Anteiliges Gehalt während Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    bin aktuell einen Monat in Elternzeit und habe eine Frage bezüglich des anteiligen Gehaltes für den jeweiligen Teil des Monats in dem ich gearbeitet habe.


    Meine Elternzeit begann am 26. August und endet am 25. September. Folglich habe ich im August für den Zeitraum 01.08. bis 25.08. mein Gehalt bekommen. Der Zeitraum 26.08. bis 31.08. steht in meinem Gehaltszettel als unbezahlte Zeit, und um diesen geht es mir. Ist es irgendwo verbindlich geregelt, wie sich das anteilige (nichtgezahlte) Gehalt berechnet? Laut unserer Entgeltstelle haben Sie im August die 22 Arbeitstage genommen, dann das Gehalt durch diese Arbeitstage geteilt und mir die 5 Tage die ich nicht gearbeitet habe in Abzug gebracht. Das gleiche wird jetzt dann im September gemacht.


    Ich finde das etwas seltsam, ich bin ja einen kompletten Monat weg, entsprechend hätte ich erwartet, dass mir ein Monatseinkommen fehlt. Da ich im August aber fünf Arbeitstage nicht in der Arbeit war, ich im September aber nur vier Arbeitstage arbeiten werde, fehlt mir ja mehr als ein Monatsgehalt. Ist das eindeutig geregelt? Ich bin in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis, also nichts mit Schicht o.ä. Weiß hier jemand ob die Vorgehensweise korrekt ist?

    privat: iPhone 7 (128 GB) mit LIDL Connect Smart S-Tarif | iPad Pro 10.5 (64 GB) | Huawei E5372 LTE MiFi Router
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    geschäftlich: iPhone SE (128 GB) mit T-D1 Rahmenvertrag

  • Lass dich einfach überrraschen.
    Also bei mir war es in der Summe höher als ein komplettes Monatsgehalt.
    Ich hatte vom 24.07 bis zum 25.08.


    Gruss,
    Michael

    iphone 11 Pro max 512gb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?


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  • In vielen Betrieben ist es tatsächlich üblich, Gehälter anhand der Arbeitstage, die der jeweilige Monat hat, aufzuschlüsseln und zu bezahlen. Der August hatte 22 AT (außer in Bayern), der September lediglich 21. Du sagst, dass Deine Elternzeit am 25. endet. Hast Du an dem Tag noch frei? Dann würdest Du meiner Rechnung nach nur noch drei Tage (Do, Fr, Mo) arbeiten, und somit würden Dir für den September 18 Tage abgezogen.

    Johnny
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  • Stimmt, Du hast Recht, ich hab mich verzählt. Es sind nur 3 AT die ich im September noch bezahlt bekomme. Gibt es zu dieser Praxis eine gesetzliche Regelung oder bleibt das jedem Betrieb nach eigenem Ermessen überlassen wie er das handhabt?


    D.h. ja für mich, dass mir im August 5/22 AT (22,72% des Bruttolohns) und im September 18/21 AT (85,71% des Bruttolohns) abgezogen wurden bzw. werden. Damit kostet mich der eine Monat Elternzeit nicht ein Monatsgehalt, sondern 8% zusätzlich. Und das ist übliche Praxis????


    erbes: Hattest Du brutto oder netto mehr als ein komplettes Monatsgehalt? Netto erscheint mir logisch, wobei brutto vermutlich auch möglich ist, die umgekehrte Konstellation geht ja offensichtlich auch, siehe meinen Fall.

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  • netto (also wirklich knapp 300 mehr 297 um genau zu sein)


    Gruss,
    Michael


    Aber der Monat kostet dich nicht einen Monatsgehalt, sondern du erhältst ja 65-67% des Monatsgehaltes (der letzten zwölf Monate im Mittel abzüglich von Einmalzahlungen, ...).
    Eventuell gibts noch Kleinkindzulagen?


