Allerdings. Da wird im Wissen bestellt, keine Kohle zu haben. Erbärmlich.
Handy gekauft, Gebrauchtgerät erhalten, Umtausch abgelehnt!
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Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Allerdings. Da wird im Wissen bestellt, keine Kohle zu haben. Erbärmlich.danke
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Das wäre dann aber rechtlich relevant... Klar, der Nachweis ist nicht ganz einfach...
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Das würde mich jetzt auch mal interessieren. Ein gebrauchtes Gerät soll als "NEU" verkauft werden dürfen und der Käufer muss sich damit zufrieden geben? Über eine Quelle für deine Aussage würde ich mich sehr freuen.
Let me bing/google that for you (versandhandel rückläufer als neuware)...
http://www.teltarif.de/online-…rzentrale/news/47455.html
http://www.test.de/Einkauf-im-…er-als-Neuware-4320162-0/
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1270.htmlDas sind nur die ersten paar, durchaus interessanten Treffer.
kinslayer: Ich wollte Lauda hier keineswegs unterstellen dass er lügt oder das Gerät beschädigt hat, meine Aussage "Keine Ahnung..." war eine direkte Antwort auf "Also, wo hat er (der Händler) da NICHT gegen Gesetze verstossen?".
Und klar, die Begründung des Händler klingt in diesem Fall absolut absurd.Edit da ich erst jetzt etwas Zeit dazu habe:
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Ja aber wenn ein Gerät starke Gebrauchsspuren o.ä. aufweist ist es nicht mehr neu.
Wenn der Händler dann aber versucht beim 2. Kunden nochmal abzukassieren wie in diesem fall ist er schon mehr als unseriös.
Für mich ist ein solcher Händler auch schon ein Betrüger. Beim Ersten Kunden hat er wahrscheinlich auch etwas von der ERstattung abgezogen und versucht hier nun ein 2. mal Kasse zu machen. :mad:
Weder ich noch der TE reden aber von starken Gebrauchsspuren. Ich rede von normalem Ausprobieren, und der TE schreibt von Fingerabdrücken und etwas Schmutz im Karton (eventuell Flusen?). Das ist weit von starken Gebrauchsspuren entfernt, von daher ist es eher "gewagt" den Händler aufgrund dieser Informationen als Betrüger zu bezeichnen, auch wenn man damit hier im Forum immer sehr schnell ist...ZitatDa kann ich das Gerät aber vorher ausprobieren, das hat nichts "mit neuem Spielzeug nicht mehr gefällt" zu tun. Wenn der Händler kein funktionierendes Demogerät hat, kaufe ich auch nicht im Laden.
Viele Rückläufer entstehen jedoch nicht durch Nichtgefallen beim ausprobieren. Es gibt genug Spaßvögel die bei mehreren Händlern bestellen um dann nur das am schnellsten gelieferte zu behalten.
Oder noch besser im TV-Bereich. In den meisten Foren erhält man auf eine Frage wie "Welcher dieser 3 TVs ist am besten für meine Ansprüche geeignet?" ein "Bestell doch einfach alle 3 und behalte den der Dir am besten zusagt." Wenn man sich dabei noch die Transportkosten bei diesen nicht gerade kleinen Paketen vor Augen hält...Es ist wohl kein Zufall dass man in letzter Zeit immer häufiger davon hört, das Amazon Kunden aussortiert die meinen das Widerruf-/Rückgaberecht extrem zu strapazieren.
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also auf Kulanz hoffen oder Widerruf
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So, der Händler hat mir den Widerruf mittlerweile bestätigt! :top:
Jetzt warte ich noch auf die Rückzahlung des Kaufpreises.
Leider muss ich mich nun noch mit dem Netzanbieter herumschlagen, weil diesem bis dato noch nichts von einem Widerruf bekannt zu sein scheint.
Ich habe die Unterlagen des Händlers ausgedruckt und auf dem Postweg an die Mobilcom gesendet in der Hoffnung, dass sich die Sache zeitnah klärt, mal sehen.
