafte Geschäft. Dabei steht dem FA, betrachtet man selbiges Geschäft aus deren Perspektive, wesentlich mehr zustehen, und zwar folgender USt.-Betrag:


    + 19€ für die Provision
    - 9,50€ für den Einkauf des Gerätes
    + 9,50€ für den Verkauf des Gerätes, legt man als Verkaufspreis den Einkaufspreis zugrunde. Bei einem ja meist höheren VKP ist es dann natürlich entsprechend mehr
    +- 0€ für eine, nennen wir es Auszahlung, um damit den finalen Kaufpreis für das Handy auf den gewünschten Betrag von 1€ zu bringen
    = 19€ an USt., die das Finanzamt bekommt


    Würde man den Prozess also wie zuletzt dargestellt ablaufen lassen, erhält das FA in diesem Falle 19€ anstelle von nur 9,66€. Und das ist dabei noch ein geringer Betrag. Rechnet man das ganze mit dem Wert von einem z.B. IPhone 5 i.V.m. einem Complete Comfort L, so ergibt sich ein entsprechend höherer "Verlust" an USt. für das FA.

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  • Andersrum zahlt aber der Kunde durch die deutlich erhöhte Grundgebühr die Provision. Und hier werden wieder die 19 % Umsatzsteuer fällig und auch gezahlt! Da denkt die Finanzverwaltung mal wieder nur bis zur nächsten Ecke.


    Wird die Entscheidung so vom Finanzgericht bestätigt und per BMF-Schreiben umgesetzt, dann ist ein Ansatz zur Lösung die Systemumstellung auf der Mobilfunkrechnung. Teilzahlung des Telefons durch seperaten Ausweis dieses Anteils der Grundgebühr und alles bleibt wie gehabt.


    Bitter ist das natürlich für die Fälle der Vergangenheit, wenn die Umsatzsteuer nachentrichtet werden muss. Und ganz so einfach wie teltarif das schreibt, dass die großen Netzbetreiber das an Ihre Kunden weiterreichen, ist die Sache nun auch wieder nicht. Da freue ich mich dann schon auf die nächsten Prozesse.

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