Bitte um Hilfe bei Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,
    kann mir jemand helfen bei meiner erhaltenen Nebenkostenabrechnung ?


    Da steht ein Posten drin, der 60.-Euro kosten, "Wartung vom Parksystem". Wir haben solche Garagen die man rauf und runter fahren kann, damit 2 Autos parken können. Gut der Hausmeister macht sie 2 mal im Jahr sauber aber dafür zahle ich ja den Hausmeister.!


    Sind die Kosten Umlagefähig ?
    Kennt jemand ein gutes Forum für Nebenkostenabrechnung ?


    Vielen Dank.



    Thorsten

  • Re: Bitte um Hilfe bei Nebenkostenabrechnung


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Da steht ein Posten drin, der 60.-Euro kosten, "Wartung vom Parksystem". Wir haben solche Garagen die man rauf und runter fahren kann, damit 2 Autos parken können. Gut der Hausmeister macht sie 2 mal im Jahr sauber aber dafür zahle ich ja den Hausmeister.!

    Bist Du sicher, dass hiermit der Hausmeister gemeint ist?


    Spontan hört sich dieser Posten nach einer technischen Wartung an; wenn dieses Parksystem zB hydraulisch arbeitet, ist eine erfolgte Wartung plausibel.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Der Hausmeister muss natürlich extra und separat ausgewiesen werden. Ich vermute, dass der Vermieter bzw. die Gesellschaft in regelmäßigen Abständen Wartungen an der Anlage durchführen lässt. Also dass der Hebe-/Absenkmechanismus noch sauber funktioniert etc. sowie auftretende Störungen beheben. Ohne dass ich mich rechtlich genau auskenne, würde ich schon sagen, dass dies ein umlagefähiger Posten ist.


    Wenn die NKA sauber aufgeführt ist, stehen dort nicht nur die von Dir geforderten 60€, sondern es steht der Gesamtpreis und der Faktor (also z.B. Gesamt: 600€ mal 1/10 bei 10 Mietern = 60€).


    Am einfachsten rufst Du mal den Vermieter bzw. die für die NKA Zuständigen an, die müssen Dir auf jeden Fall Auskunft geben. Und wenn Du freundlich fragst, erklären die Dir das bestimmt auch gleich am Telefon.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Wenn du einen Stellplatz in der Garage gemietet hast sind diese Kosten auf dich umlagefähig. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die ca. alle 2 Jahre gewartet werden sollten, da sonst der Rost überhand nimmt.
    Gruß Björn

  • Hier sollte man erstmal untergliedern:


    Ist die Garage zusammen (also in einer Vertragseinheit mit der Wohnung) oder eigenständig angemietet worden.


    Ersteres würde eine Abrechnung nach IIBV Anlage 3 zu §27 nach sich ziehen.
    Nach dieser wäre die Wartung des Parksystemens nur umlagefähig, wenn man dei Hebeanlage als Personen/Lastenaufzug ansehen kann (ist Sie ja eigentlich...)


    Wenn ein seperater Garagenmietvertrag vorhanden ist, ist die Umlegung nur zulässig, insofern Sie im MV vermerkt ist (die meisten Garagenmietverträge, die ich kenne, sind meist ohne Umlage der BK, da die Abrechnung kaum lohnt... )


    Insofern der Hauswart die Wartung durchführt, müßte die eigentlich über Position "Hauwart" abgerechnet werden (Primärkostenausweisprinzip) siehe dazu auch II BV Anlage 3 zu §27 Punkt 14.

  • Hallo,
    habe mit der Vermieterin gesprochen die Anlage ist Umlagefähig, da sie hydraulisch ist und sie gewartet werden muss. Das macht eine Firma und nicht der Hausmeister !!


    Sehe aber den Hausmeister an der Anlage aber egal.


    Dann die Wartung des Parksystem ist nicht im Mietvertrag aufgeführt.


    Also ich wohne jetzt seit 4 Jahren im Raum Stuttgart ( Herrenberg ) und habe mich noch nicht an die Nebenkosten gewöhnt, was ich früher in Hamburg hatte und jetzt hier .....


    Was für ein Unterschied !!



    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Hallo,
    habe mit der Vermieterin gesprochen die Anlage ist Umlagefähig, da sie hydraulisch ist und sie gewartet werden muss. Das macht eine Firma und nicht der Hausmeister !!


    Ist die Garage nun zusammen mit der Wohnung, oder privat gemietet? Ist sie Privat bei einer dritten Person gemietet, sind sämtliche Kosten mit diesem Mietpreis IMO abgegolten.


    Zitat


    Dann die Wartung des Parksystem ist nicht im Mietvertrag aufgeführt.


    D.h. es gibt einen separaten Vertrag für die Garage?