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Zitat
Original geschrieben von Nezhoni
Weder ich noch der TE reden aber von starken Gebrauchsspuren. Ich rede von normalem Ausprobieren, und der TE schreibt von Fingerabdrücken und etwas Schmutz im Karton (eventuell Flusen?). Das ist weit von starken Gebrauchsspuren entfernt,
....aber auch das würde ich bei einem gerät mit einem preis von fast 600 talern nicht haben wollen.
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Ich blick da nicht durch.
Was bedeutet denn rechtlich "das Ladegerät sei benutzt worden"? Ist dann rechtlich gesehen Rücknahme/Umtausch nicht mehr möglich??? Wieso wird dann eine Rücknahmen abgelehnt? Das Ding war doch gebraucht oder etwa nicht? Hier geht es ja ums xxx€ Handy und nicht um das 5€ Ladegerät.
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Vielleicht war sich der Händler keiner Schuld bewusst, weil die Verschmutzung/Fingerabdrücke schon von Lieferant oder Hersteller mitliefert worden sind. Vielleicht vermutet er ja sogar den Kunden als Quelle des Übels, will sich über diesen kaum auflösbaren aber erst garnicht streiten, sondern hat sich mit dem Ladegerät eine vermeintlich bessere Argumentationslinie gesucht? Denn wenn das Ladegerät benutzt worden ist (weil aus der Folie genommen oder wie, denn die werden ja kaum einen versteckten Benutzungsindikator haben), dann zumindest auch der Akku, wenn nicht gar das ganze Gerät.
Den Hickhack hier kann ich nicht so recht nachvollziehen. Einerseits will man als Endkunde ein neues Gerät erwerben. Ein Fingerabdruck auf dem anscheinend unbenutzten Gerät oder ein Flusen in der Verpackung ändert daran ja effektiv nichts. Auch eine eingedellte oder unversiegelte Verpackung haben damit erstmal nichts zu tun. Verpackungsaufwand, Versiegelung und ähnliches, sogar schon die eigentlich praxisfremden Hochglanzoberflächen sind zum Teil ja auch Marketingsmaßnahmen des Herstellers, um Verkaufskanäle zum ausschließlich eigenen Wohl besser unter Kontrolle zu halten und gleichzeitig Sekundär- und Gebrauchthandel möglichst gering zu halten. Die Erwartung eines jungfräulichen Gerätes mit jungfräulichen Intarsien in einer jungfräulichen Verpackung zeigt zumindest, daß die Absicht der Industrie Wirkung gezeigt hat. Im Gesetz selbst ist doch ausschließlich das Rückgaberecht im Versandhandel geregelt, zum Teil auch die Erstattung der Versandkosten (ändert sich zum 1.1., oder?). Ob das gesetzliche Prüfrecht des Verbrauchers sich auf die Inaugenscheinnahme beschränkt oder auch den testweisen Betrieb, das ist ja durchaus nicht eindeutig - wobei die hiesigen Gerichtsurteile in ihrer Verbraucherfreundlichkeit eher zu letzterem tendieren. Aber auch der erneute Versand von Rückläufern im Neuzustand ist ja gesetzlich und nach Urteilen gedeckt. So kann der Händler Retourenware entsprechenden Zustandes weiterhin gleichwertig versenden und der Kunde weiterhin zurücksenden, selbst wenn er die Ware schon kurz in Betrieb genommen hatte. Natürlich kann da auch auf beiden Seiten berechtigtes Konfliktpotential entstehen.
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Genau an den Punkt der Diskussion waren wir schon. Im Grunde längst alles mehrfach , nur nicht vom .
Auf ein Neues
Wann ist ein Gerät neu und wann nicht?
Wer will nochmal wer hat noch nicht?
Kurze Verständnisfrage an den TE. Die OVP war verschmutzt oder es lag lediglich ne Fluse drin.
Aber ich glaube mich zu entsinnen das du die Antwort schon zu Beginn gepostet hast.
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