Zumal sie sich ernsthaft mit der Besoldungshöhe von Bundesrichtern vergleichen.....
Bundestagswahl 2013
- Carsten
- Geschlossen
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
... mit der Besoldungshöhe von Bundesrichtern vergleichen.....
Die Bundestagsabgeordneten entscheiden aber auch über wesentliche "Dinge", die den einzelnen Bundesbürger treffen.
Warum sollte die gesetzgebende Gewalt weniger Wert sein als die richterliche? -
Zitat
Original geschrieben von pithein
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Warum sollte die gesetzgebende Gewalt weniger Wert sein als die richterliche?
Selbst wenn man die gesetzgebende Gewalt mit der richterlichen vergleicht ... warum muss es dann gleich Besolungsstufe R9 (so wurde es heute in den Medien gehandelt) sein in einem System, das bei R1 beginnt und in dem Richter regelmäßig noch mit R1 oder R2 in den Ruhestand geschickt werden.Die Stufe R3 ist schon eine herausragende und entspricht dem Direktor eines Amtsgerichts - wobei Direktoren kleinerer Gerichte durchaus noch in Stufe R2 fallen können.
Die für (einfache) Abgeordnete vorgesehene Besoldungsstufe R9 liegt in der Richterbesoldung schon fast jenseits von gut und Böse. Die höchst denkbare Stufe R11 bleibt dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorbehalten.
Die Gleichsetzung von Abgeordnetenbezügen mit der Besoldung von Richtern mag durchaus gerechtfertigt sein - dieser Umstand allein ist aber nur die halbe Wahrheit.

Edit:
Ich hab gerade mal nachgesehen. Die zur Begründung herangezogene Besoldungsstufe für Bundesrichter läge bei R6 statt R9. Wir sollten in den nächsten Tagen vielleicht mal auf diesbezügliche Meldungen achten.Aber selbst, wenn es "nur" R6 wäre, entspräche das der Besoldung des Präsidenten eines Land- oder Oberlandesgerichts. Auch die Besoldung eines Gerichtspräsidenten muss es m.E. nicht zwingend sein, wenn allein der jeweilige Erhöhungsbetrag schon die Gesamteinkünfte eines ALG II-Empfängers übersteigt.
Das halte ich für mehr als unsensibel - zumal Abgeordnete neben ihrem Gehalt auch noch eine nicht zu verachtende steuerfreie Aufwandsentschädigung in vierstelliger Höhe kassieren. Davon träumt selbst der Bundesrichter. :p
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Lieber das als die Managergehälter die sich einige andere vorstellen

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Zitat
Original geschrieben von CK-187
Lieber das als die Managergehälter die sich einige andere vorstellen
Sagen wir mal so:Würden die Damen und Herren Abgeordneten einen der Größe des "Unternehmens Bundesrepublik" angemessenen Gewinn erwirtschaften, sollen sie das von mir aus gern haben. :p
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Fast 10 Prozent Diätenerhöhung innerhalb eines Jahres für unsere Volksvertreter, davon konnten Rentner im Westen Deutschland 2013 nur träumen. Sie wurden mit 0,25 Prozent Erhöhung abgespeist. Sollte da nicht allen Politikern die Schamesröte im Gesicht stehen.
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Viel interessanter ist, dass die gleichen Politiker jetzt Verdi entgegenhalten, 100 Euro + im Monat + 6,7% als Verhandlungsbasis seien unverschämt, aussichtslos, dreist, etc.
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Ganz egal, mit was man diese Diätenerhöhung vergleicht,sie ist völlig überzogen und unangebracht.
Schon der Vergleichsmaßstab "Bundesrichter" für die Höhe der Diäten ist völlig daneben, zumal bei den Abgeordneten noch eine üppige steuerfreie Aufwandsentschädigung hinzukommt. Den tatsächlichen Aufwand müssen sie ja nicht einmal nachweisen. Man kann davon Ausgehen das die meisten Volksvertreter in ihren bisherigen Beruf bedeutend weniger als ein Bundesrichter verdient haben.Auch die Ausbildung wird da vielfach nicht vergleichbar mit der eines Bundesrichters sein.
Aus Tarifverhandlungen sollten sich Politiker grundsätzlich herraushalten, wenn man schon die Tarifautonomie in Sonntagsreden gern herausstellt. -
Ich versteh die ganzen Vergleiche auch nicht. Manager, Bundesrichter bla bla.
Sie sind Politiker, punkt aus basta. Und nur weil sie ähnliche oder gar die gleichen Dinge tun bedeutet das noch lange nicht das sie auch so bezahlt werden. Wo kämen wir denn hin wenn sich jeder einen Beruf herauspickt mit dem seine Tätigkeit ähnelt und entsprechendes Gehalt fordert?
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