ZitatOriginal geschrieben von tobiklein
[...]...gibt es eine kostenpflichtige Belehrung durch meinen Anwalt bzw. auch noch durch den zuständigen Richter darüber, was man im Geschäftsleben lieber lassen sollte.
Stimmt, nur gehen Kostennote und Belehrung an dich, da du im Unrecht bist. In der Bestellung kann stehen was will, die resultierende Auftragsbestätigung ist das Entscheidende. Wenn die beiden voneinander abweichen, könnt ihr zwar den Vertrag anfechten (im Sinne von gänzlich stornieren), aber ein Anrecht auf Erfüllung dessen, was in der Bestellung steht, habt ihr nunmal generell nicht.
Wird hingegen das, was in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist, nicht umgesetzt, hättet ihr sehr wohl einen Ansatz. Nur scheint das hier nicht zuzutreffen.