    Wie wahr...als ich vor einigen Jahren in Berlin auf Wohnungssuche war, (Bin dann doch im sonnigen Süden geblieben :D ) haben mich die geringen Miet- und Nebenkosten angenehm überrascht. Aber im Süden ist anscheinend alles ein bisschen teurer...



    Stefan

  • Re: Bitte um Hilfe bei Nebenkostenabrechnung


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Da steht ein Posten drin, der 60.-Euro kosten, "Wartung vom Parksystem". Wir haben solche Garagen die man rauf und runter fahren kann, damit 2 Autos parken können. Gut der Hausmeister macht sie 2 mal im Jahr sauber aber dafür zahle ich ja den Hausmeister!


    Meiner Rechtsauffassung nach hat der Vermieter richtig gehandelt. Der Hausmeister - der ebenfalls über die Nebenkostenabrechnung anteilig von den Mieter zu bezahlen ist - mag zwar Reinigungs- und leichte Wartungsaufgaben übernehmen... aber: so wie Du es schilderst muss auf Seiten des Vermieters eine Rechnung vorliegen (wahrscheinlicher eines Fachbetriebes oder des Herstellers) und dann geht es auch so wie es ist in Ordnung :)


    Hätte der Hausmeister diese anteiligen Kosten verursacht wäre es sicherlich nicht seperat aufgeführt worden!

  • Ich hol den mal hoch, statt einen neuen zu öffnen.


    Habe heute auch meine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten. Wie schon im Jahr davor haben wir ein Guthaben von rund EUR 10,- (weil der Vermieter genau weiß, daß ich auf die Barrikaden gehe, wenn ich NK nachzahlen müsste ;) ).


    Einige Positionen sind mir eigentlich klar und verständlich, als da wären:
    - Haushaftpflicht
    - Feuer-/Elementarvers.
    - Gartenpflege
    - Hausmeister-/Hauswartkosten


    Ein wenig unklar sind mir allerdings folgende Positionen:


    - Müllgebühren EUR 5,46: Was für Müllgebühren fallen denn neben den Gebühren, die ich selbst für meine Tonne zahlen, an? :confused:
    - Lohnnebenkosten Hauswart: Ist es normal, daß diese zusätzl. zu den o.g. Hausmeisterkosten (belaufen sich auf EUR 161,-) extra aufgelistet werden (sind immerhin nochmal EUR 64)?
    - Sonstige Betriebskosten EUR 3,54: Steht nix weiter dazu bei. Was kann das sein?
    - Anschaffungen EUR 0,81: Steht auch nix dazu. Dürfen die das?
    - Bankgebühren u.a. EUR 5,32: Dürfen die das?
    - Sonstige Gebühren EUR 28,54: Dürfen die das?


    Insbes. interessieren mich die vier letzten Posten, wo im Prinzip absolut nicht draus hervorgeht, was genau das ist. Ist zwar nur Kleinkram, aber es geht mir da eher ums Prinzip. Ich meine, da könnte ja jeder kommen mit "Anschaffungen"... Umgekehrt könnte ich ja auch argumentieren, daß bestimmte Anschaffungen ja nun auch nicht unbeding umlagefähig sind. Schließlich zahle ich Miete und erwarte dafür, daß alles instand gehalten wird.
    Und "Bankgebühren": Was habe ich mit Bankgebühren des Vermieters am Hut?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • - Müllgebühren EUR 5,46: Was für Müllgebühren fallen denn neben den Gebühren, die ich selbst für meine Tonne zahlen, an?


    Da würden mir auf die schnelle die Reinigung des Gehweges/ der Straße einfallen. Ist auch umlagefähig nach der II BV


    - Lohnnebenkosten Hauswart: Ist es normal, daß diese zusätzl. zu den o.g. Hausmeisterkosten (belaufen sich auf EUR 161,-) extra aufgelistet werden (sind immerhin nochmal EUR 64)?


    hab ich zwar noch nie gesehen, wird wohl aber nicht verboten sein....


    - Sonstige Betriebskosten EUR 3,54: Steht nix weiter dazu bei. Was kann das sein?


    würd ich mal nachfragen...


    - Anschaffungen EUR 0,81: Steht auch nix dazu. Dürfen die das?


    Nein, zur Not nachfragen oder den §27 Anlage 3 zur II Berechnungsverordnung nachgucken, da sind alle gültigen BK-Positionen enthalten


    - Bankgebühren u.a. EUR 5,32: Dürfen die das?


    Nein, nur wenn es sich um die Abrechnung einer WEG-Verwaltung über deine Eigentumswohnung handelt.


    - Sonstige Gebühren EUR 28,54: Dürfen die das?


    nein


    Es kann ja gut sein, das einzelne der mit "Nein" beantworteten Positionen anrechenbar sind.
    Bitte einfach unter Hinweis darauf, das du die genannten Positionen nicht in der II BV finden kannst um nähere Aufschlüsselung der ominösen Positionen.


    Tolle Hausverwaltung hast du da :D Pfeifen!

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