Bundestagswahl 2013

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    Was kosten die Flüchtlinge noch gleich jedes Jahr?


    Das ist keine komplizierte Rechnung. Du must nur das ganze Schöngerede und Rechnungen der hohen Politk, von Wirtschaftsweisen und vieler Medien ignorieren und selbst rechnen. Die haben das, was sie in der Grundschule an Mathematik gelernt haben offensichtlich alles vergessen.



    Laut dieser Seite (Staatsfunk, daher garantiert unverdächtig, zu hohe Zahlen zu nennen) zahlt Baden-Württemberg 13260,- Euro pro „Flüchtling“ und Jahr. Bemerkenswert ist die Aussage, damit seinen mehr als Dreiviertel der Kosten gedeckt. Die tatsächlichen Kosten liegen also noch höher!
    Unberücksichtig lassen wir hier unbegleitete Jugendliche, die sollen 50-60000 Euro pro Jahr kosten.


    Inzwischen geht man davon aus, dass 2015 insgesamt 1,5 Millionen „Flüchtlinge“ nach Deutschland kommen. (Wenn man die bisherige Salamitaktik bezüglich der Flüchtlingszahlen betrachtet, muss man noch höhere Zahlen erwarten/befürchten.)


    1,5 Millionen mal 13260 € sind 19,89 Milliarden Euro , also rund 20 Milliarden Euro.


    Hinzu kommt dann der zurzeit vieldiskutierte Familiennachzug. Meist werden hier 4-8 Nachzügler genannt. Ich habe aber auch schon wesentlich höhere Zahlen gehört (z.B. bei Maischberger diese Woche). Rechnen wir vorsichtig nur mit 3, dann werden aus den 1,5 Millionen ganz schnell 6 Millionen für 2015. Da sind wir dann ganz schnell bei 70 - 80 Milliarden Euro Kosten für "Flüchtlinge" für dieses Jahr. (Die Familien kommen zwar später, aber der Übersichtlichkeit halber rechnen wir sie 2015 zu. Bei denen kommen dann ja auch noch zusätzlich die Reisekosten hinzu.)


    Und 2016 soll der Zustrom sogar noch stärker werden. Aber, rechnen wir nur mit den vorsichtigen Zahlen für 2015, müssen wir die Kostenberechnungen verdoppeln. Das sind dann weitere rund 20 Milliarden für die 2016 ankommenden „Flüchtlinge“, und mindestens 70 – 80 Milliarden, wenn die Familien nachziehen dürfen.


    Zur Verdeutlichung: 1 Milliarde Euro sind 1000 mal 1 Million Euro.
    70 Milliarden Kosten für "Flüchtlinge" sind 70000 mal 1 Million Euro!


    Die „Flüchtlinge“ und Familienangehörigen aus 2015 sind dann aber nicht weg. Deren Kosten (20 Milliarden Euro bzw. 80 Milliarden Euro mit Familiennachzug) bleiben ja, da die Zahl derjenigen, die schnell eine Arbeit aufnehmen werden, verschwindend gering sein wird. (Nach Zahlen aus der Schweiz und Schweden leben nach 5 bzw. 7 Jahren noch über 80% der Migranten von Sozialhilfe).


    Und diese Kosten in Höhe eines hohen zweistelligen oder gar eines dreistelligen Milliardenbetrags sollen ohne Steuererhöhungen und Leistungskürzungen für die deutsche Bevölkerung aufgebracht werden? Für wie dumm hält man uns alle?


    Zur Erinnerung: Der komplette Bundeshaushalt 2015 beträgt ca. 300 Milliarden Euro

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    ...
    Hinzu kommt dann der zurzeit vieldiskutierte Familiennachzug. Meist werden hier 4-8 Nachzügler genannt. ...


    Wie unser Bundesinnenminister festgestellt hat, ein Problem das nicht zwingend ist, sondern eine Luxus-Variante, die wir und noch gönnen. Rein rechtlich haben auch die allermeisten Syrer nur einen Anspruch auf subsidiären Schutz ohne Familiennachzug.


    Aus meiner persönlichen Sicht auch humanitär die richtige Lösung. Wer sich vom Acker macht und dabei Frau und Kinder schutzlos im Kriegsgebiet zurücklässt, handelt m.E. derart verwerflich, dass er ohnehin zurückgeschickt gehört. Niemand wird damit rechnen können, eine Familie nachholen zu dürfen. Ein verantwortungsvoller Mensch wäre krank vor Sorge in solcher Konstellation.


    Wir müssen die Probleme endlich angehen, ohne uns schon im Streit um das Prozedere zu verschleißen. Das bei unserer Kanzlerin beliebte Aussitzen wird hier nicht funktionieren können - jedenfalls nicht, solange der Zustrom ungebremst anhält.


    Noch können wie die Sache schultern - das halte ich für wahr. Wir müssen aber aufpassen, nicht den Zusammenbruch des deutschen Hilfssystems aus beruflichen und ehrenamtlichen Helfern zu provozieren. Die Helfer stehen bereits kurz vor dem Kollaps!


