ZitatOriginal geschrieben von Nezhoni
Keine Ahnung, ich konnte das zurückgeschickte Gerät nicht selbst begutachten, vielleicht sind deutliche Gebrauchsspuren zu erkennen?
Die Vorhaltung war, das Ladegerät sei benutzt worden. Wer benutzt aber ein Ladegerät, NICHT aber das zugehörige Handy? Das scheint mir eine sehr abstruse Behauptung des Händlers.
ZitatOriginal geschrieben von Nezhoni
Achja, und weil hier so "kluge" Kommentare kommen:
Eventuell muss der interessierte Käufer auch lieber vor Ort kaufen, wenn er es vermeiden will einen Rückläufer zu erhalten. Aber da kostet das Ganze dann eventuell ein paar Euro mehr, und wenn das neue Spielzeug nach 2 Tagen seinen Hip-Faktor verloren hat weil der Nachsbarsjunge genau das gleiche Spielzeug besitzt, dann ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Das ist gleich mehrfach Unsinn:
1. Man hat auch beim Onlinekauf Anspruch auf ein jungfräuliches Gerät, nicht nur wenn man beim Händler vor Ort kauft.
2. Man ist nicht auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen und an die hat sich der Händler zu halten, genauso wie er sich andersrum auch darauf berufen kann.
Außerdem ist es das originäre Risiko eines Onlinehandels, dass Kunden die Ware prüfen dürfen und zu einem gewissen Prozentsatz zurücksenden werden. Es mag sein, dass manche Kunden diese Prüfung unverschämt weit auslegen und darunter sowas wie "vorrübergehende Benutzung" verstehen, aber das ist halt das Händlerrisiko. Er muss solche Fälle einpreisen und nicht fälschlicherweise so kalkulieren, dass er derartige unternehmerische Risiken nicht abdeckt.