Das haben wir aber hier schon anders diskutiert... :confused:
Der "Ist dieses Ebay-Angebot seriös?" - Sammelthread
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Zitat
BTW: Aufgrund der Auktionsbeschreibung muß der Verkäufer übrigens durchaus eine zweijährige Garantie geben.
Nein, muss er nicht, Garantieleistungen sind freiwillig, und es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung!
Anders dagegen die Gewährleistungspflicht, die von Gesetzes wegen auf 2 Jahre festgesetzt wurde
Edit: Siehe auch § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Gruss, Thomas
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Egal wie es hier diskutiert (oder fabuliert
) wurde, es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen. Ausnahmen nach §935 II BGB sind Geld, Inhaberpapiere und öffentliche Versteigerung.
EIne Sache ist (grob definiert) abhanden gekommen, wenn der Eigentümer den unmittelbaren Besitz daran ohne (nicht notwendig gegen) seinen Willen verloren hat.
Als Beispiel: ein gestohlenes Fahrrad ist Minus, wenn es aber vermietet wurde und der Mieter es Dir einfach verhökert, kannst Du gutgläubig Eigentum erwerben.
Ach ja, na 10 Jahren kann man ggf. auch an gestohlenen etc. Sachen durch Ersitzung Eigentum erwerben (dann darf man den HAndy-Oldtimer, um OT zu bleiben, behalten :cool: ) -
Zitat
Original geschrieben von Thomas 346C
Nein, muss er nicht, Garantieleistungen sind freiwillig, und es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung!
Anders dagegen die Gewährleistungspflicht, die von Gesetzes wegen auf 2 Jahre festgesetzt wurde
Edit: Siehe auch § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Wie Du es nun nennst, ist doch Wurst. Ich rede natürlich von der 2jährigen Gewährleistung gemäß BGB, und die muß er gewähren. -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von uwm
Also, kurzes Update : Habe gerade eine Antwort vom verkäufer bekommen :hallo
das Handy ist ganz neu, aber ist keine Garantie.
Gruss Rita
Kein Wunder,daß der Verkäufer keine Garantie anbietet!
Denn bei einem Einschicken des Gerätes an ein Motorola Service Center würde das Gerät sofort als Diebesgut enttarnt werden und einbehalten werden!:DEs sieht alles sehr danach aus,daß hier "heisse" Ware angeboten wird!!!
Finger weg!!!
Kauft bei einem seriösen Shop!;)
Es wäre sehr hilfreich,falls jemand mal ganz unverbindlich bei dem Ebayverkäufer Auskunft verlangt nach einer IMEI-Nummer eines V60 oder v70!
Wie kann man es am geschicktesten anstellen damit der Verkäufer nicht misstrauisch wird?
Dies könnte sehr weiterhelfen....;) -
Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
Kein Wunder,daß der Verkäufer keine Garantie anbietet!
Denn bei einem Einschicken des Gerätes an ein Motorola Service Center würde das Gerät sofort als Diebesgut enttarnt werden und einbehalten werden!:D
Naja, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Ich kann das Gerät ja jederzeit an den Motorola-Service schicken, egal ob nun noch Garantie drauf ist oder nicht. Garantie im Sinne von freiwilliger Herstellergarantie (und nur um diese geht es ja, wenn ich etwas an den Hersteller zur Fehlerbehebung schicke), kann der Verkäufer ja sowieso nicht bieten. Sondern eben die gemäß BGB geltende gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. -
BigBlue007:
Doch, der Händler kann auch freiwillig Garantieleistungen erbringen, muss er aber nicht (quasi "selbst Schuld" wenn er es macht :D). Die Ansprüche des Käufers richten sich dann nach den Bestimmungen im Garantievertrag. Siehe auch hier und hier.Ok, genug gemeckert ;). Hoffe du nimmst es mir nicht übel, wollte das nur nicht so stehen lassen

Gruss, Thomas
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Kein Problem. Mir gings nur darum anzumerken, daß der Verkäufer in seiner Auktion keine Klausel bzgl. des Ausschlusses der gesetzl. Gewährleistung drinhat und diese somit erbringen muß.
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P800 zum TOP-Preis!!(Ebay)
Hi,
schaut euch das mal an:
Der Typ will mehrere p800 verkaufen.Man soll Ihn Kontaktieren.Der Preis liegt bei 300 Euro!!
ER hat ÜBER 500 positive bewertungen, keine negativen! Hat aber gerde seinen Namen geändert!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3324641338&category=12387was sagt Ihr?
mfg -
Vergiss es! Warum sollte er die Dinger für 300 hergeben, wenn er locker das Doppelte haben kann?!?!

Einfach mal logisch drüber nachdenken!
Schloß vor!
-Andi-
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