Keine Gutscheinannahme bei Max Bahr

  • Ich habe schon von einigen Leuten gehört, dass bei Max Bahr die Gutscheinannahme verweigert wurde mit der Begründung des laufenden Insolvenzverfahrens.
    Wurde das nicht bei der "schwierigen Phase" bei Karstadt anders gehandhabt? Da war doch die Gutscheinannahme immer möglich gewesen?
    Außerdem habe ich erst diese Woche gehört, dass die Zukunft von Max Bahr doch nicht so grau aussieht, wie zuerst befürchtet...


    Ich dachte eigentlich, dass erst die Gutscheinannahme verweigert wird, sobald ein Unternehmen abewickelt wird, also keine Zukunft zu Grunde liegt.

  • Ich finde das - auch wenn es gesetzeskonform ist - eine Frechheit. Für einen regulären Geschenkgutschein i.H.v. 50 Euro habe ich ja genau diese Summer bar im Geschäft bezahlt. Der Gutschein wird unter normalen Umständen wie Bargeld behandelt.


    Wie sollte ein geschädigter Kunde dafür Verständnis aufbringen, dass die Filialen geöffnet sind und munter Bargeld annehmen, ihre eigenen Gutscheine aber für ungültig erklären?!

  • Ich gehe davon aus das die "Einzahlung" für die der Gutschein ausgegeben wurde jetzt Teil der Insolvenzmasse ist...

    Das muss am Wetter liegen...

  • Klar. Er hat dem Unternehem Geld geliehen, so wie ca. 1000 andere Lieferanten, Dienstleister, Stadtwerke, Angestelle auch. Solange das Unternehmen nicht offiziell die Hand hebt und "Zahlungsunfähig" ruft, fliesst alles Geld und Ware und Dienstleistungen in den Orkus, in Erwartung, damit einen Gewinn zu erwirtschaften.


    In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, gibt es teilweise bis zu 90 Tage Zahlungsziel. Das ist eine lange Zeit, in der ein Unternehmen pleitegehen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von tontraeger
    Ich finde das - auch wenn es gesetzeskonform ist - eine Frechheit. Für einen regulären Geschenkgutschein i.H.v. 50 Euro habe ich ja genau diese Summer bar im Geschäft bezahlt.


    Du hast damit einen ungesicherten zinslosen Kredit gegeben, der jetzt mit der Pleite des Kreditnehmers geplatzt ist. Das ist ganz normal.


    Normal ist aus meiner Sicht nur nicht, dass vernunftbegabe Menschen zinslose und unbesicherte Kredite vergeben, und dessen Opportunitätskosten (Zinsverlust gegenüber der Anlage des Betrages als Tagesgeld) sowieso gern selber tragen. Das macht keinen Sinn.

  • Zwei Anmerkungen von meiner Seite an den TE:


    1. mein Beileid! So erging es den allermeisten, die eine vistream / Telogic-Prepaidkarte hatten, als dieser Telecom-Anbieter letztes Jahr pleite ging. Die Thematik wurde hier auf TT ausgiebig diskutiert; hast du das nicht mitbekommen? :o



    2. es gibt prinzipiell die Möglichkeit, Max Bahr - Geschenkkarten genauso wie Praktiker-Karten bei e*ay oder einem Internet-Auktionshaus deines Vertrauens zu verkaufen.


    In den Verkaufserlösen dürften die Erwartungen der Käufer sich widerspiegeln, wie weit das Einlöseverbot in naher Zukunft wieder aufgehoben wird. Es dürfte sicher Leute geben, die jetzt auf das Super-Tuper-Schnäppchen in Form von Max-Bahr/Praktiker-Gutscheinen spekulieren...


    Die Praktiker/Max-Bahr-Insolvenz wurde am 26.Juli bekannt.
    Wenn man sich auf ebay die beendeten Angebote anschaut, so pendelte bis Anfang August die "Erlösquote" auf ebay für beendete Gutscheinangebote bis zu 50%, seither ist sie merklich gesunken. Das letzte Angebot das ich dort sah, lag bei 1,50 Euro Bar-Wert je 10 Euro Gutschein-Nominalwert. Vielleicht ist das ja ein Trost für dich? (besser jetzt sofort 15% inoffizielle Quote erzielen, als zwei Jahre auf den Verlauf der Insolvenz warten und dann mit 0,5% abgespeist werden - siehe Schlecker-Konkurs, da gab es sogar amtlich festgestellte Masseunzulänglichkeit.)


    3. Den Problemkreis "Ausverkauf bei Praktiker" (Max Bahr gehört zu Praktiker) habe ich bereits am 4.9. in diesem Thread zum Thema gemacht. Um freundliche Beachtung wird nachträglich gebeten :D

  • Zitat

    Original geschrieben von tontraeger
    Ich finde das - auch wenn es gesetzeskonform ist - eine Frechheit. Für einen regulären Geschenkgutschein i.H.v. 50 Euro habe ich ja genau diese Summer bar im Geschäft bezahlt. Der Gutschein wird unter normalen Umständen wie Bargeld behandelt.


    Wie sollte ein geschädigter Kunde dafür Verständnis aufbringen, dass die Filialen geöffnet sind und munter Bargeld annehmen, ihre eigenen Gutscheine aber für ungültig erklären?!


    Das ist nicht nur eine Frechheit, sondern staatlich legalisierter Betrug! OK, ich weiß, dass es juristisch natürlich kein Betrug ist, aber ich stelle den Konkursverwalter auf die gleiche Ebene, wie den Geschäftsführer einer Pleitefirma. Ein Konkursverwalter versucht herauszupressen, was er kann und dann wird die Firma an die Wand gefahren. :(
    Nach dem Konkurs von handyzek hat der Konkursverwalter versucht, rechtmäßige Auszahlungen für einen Handyvertrag dieses Händlers wieder zurückzufordern. :flop:

    Herbert

  • Kopf hoch, ich habe durch die Telogic Insolvenz circa 400 Euro "verloren".

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale

    Normal ist aus meiner Sicht nur nicht, dass vernunftbegabe Menschen zinslose und unbesicherte Kredite vergeben, und dessen Opportunitätskosten (Zinsverlust gegenüber der Anlage des Betrages als Tagesgeld) sowieso gern selber tragen. Das macht keinen Sinn.



    Sheldon Cooper?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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