    Auf jeden Fall stehst du nicht ganz leer da.
    Und wenn du deine zwei Monate spittest, verlierst du nicht einmal einen Tag deines Jahresurlaubes).


    Aber vor allen Dingen:
    du hast einen Monat mit eurem Kind und kannst deine Frau / Freundin unterstützen.
    Grad am Anfang kann das wirklich hifreich sein.

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  • Das war schon der zweite Monat, den ersten hab ich bereits im Dezember der letzten Jahres genommen, allerdings hab ich mir damals die Gehaltszettel nicht angeschaut, da unser Kleiner seinerzeit auf der Intensiv lag, und es mir schlicht und ergreifend egal war. Jetzt geht es mir auch nicht um jeden Euro, mehr ob das so korrekt ist oder nicht.


    Netto ist wie gesagt klar dass es mehr ist, weil du ja in zwei Monaten weniger verdienst und entsprechend weniger Steuern zahlst. Allerdings wird sich das Finanzamt im Rahmen der Berücksichtigung des Elterngelds für den Steuersatz wieder einen Teil holen.


    Und die 67% des Monatsgehalts erhalte ich nicht, weil ich in den Höchstbetrag laufe, d.h. bei mir greift die Deckelung und die zugehörige Kleinkinderzulage, da dies unser drittes Kind ist, allerdings das erste mal, dass ich dazu komme, Elternzeit zu nehmen. Bei den beiden Großen vor fünf bzw. drei Jahren ging es leider aufgrund der Umstände nicht (beim Großen war ich noch in der Probezeit, bei der Mittleren war Wirtschaftskrise). Prozentual bin ich aber halt auch von den 67% entfernt, d.h. die Elternzeit kostet mich schon von Haus aus was. Zusätzlich muss ich auch noch meine Krankenversicherung während der Elternzeit selbst zahlen (da freiwillig bei einer GKV, meine Frau und meine Kinder sind bei mir mit familienversichert, dementsprechend muss ich trotz Elternzeit zahlen).


    Das mit dem Urlaub hab ich auch freudig festgestellt, gut wenn die Kinder nicht am ersten eines Monats auf die Welt kommen :D


    Und ja, ich habe bisher jeden Tag genossen, würde auch sofort wieder Elternzeit nehmen, egal was es mich jetzt letztendlich kostet. Soviel Zeit mit meinen drei Mäusen ist unbezahlbar. Ob ich eine Hilfe für meine Frau bin oder Kind Nr. vier weiß ich allerdings nicht ;) Trotzdem würde mich interessieren, ob die Rechenweise meiner Firma so korrekt ist.


    Gruß,
    Florian

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  • Na schau mal einer an.
    Bei mir sind's auch vier.
    Aber aus anderen threads hab ich den grundtenor rausgehört:
    Wer soviele Kinder hat denkt nicht nach und denkt nur mit dem besten Stück.

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  • Bei mir sind es drei Kinder, meinte nur, dass ich in der Elternzeit das vierte Kind für meine Frau bin, da ich vermutlich ihren Alltag der sich so einstellt doch durcheinander werfe :D


    Und ich traue mir bei drei Kindern noch zu, mit meinem Kopf zu denken, die drei Kinder waren eine sehr bewusste Entscheidung.

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  • Diese Berechnung des Bruttoverdienstes grundsätzlich nach verschiedenen Methoden erfolgen. Welche der verschiedenen Berechnungsmethode anzuwenden ist, kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Sollte in Ihrem Fall also entweder ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorliegen, ist dies bindend und auf Ihren Fall zwingend anzuwenden. ob es solche Regelungen gibt, sollten Sie in der letzten Arbeitswoche herausfinden.


    Liegt kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vor, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Berechnung der Bruttoverdienste für Teilmonate nach einer gleichbleibenden Berechnungsmethode im gesamten Betrieb zu erstellen. Dies soll Sie vor einer eventuellen Willkür bzw. einer absichtlichen Kürzung schützen.

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