Bei so einer Summe finde ich beckmesserische Hinweise darauf, dass der User es hätte besser wissen müssen, relativ abwegig und deplatziert.
Hohe Rechnung durch Nichtsperre der SIM bei Mobilcom-Debitel
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Wieso? Es ist ein Unterschied ob ich nichts tue und blind vertraue, oder aktiv werde. Da ist es egal, ob 100 oder 10000 Euro.
Eine Simkarte ist nun einmal technisch gesehen eine Kreditkarte (Leistungskredit), daher ist mir dein Einwand unverständlich.
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Vielleicht stört mich einfach die selbstgewisse Art, mit der dieser in der jetzigen Situation unkonstruktive Hinweis vorgetragen wird. (Und ob dem User so sehr damit geholfen ist, dass diese mahnenden Hinweise in einem öffentlichen Forum formuliert werden, ist ebenfalls fraglich.)
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Am 15.06. waren wieder einmal, genau wie vor 2 Tagen, technische Probleme und ein login war nicht möglich. Und ebenfalls gab es zu diesem Tag die kostenlose Hamburger Nummer noch nicht, sondern nur die 01805er.
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Stimmt die Aussage der hotline eigentlich, dass bei ungewöhnlichen Auslandsnutzungen die Karte deaktiviert wird, oder haben die doch meine mail verspätet gelesen und dann die Reisleihne gezogen?
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Ja, nennt sich High Spender Limit.
Wende Dich doch mal an teltarif o.ä. Ich denke nicht das Dir jemand anders entgegenkommen/helfen wird. Und selbst wenn, sind 50:50 mit Ratenzahlung erfahrungsgemäß schon das höchste der Gefühle. Das Problem ist, dass bei Roaming, anders als bei Daten, tatsächlich Kosten in vorgenannter Höhe angefallen sind. Und diese werden nicht einfach so "gutgeschrieben".
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Ruf' Deinen Versicherungsmann an und frag' ob der Diebstahl und die anschließende Nutzung irgendwie über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Wenn ja, wehren die auch unbegründete Ansprüche seitens MD ab, wenn dem so ist.
Parallel dazu den Fall der Verbraucherzentrale schildern, die bieten in solchen Fällen meist kostenlose Rechtsberatung.
Gruß Jörg.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Es ist ein Unterschied ob ich nichts tue und blind vertraue, oder aktiv werde.
Bitte? Seit wann ist es dem Kunden anzulasten, daß die Kommunikation über das Firmeneigene Webformular nur ein Placebo ist? Wird der Kunde auf dem Formular auf die Vergeblichkeit seines Tuns hingewiesen? -
Seit wann ist das Kontaktformular auf der Webseite geeignet, die sofortige Sperrung durchzuführen?
In den AGB ist klar geregelt, dass eine Sperrung telefonisch oder per Fax zu erfolgen hat, Punkt 7 der AGB. Der TE sollte sich die AGB durchlesen, die er unterschreibt.
Also, locker bleiben.
Nicht vergessen, eine Sim-Karte Postpaid ist eine Kreditkarte für das BGB, da der Vertrag einen Leistungsvertrag auf Kredit darstellt.
MD weist auf die schnellstmögliche (d.h. nicht sofortige) Reaktion bei Nutzung des Kontaktformulars hin. Ihr macht euch das alles ein wenig zu einfach. Ein Vertrag gilt nunmal in beide Seiten. mankmill hat nicht einmal alle Möglichkeiten ausgenutzt und zudem keine Bestätigung / Nachweis drüber. Wäre mir als MD auch zu wenig.
Das ist Quatsch, die kostenlose Sperrnummer von MD gibt es schon ewig. Und 116 116 ist auch nicht neu.
Probiere dich mit MD zu einigen, durch Annäherung, nicht durch "ich habe aber Recht". Das kann und wird evtl. nach hinten losgehen, da die Roaminggebühren durch den anderen Netzbetreiber angefallen sind. -
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Seit wann ist das Kontaktformular auf der Webseite geeignet, die sofortige Sperrung durchzuführen? ...
Hier wurde aber der Eingang einer Mitteilung über das eigene Formular bestritten. Folglich wird der Kunde getäuscht, wenn er das Formular benutzt. Das erinnert an die firmenüblichen Lügengeschichten, wenn z.B. der Eingang von Kündigungsschreiben geleugnet wird.Klar, man kann gleich in die AGB schreiben, daß man nur Anwaltsschreiben zur Kenntnis nimmt.
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