Keine Gutscheinannahme bei Max Bahr

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Das ist nicht nur eine Frechheit, sondern staatlich legalisierter Betrug! ...


    Und der Erwerb solcher Gutscheine ist legalisierte Blödheit ... um auf diesem Niveau zu bleiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    ... aber ich stelle den Konkursverwalter auf die gleiche Ebene, wie den Geschäftsführer einer Pleitefirma. Ein Konkursverwalter versucht herauszupressen, was er kann und dann wird die Firma an die Wand gefahren.


    Es gibt schon einen kleinen Unterschied. Der Geschäftsführer hat die Fa. an die Wand gefahren. Der Konkursverwalter wird vom Gericht beauftragt, so viel Vermögen wie möglich zu retten, um es dann gleichmäßig auf alle Gläubiger zu verteilen. Er hat mit dem Unternehmen an sich nichts zu tun und fährt es auch nicht gegen die Wand, das ist lange vorher passiert.


    Mit dem Erwerb eines Gutscheins machst Du Dich zum Gläubiger. Das muss man immer vorher bedenken, egal wie groß und solide einem das Unternehmen vorkommt.


    Gruß
    Lisa

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und der Erwerb solcher Gutscheine ist legalisierte Blödheit ... um auf diesem Niveau zu bleiben.


    Ich kaufe generell für keine größeren Beträge Gutscheine. Selbst wenn diese mit einem Rabatt verbunden sind und es sich um ein größeres Unternehmen handelt, wie z. B. amazon, bin ich vorsichtig. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Es gibt schon einen kleinen Unterschied. Der Geschäftsführer hat die Fa. an die Wand gefahren. Der Konkursverwalter wird vom Gericht beauftragt, so viel Vermögen wie möglich zu retten, um es dann gleichmäßig auf alle Gläubiger zu verteilen. Er hat mit dem Unternehmen an sich nichts zu tun und fährt es auch nicht gegen die Wand, das ist lange vorher passiert.


    Mit dem Erwerb eines Gutscheins machst Du Dich zum Gläubiger. Das muss man immer vorher bedenken, egal wie groß und solide einem das Unternehmen vorkommt.


    Gruß
    Lisa


    Nun, ich wollte mit meinem Beitrag ausdrücken, dass das derzeitige Konkursrecht alles andere als gerecht ist, siehe handyzek. Auch ich hatte damals bei diesem Händler 2 Handyverträge bestellt, allerdings lange vor dem Konkurs. Deshalb wurde bei mir nichts von der Konkursverwalterin zurückgefordert. :rolleyes: Ich hatte in den letzten Jahren mehrmals mit Konkursverwaltern zu tun gehabt und meist nur Ärger.
    Vor ein paar Jahren ging hier in der Gegend mein Autohaus in Konkurs, nachdem ich einen Termin für eine Inspektion vereinbart hatte. Deshalb rief ich einen Tag vorher an, ob das noch gemacht wird. Dies wurde bejaht, allerdings sollte ich alles sofort bar bezahlen, sonst bekomme ich mein Auto nicht. Da ich bisher mit VISA Karte gezahlt hatte und mich nicht erpressen lassen wollte, habe ich den Termin abgesagt und bei einem leistungsfähigen Autohaus die Inspektion machen lassen. Bei den Stundenlöhnen entscheide ich, wie ich bezahle. Ein Bekannter wollte seinen Fa.-PKW zur Inspektion/Reparatur bringen und sollte ebenfalls bar bezahlen. Gehts noch? Er hat das nicht gemacht und ich würde auch keine 1000 € in bar für die Fa. vorstrecken, denn das ist nicht meine Aufgabe. So wurden immer mehr Kunden vergrault und nach 2 Wochen wurde die Werkstatt ebefalls geschlossen. :( Rechtlich mag das so in Ordnung sein, aber vom Umgang mit Privat- und Firmankunden hat diese Pfeife von Konkursverwalter keine Ahnung! Bei VISA und EC-Karte mit PIN ist der Konkursverwalter auf der sicheren Seite und erhält sein Geld bestimmt.
    Bei einem Kaufhaus war trotz laufendem Insolvenzverfahren weiterhin Kartenzahlung möglich, auch damals bei Schlecker. Es geht schon, wenn man will und ernsthaftes Interesse daran hat, in kurzer Zeit möglichst viele Kunden zu bekommen, damit Geld reinkommt und Lagerbestände geräumt werden.
    :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Nun, ich wollte mit meinem Beitrag ausdrücken, dass das derzeitige Konkursrecht alles andere als gerecht ist, ...


    Es kommt halt auf die Sichtweise an.


    Jede Gruppe mit (teilweise) ausfallenden Forderungen wird Argumente benennen können, dass es ungerecht ist, gerade ihre ausstehenden Forderungen nicht in eine bevorzugte Klasse aufzunehmen. Argumente, die in vielen Fällen sehr verständlich sind.


    Allerdings führt die Bevorzugung des Einen stets zu einer noch weiteren Benachteiligung jedes Anderen. Nicht selten führt die bevorzugte Behandlung einiger Weniger zu einem Komplettausfall aller verbleibenden Gläubiger. Der Kreis der bevorrechtigten Forderungen muss zwingend so klein wie eben möglich gehalten werden, wenn man in solchen Fällen überhaupt eine Form der Gerechtigkeit erreichen will.


    Wie man es auch dreht und wendet - eine Insolvenz ist der Supergau für die meisten Gläubiger. Unabhängig davon, wie bitter es für jeden Einzelnen der Forderungsinhaber sein kann. Selbst die Vernichtung ganzer Existenzen ist keine Seltenheit. Vor diesem Hintergrund werden auch Gutscheininhaber zurückstecken müssen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!