ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Weil gerade letzer Punkt bei ALG II-Empfängern viel zu kurz kommt (in D trifft man sich in aller Regel nicht für lau auf dem Dorfplatz inmitten der Hütten) wäre es durchaus gerechtfertigt, sie in weiten Teilen mit einzubeziehen.
Die 40€ Jahresbeitrag für eine Vereinsmitgliedschaft werden zu stemmen sein. Ich bin recht zuversichtlich, dass im Hartz4-Regelsatz unter "Freizeit, Unterhaltung, Kultur" genau das auch berücksichtigt ist. Und in Vereinen ist ein SEHR ausführliches Teilhaben am gesellschaftlichen Leben möglich.
Oder meinst du den Besuch von örtlichen Kneipen mit Bierpreisen von 3,00€/Halbe oder Kinos mit Filmkosten von 9,00€ zzgl. Popkorn 5,00€ usw.? Das ist Luxus. Nicht mehr und nicht weniger. Wer den Arsch hochkriegt, kann sich auch das leisten und wer nicht, der braucht eine menschenwürdige Grundabsicherung, ja, aber sicher keinen Luxus.