    Aus meiner persönlichen Sicht ist das ärgste Problem nicht einmal das finanzielle ... sondern eine absolute Belastungsgrenze in der Organisation der Hilfen für Betroffene. Und hier ist Berlin leider verdammt weit weg von den Brennpunkten ...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wie unser Bundesinnenminister festgestellt hat, ein Problem das nicht zwingend ist, sondern eine Luxus-Variante, die wir und noch gönnen. Rein rechtlich haben auch die allermeisten Syrer nur einen Anspruch auf subsidiären Schutz ohne Familiennachzug. ...


    Ist diese Neuregelung denn schon verabschiedet? Die Gesetzeslage seit 1. August 2015 erlaubt auch Personen mit subsidiärem Schutz den Familiennachzug bei Sozialhilfebezug und ohne Nachweispflicht von Wohnraum.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Ist diese Neuregelung denn schon verabschiedet? ...


    Das war die bestehende Regelung. Sie wird auf Weisung der Kanzlerin aber nicht auf Flüchtlinge aus Syrien angewandt. (Bürger-)Kriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf Gewährung politischen Asyls oder eines vergleichbaren Aufenthaltsstatusses. Die einschlägigen Vorschriften hatte ich im (geschlossenen) Flüchtlingsthread bereits zitiert. Kriegsflüchtlinge haben als subsidiär Schutzberechtigte einen Anspruch für ein Jahr und nicht für drei Jahre (wie es derzeit gehandhabt wird).


    De Maiziere hat schon Recht, wenn er anmahnt, zunächst besehende Regelungen anzuwenden, bevor man schon die übernächsten diskutiert. Das Rüstzeug ist da ... nur die Anwendung ist für einen (großen) Teil der Migranten ausgesetzt. Das ist wohl die von Dir angesprochene Regelung seit dem 01.08.2015, die eigens zu diesem Zweck geschaffen wurde.


    Es ist doch paradox, eine Regelung ab dem 01.08.2015 einzuführen und gleichzeitig ein Gesetz zu fordern, welches diese Neuregelung außer Kraft setzt. Hätte man das Ergebnis politisch nicht gewollt, hätte man einfach auf die Verabschiedung verzichten können. Was jetzt aus Politikeraugen kullert, sind allenfalls Krokodilstränen.



    Edit:
    Das ganze Hin- und Her macht mich kirre ... :confused:


    Mein letzter Stand ist, dass der Familiennachzug für subsidiär Berechtigte für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Syrer sollen aber deshalb nicht betroffen sein, weil ihnen (bisher) ohne Einzelfallprüfung i.d.R. ein Primäres Bleiberecht zuerkannt wird, auf das sie nach geltendem Recht aber eigentlich keinen Anspruch hätten. Letzteres ist im Wesentlichen der unnachgiebigen Haltung der Bundeskanzlerin geschuldet.


    Der uneingeschränkte Familiennachzug ist (nach kurzem Intermezzo wieder) ein Luxus, den wir uns für Syrer einfach gönnen ...



    Von Beginn an war ich skeptisch betreffend eine GrKo. Leider dürfte die aber auch nach der Bundestagswahl 2017 kaum zu verhindern sein.

  • Du hast recht GroKo sollten eine Ausnahme sein.Leider befürchte ich auch das wir nach der Bundestagswahl 2017 wieder eine solche bekommen. Vieleicht brauchen wir doch ein anderes Wahlrecht in Deutschland?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • [http://www.golem.de/news/alexa…muss-weg-1511-117536.html]


    [http://www.golem.de/news/it-gi…n-europa-1511-117541.html
    ]


    DAS trauen die sich ECHT? Gerade nach der Entscheidung des EuGH und Safe Harbor?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Glaube nicht das dies etwas mit Bundestagswahl 2017 zu tun hat, sondern eher was mit der Lohnentwicklung der letzten Jahre. Vor der letzten Bundestagswahl gab es sclhließlich auch nur magere Rentenerhöhumgen

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Diesem Anspruch könnte doch entgegengetreten werden, wenn EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht aus Deutschland abgeschoben würden. Das wären etwa nicht-erwerbstätige EU-Bürger, die von den Freizügigkeitsregeln der EU nicht erfasst werden.


    Wenn der deutsche Staat solche Personen nicht abschiebt, sondern ihren Aufenthalt in Deutschland akzeptiert mit der Folge, dass ein verfestigter Aufenthaltsstatus eintritt, ist es natürlich folgerichtig, dass den Geduldeten auch Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden müssen.


    Der vom BSG zugesprochene Sozialhilfeanspruch ist in meinen Augen nicht zwingend - zum Tragen kommt er m.E. nur dann, wenn diesem Personenkreis ex gratia ein Aufenthaltsrecht zugestanden wird, auf das kein gesetzlicher Anspruch besteht.

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